Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584.

Bild:
<< vorherige Seite

Was auch wir von den Sacramentlichen REDEN geschriebenBrem. N ij. haben / Das nemlich / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd instrumenten / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von SacramentlichenFol. 52. Reden also geschrieben haben / Aber flugs im folgendemFol. 53. bladt verkeren sie es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen gnadenzeichen als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi / zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben / Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche einigkeit locutio & vnio Sacramentalis bey jnen für eins genommen wird. Eben wie im Artickel von der Person Christi / die Vbiquisten vnionem personalem Communicationem idiomatum Persönliche vereinigung / vnd die form vnd art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als res ipsa, & forma loquendi de re, von einander vnterscheiden werden müssen.

Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahinFol. 82. 84. 86. 87. &c. sagen von einer Metonymia signi & rei signatae PROCVL -AB

Was auch wir von den Sacramentlichen REDEN geschriebenBrem. N ij. haben / Das nemlich / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd instrumenten / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von SacramentlichenFol. 52. Reden also geschrieben haben / Aber flugs im folgendemFol. 53. bladt verkeren sie es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen gnadenzeichẽ als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi / zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben / Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche einigkeit locutio & vnio Sacramentalis bey jnẽ für eins genom̃en wird. Eben wie im Artickel von der Person Christi / die Vbiquisten vnionem personalem Communicationem idiomatum Persönliche vereinigung / vnd die form vnd art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als res ipsa, & forma loquendi de re, von einander vnterscheiden werden müssen.

Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahinFol. 82. 84. 86. 87. &c. sagen von einer Metonymia signi & rei signatae PROCVL -AB

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0209"/>
        <p>Was auch wir von den Sacramentlichen <hi rendition="#i">REDEN</hi> geschrieben<note place="right">Brem. N ij.</note> haben / Das nemlich                      / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd <hi rendition="#i">instrumenten</hi> / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen                      guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd                      bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab                      / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch                      geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den                      eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene                      Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese                      Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von Sacramentlichen<note place="right">Fol. 52.</note> Reden also geschrieben haben / Aber                      flugs im folgendem<note place="right">Fol. 53.</note> bladt verkeren sie                      es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen                          gnadenzeiche&#x0303; als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd                      geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi /                      zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie                      so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben /                      Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine                      thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche                      einigkeit <hi rendition="#i">locutio &amp; vnio Sacramentalis</hi> bey jne&#x0303; für eins genom&#x0303;en wird. Eben wie im Artickel von                      der Person Christi / die Vbiquisten <hi rendition="#i">vnionem personalem                          Communicationem idiomatum</hi> Persönliche vereinigung / vnd die form vnd                      art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das                      eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr                      ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre                      thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben                      / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten                      vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als <hi rendition="#i">res ipsa, &amp; forma loquendi de re</hi>, von einander vnterscheiden                      werden müssen.</p>
        <p>Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahin<note place="right"><hi rendition="#i">Fol. 82. 84. 86. 87.                          &amp;c</hi>.</note> sagen von einer <hi rendition="#i">Metonymia signi &amp;                          rei signatae PROCVL</hi> -<hi rendition="#i">AB
</hi></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0209] Was auch wir von den Sacramentlichen REDEN geschrieben haben / Das nemlich / den eusserlichen gnadenzeichen / oder mittel vnd instrumenten / der Nahme des bedeuteten vnd geschenckten Himlischen guts zugeschrieben werde Sacramentsweiss / nicht allein vmb der gleichniss vnd bedeutung willen / Sondern auch von wegen der gewissen vorsicherung vnd vbergab / oder außtheilung der Himlischen gaben / so zugleich im rechtem gebrauch geschiehet / Vnd zu notwendiger erinnerung / das vnsere hertzen nicht an den eusserlichen warzeichen hafften / Sondern fürnemlich / das dabey versprochene Himlische gut suchen vnd annehmen sollen. Solches erzehlen wol zum theil diese Theologen an einem ort / vnd gestehen es / das wirs von Sacramentlichen Reden also geschrieben haben / Aber flugs im folgendem bladt verkeren sie es / sagen dis heisse bey vns Sacramentliche Einigkeit / dz deneusserlichen gnadenzeichẽ als brodtvnd wein / der nahme des bedeuten vnd geschenckten Himlischen guts / dz ist des leibs vnd bluts Christi / zugeschrieben werde. Diss mus entweder ein grosse vergessenheit sein / das sie so bald aus der acht gelassen / was sie erst vorgehendes blats geschrieben / Oder es mus nach dem gemeinem sprichwort eine aphaeresis memoriae, das ist eine thorheit vnd vnwissenheit sein / Das Sacramentliche rede / vnd Sacramentliche einigkeit locutio & vnio Sacramentalis bey jnẽ für eins genom̃en wird. Eben wie im Artickel von der Person Christi / die Vbiquisten vnionem personalem Communicationem idiomatum Persönliche vereinigung / vnd die form vnd art / von Persönlicher vereinigung zu reden / bißher in einander gemenget / das eins so viel als das ander bey jhnen hatsein müssen / Diß mögen sie auff jr ebenthewer vntereinander mengen / so lang sie wöllen / wann jhnen je diese jhre thorheit vnd vnwissenheit so wol gefellet. Sie sollen aber vns nicht zuschreiben / diese jhre mengerey derer ding / so bey allen rechtsinnigen Scribenten vnterschieden werden / vnd so ferne von einander sind / als res ipsa, & forma loquendi de re, von einander vnterscheiden werden müssen. Brem. N ij. Fol. 52. Fol. 53. Viel mahls widerholen sie auch / als solten wir schlecht dahin sagen von einer Metonymia signi & rei signatae PROCVL -AB Fol. 82. 84. 86. 87. &c.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/209
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Wider den anhang der genanten Erphurdischen Apologien, der dreyen Menner: Timothei Kirchners, Nicklas Selneckers und Martini Chemnitii. Bremen, 1584, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_wider_1584/209>, abgerufen am 24.11.2024.