Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.ret / vnd vnruhig gemacht / möchte gerahten / vnd allem vnrath soAnno 1561. aus solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jhr zuförderst dem allmechtigen Gott einen angenemen dienst / welches euch auch ampts halben gebüret / leisten / darnach auch so vielen Christlichen Kirchen einen nützlichen vnd löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Stad Kriechischweissenburg 20. Septemb. Anno 1561. VBer vnd neben dem gemeinen Credentzschreiben / hat höchstgedachterIohannis Regis ad Augustum Electorem sax. literae. Electus Rex, &c. den abgesandten ein sonderbar gar freundlich Lateinisch schreiben mitgetheilet an Churfürsten zu Sachsen / etc. Darauff hat der Churfürst ein Hoffprediger M. Ambrosium Clauigerum gen Wittenberg gnedigst abgefertiget / mit eim gantz Christlichen befehl / darinn vnter andern auch diese wort stehen: Euch gebüret in solchen / vnd andern glaubenssachen nicht allein rechenschafft zugeben / sondern auch auff vnterschiedliche meinung / gewissen gründlichen bericht vnd erklerung zuthun. Wollet euch derwegen mit richtiger antwort dermassen erzeigen / damit / wo zweifelhafftig bedencken eingefüret / nicht etwan euch / vnd andern vnsern Kirchen vnd Schulen / bey frembden ein verdacht erfolgen möchte / etc. Auff solchen Churfürstlichen gnedigsten befehl haben beydeErklerung der Vniuer siteten / Leipzig vnnd Wittenberg / vom H. Abendmal. Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittenberg / nach angehörter der abgesandten Praedicanten Relation, vnd werbung / vnd nach verlesener vberschickter beyder partheyen Confessionschrifft / sich semptlich eines schrifftlichen bedenckens / vnd einhelliger erklerung verglichen / welche wir von wort zu wort hieher verzeichnen wollen. Vnd lautet dieselbige also: WIr haben von den abgefertigten dienern deß worts Gottes aus Siebenbürgen / dem ehrwirdigen Herrn Georgio Christiano Decano Capituli Cibiniensis, vnd Herrn Nicolao Fuchsio Pfarherrn zu Hongberg mündlichen bericht von der jemmerlichen spaltung der Kirchen in Siebenbürgen / angehöret / vnd die vbergebene geschriebene Confession der Sächsischen Kirchen daselbst / vom heiligen Abendmal vnsers HErrn Jesu Christi / sampt zweyen missiuen / eine deß durchleuchtigsten hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Iohannis Secundi erwelten Königs in Vngern / etc. Die andere der ehrwirdigen Superintendenten / Decanen vnd Pastoren der Sächsischen Kirchen in Siebenbürgen / an vns gestelt vnd gesendet mit gebürlicher reuerentz empfangen / vnd sonderlich die Confessionen mit fleiß durchlesen / bewogen / vnd so viel wir verstehen können / befinden vnd haltens dafür / das die lehre vom H. Abendmal in dieser Confession im grund vnd summa (die wort vnd reden / darinn schlecht vnd ohne vbel deutung vnd cauillation zuuerstehen) recht vnd rein sey / auch der ret / vnd vnruhig gemacht / möchte gerahten / vnd allem vnrath soAnno 1561. aus solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jhr zuförderst dem allmechtigen Gott einen angenemen dienst / welches euch auch ampts halben gebüret / leisten / darnach auch so vielen Christlichen Kirchen einen nützlichen vnd löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Stad Kriechischweissenburg 20. Septemb. Anno 1561. VBer vnd neben dem gemeinen Credentzschreiben / hat höchstgedachterIohannis Regis ad Augustum Electorem sax. literae. Electus Rex, &c. den abgesandten ein sonderbar gar freundlich Lateinisch schreiben mitgetheilet an Churfürsten zu Sachsen / etc. Darauff hat der Churfürst ein Hoffprediger M. Ambrosium Clauigerum gen Wittenberg gnedigst abgefertiget / mit eim gantz Christlichen befehl / darinn vnter andern auch diese wort stehen: Euch gebüret in solchen / vnd andern glaubenssachen nicht allein rechenschafft zugeben / sondern auch auff vnterschiedliche meinung / gewissen gründlichen bericht vnd erklerung zuthun. Wollet euch derwegen mit richtiger antwort dermassen erzeigen / damit / wo zweifelhafftig bedencken eingefüret / nicht etwan euch / vnd andern vnsern Kirchen vnd Schulen / bey frembden ein verdacht erfolgen möchte / etc. Auff solchen Churfürstlichen gnedigsten befehl haben beydeErklerung der Vniuer sitetẽ / Leipzig vnnd Wittẽberg / vom H. Abendmal. Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittenberg / nach angehörter der abgesandten Praedicanten Relation, vnd werbung / vnd nach verlesener vberschickter beyder partheyen Confessionschrifft / sich semptlich eines schrifftlichen bedenckens / vnd einhelliger erklerung verglichen / welche wir von wort zu wort hieher verzeichnen wollen. Vnd lautet dieselbige also: WIr haben von den abgefertigten dienern deß worts Gottes aus Siebenbürgen / dem ehrwirdigen Herrn Georgio Christiano Decano Capituli Cibiniensis, vnd Herrn Nicolao Fuchsio Pfarherrn zu Hongberg mündlichen bericht von der jemmerlichen spaltung der Kirchen in Siebenbürgen / angehöret / vnd die vbergebene geschriebene Confession der Sächsischen Kirchen daselbst / vom heiligen Abendmal vnsers HErrn Jesu Christi / sampt zweyen missiuen / eine deß durchleuchtigsten hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Iohannis Secundi erwelten Königs in Vngern / etc. Die andere der ehrwirdigen Superintendenten / Decanen vnd Pastoren der Sächsischen Kirchen in Siebenbürgen / an vns gestelt vnd gesendet mit gebürlicher reuerentz empfangen / vnd sonderlich die Confessionen mit fleiß durchlesen / bewogen / vnd so viel wir verstehen können / befinden vñ haltens dafür / das die lehre vom H. 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Wollet euch derwegen mit richtiger antwort dermassen erzeigen / damit / wo zweifelhafftig bedencken eingefüret / nicht etwan euch / vnd andern vnsern Kirchen vnd Schulen / bey frembden ein verdacht erfolgen möchte / etc. Auff solchen Churfürstlichen gnedigsten befehl haben beyde<note place="right">Erklerung der Vniuer sitetẽ / Leipzig vnnd Wittẽberg / vom H. Abendmal.</note> Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittenberg / nach angehörter der abgesandten Praedicanten Relation, vnd werbung / vnd nach verlesener vberschickter beyder partheyen Confessionschrifft / sich semptlich eines schrifftlichen bedenckens / vnd einhelliger erklerung verglichen / welche wir von wort zu wort hieher verzeichnen wollen. 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ret / vnd vnruhig gemacht / möchte gerahten / vnd allem vnrath so aus solcher vngleicher mancherley lehr vnd meinung entstehen möchte / bey zeit köndte vorkommen / vnd gestillet werden. Daran werdet jhr zuförderst dem allmechtigen Gott einen angenemen dienst / welches euch auch ampts halben gebüret / leisten / darnach auch so vielen Christlichen Kirchen einen nützlichen vnd löblichen dienst beweisen / etc. Datum in vnser Stad Kriechischweissenburg 20. Septemb. Anno 1561.
Anno 1561. VBer vnd neben dem gemeinen Credentzschreiben / hat höchstgedachter Electus Rex, &c. den abgesandten ein sonderbar gar freundlich Lateinisch schreiben mitgetheilet an Churfürsten zu Sachsen / etc. Darauff hat der Churfürst ein Hoffprediger M. Ambrosium Clauigerum gen Wittenberg gnedigst abgefertiget / mit eim gantz Christlichen befehl / darinn vnter andern auch diese wort stehen: Euch gebüret in solchen / vnd andern glaubenssachen nicht allein rechenschafft zugeben / sondern auch auff vnterschiedliche meinung / gewissen gründlichen bericht vnd erklerung zuthun. Wollet euch derwegen mit richtiger antwort dermassen erzeigen / damit / wo zweifelhafftig bedencken eingefüret / nicht etwan euch / vnd andern vnsern Kirchen vnd Schulen / bey frembden ein verdacht erfolgen möchte / etc. Auff solchen Churfürstlichen gnedigsten befehl haben beyde Vniuersiteten / Leipzig vnd Wittenberg / nach angehörter der abgesandten Praedicanten Relation, vnd werbung / vnd nach verlesener vberschickter beyder partheyen Confessionschrifft / sich semptlich eines schrifftlichen bedenckens / vnd einhelliger erklerung verglichen / welche wir von wort zu wort hieher verzeichnen wollen. Vnd lautet dieselbige also:
Iohannis Regis ad Augustum Electorem sax. literae.
Erklerung der Vniuer sitetẽ / Leipzig vnnd Wittẽberg / vom H. Abendmal. WIr haben von den abgefertigten dienern deß worts Gottes aus Siebenbürgen / dem ehrwirdigen Herrn Georgio Christiano Decano Capituli Cibiniensis, vnd Herrn Nicolao Fuchsio Pfarherrn zu Hongberg mündlichen bericht von der jemmerlichen spaltung der Kirchen in Siebenbürgen / angehöret / vnd die vbergebene geschriebene Confession der Sächsischen Kirchen daselbst / vom heiligen Abendmal vnsers HErrn Jesu Christi / sampt zweyen missiuen / eine deß durchleuchtigsten hochgebornen Fürsten vnd Herrn / Herrn Iohannis Secundi erwelten Königs in Vngern / etc. Die andere der ehrwirdigen Superintendenten / Decanen vnd Pastoren der Sächsischen Kirchen in Siebenbürgen / an vns gestelt vnd gesendet mit gebürlicher reuerentz empfangen / vnd sonderlich die Confessionen mit fleiß durchlesen / bewogen / vnd so viel wir verstehen können / befinden vñ haltens dafür / das die lehre vom H. Abendmal in dieser Confession im grund vnd summa (die wort vnd reden / darinn schlecht vnd ohne vbel deutung vnd cauillation zuuerstehen) recht vnd rein sey / auch der
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/499>, abgerufen am 26.06.2024. |