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Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

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haben außgefüret / da wir von der Corporali [fremdsprachliches Material] Christi gesagt haben / als es Cyrillus nennet / vnd ist aber dennoch zur nissung vnd gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi / keiner allenthalbenheit / Noch / das die Menscheit hernieden auff erden / nach betrachtung der stedt vnd örth mit jhrem Fleisch vnd Beinen / vnsern Henden oder dem Mund gegenwertig sey von nöhten.

V. So stehet auch diß vnuolkommen gleichnuß in vnsern Fol. 30. b.schrifften nicht / als solte die nissung des Leibs vnd Bluts Christi anders vnd mehr nicht sein / als wenn einem Burger zn Bremen / ein acker der in Schweitz gelegen / durch ein eusserlich zeichen geschenckt würde. Denn wiewol bey vbergebung eines jrrdischen Guts / Hauß oder Acker / so dem ort nach / anderßwo gelegen / vnd bey der schenckung des Himlischen Guts / nemlich der gemeinschafft des Leibs vnd bluts Christi / vnd aller seiner wolthaten / beyderseits ein sichtbares / empfindliches warzeichen sein kan / So ist doch vnaußsprechlicher weiß / eine viel genawere vnd geheimere zueignung des Leibs Christi / dessen gliedmassen wir durch krafft vun wirckung des H. Geists im glauben werden / alß so man allein von besitzung eines weitgelegenen Hauß oder Ackers redet. Ist aber von andern das obgemelte gleichnüß eingefüret / mit gebürlicher erklerung / Solten diese Theologi dergleichen candorem dabey adhibirn / alß sie mit diesen D. Luthers worten thun müssen / Der da schreibt / Tom. 7. W 16.Dieses Sacrament empfahen ist nicht anders / denn ein gewiß zeichen empfahen / der gemeinschafft vnd einleibung mit Christo / vnd allen Heiligen / gleich ob man einem Bürger ein Zeichen / Handtschrifft / oder sönst eine losunge gebe / das er gewiss sey / Er soll der Stadt Bürger vnd derselben Gemein glidmaß sein / 1. Cor. 10.

VI. Gleicher gestalt haben wir in voriger vnser verantwortung / von der art zu reden / so diese Theologen durch das gantze Fol. 31. 32. 34. 40. b. 46. 48. 52. b. &c. Br. A a iij.Buch herdurch treiben / vnd einmal vom Brodt des Abendtmahls / anderßwo vom Abendtmahl selbst / fürwerffen (als solte man ohne vnterscheid sagen / das Christi Leib davon weiter sey / alß der oberste Himmel von der vntersten Erden ist) gründtlich erklerung gethan / das es ein anders sey / von der gegenwart des Leibs Chri -

haben außgefüret / da wir von der Corporali [fremdsprachliches Material] Christi gesagt haben / als es Cyrillus nennet / vnd ist aber dennoch zur nissung vnd gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi / keiner allenthalbenheit / Noch / das die Menscheit hernieden auff erdẽ / nach betrachtung der stedt vnd örth mit jhrem Fleisch vnd Beinen / vnsern Henden oder dem Mund gegenwertig sey von nöhten.

V. So stehet auch diß vnuolkommen gleichnuß in vnsern Fol. 30. b.schrifften nicht / als solte die nissung des Leibs vnd Bluts Christi anders vnd mehr nicht sein / als wenn einem Burger zn Bremen / ein acker der in Schweitz gelegen / durch ein eusserlich zeichen geschenckt würde. Denn wiewol bey vbergebung eines jrrdischen Guts / Hauß oder Acker / so dem ort nach / anderßwo gelegen / vnd bey der schenckũg des Himlischen Guts / nemlich der gemeinschafft des Leibs vnd bluts Christi / vñ aller seiner wolthatẽ / beyderseits ein sichtbares / empfindliches warzeichẽ sein kan / So ist doch vnaußsprechlicher weiß / eine viel genawere vñ geheimere zueignũg des Leibs Christi / dessen gliedmassen wir durch krafft vũ wirckũg des H. Geists im glauben werdẽ / alß so man allein von besitzũg eines weitgelegenen Hauß oder Ackers redet. Ist aber von andern das obgemelte gleichnüß eingefüret / mit gebürlicher erklerung / Solten diese Theologi dergleichen candorem dabey adhibirn / alß sie mit diesen D. Luthers worten thun müssen / Der da schreibt / Tom. 7. W 16.Dieses Sacrament empfahen ist nicht anders / denn ein gewiß zeichen empfahen / der gemeinschafft vnd einleibung mit Christo / vnd allen Heiligen / gleich ob man einem Bürger ein Zeichen / Handtschrifft / oder sönst eine losunge gebe / das er gewiss sey / Er soll der Stadt Bürger vnd derselben Gemein glidmaß sein / 1. Cor. 10.

VI. Gleicher gestalt haben wir in voriger vnser verantwortung / von der art zu reden / so diese Theologen durch das gantze Fol. 31. 32. 34. 40. b. 46. 48. 52. b. &c. Br. A a iij.Buch herdurch treiben / vnd einmal vom Brodt des Abendtmahls / anderßwo vom Abendtmahl selbst / fürwerffen (als solte man ohne vnterscheid sagen / das Christi Leib davon weiter sey / alß der oberste Him̃el von der vntersten Erden ist) gründtlich erklerung gethan / das es ein anders sey / von der gegenwart des Leibs Chri -

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[0182] haben außgefüret / da wir von der Corporali _ Christi gesagt haben / als es Cyrillus nennet / vnd ist aber dennoch zur nissung vnd gemeinschafft des Leibs vnd Bluts Christi / keiner allenthalbenheit / Noch / das die Menscheit hernieden auff erdẽ / nach betrachtung der stedt vnd örth mit jhrem Fleisch vnd Beinen / vnsern Henden oder dem Mund gegenwertig sey von nöhten. V. So stehet auch diß vnuolkommen gleichnuß in vnsern schrifften nicht / als solte die nissung des Leibs vnd Bluts Christi anders vnd mehr nicht sein / als wenn einem Burger zn Bremen / ein acker der in Schweitz gelegen / durch ein eusserlich zeichen geschenckt würde. Denn wiewol bey vbergebung eines jrrdischen Guts / Hauß oder Acker / so dem ort nach / anderßwo gelegen / vnd bey der schenckũg des Himlischen Guts / nemlich der gemeinschafft des Leibs vnd bluts Christi / vñ aller seiner wolthatẽ / beyderseits ein sichtbares / empfindliches warzeichẽ sein kan / So ist doch vnaußsprechlicher weiß / eine viel genawere vñ geheimere zueignũg des Leibs Christi / dessen gliedmassen wir durch krafft vũ wirckũg des H. Geists im glauben werdẽ / alß so man allein von besitzũg eines weitgelegenen Hauß oder Ackers redet. Ist aber von andern das obgemelte gleichnüß eingefüret / mit gebürlicher erklerung / Solten diese Theologi dergleichen candorem dabey adhibirn / alß sie mit diesen D. Luthers worten thun müssen / Der da schreibt / Dieses Sacrament empfahen ist nicht anders / denn ein gewiß zeichen empfahen / der gemeinschafft vnd einleibung mit Christo / vnd allen Heiligen / gleich ob man einem Bürger ein Zeichen / Handtschrifft / oder sönst eine losunge gebe / das er gewiss sey / Er soll der Stadt Bürger vnd derselben Gemein glidmaß sein / 1. Cor. 10. Fol. 30. b. Tom. 7. W 16. VI. Gleicher gestalt haben wir in voriger vnser verantwortung / von der art zu reden / so diese Theologen durch das gantze Buch herdurch treiben / vnd einmal vom Brodt des Abendtmahls / anderßwo vom Abendtmahl selbst / fürwerffen (als solte man ohne vnterscheid sagen / das Christi Leib davon weiter sey / alß der oberste Him̃el von der vntersten Erden ist) gründtlich erklerung gethan / das es ein anders sey / von der gegenwart des Leibs Chri - Fol. 31. 32. 34. 40. b. 46. 48. 52. b. &c. Br. A a iij.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/182>, abgerufen am 23.11.2024.