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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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musten sich dieselbigen Auctores folcher falschen Auslegung selbst In responsione ad quaestionen pueri, de communic Idioma. Anno 70 cdita VViteberg pag. 321. Antwort auff die Einrede / Wathaffrig vnterschieden seyn vnd warhafftig eygenthümblichen sein.schämen / sich in die Backen hawen / vnd endlich durch den offenen Druck bekennen / das das Wort Reale wol müste stehen bleiben / wann es opponiert werde ei, quod est fictum, imaginarium, vnd nur ein blosser Name vnd Titul / sine rei veritate. Aus für gesetzter richtiger vnd gegründter Erklerung des Wörtleins Realis, wie es im Concordien Buch gebraucht vnd offt erkleret wird / fället auch zu boden des Gegentheils Geschrey / von dem Realiter distincto & realiter proprio, damit sie sonderlich wöllen gesehen sein / welches doch nichts anders ist / als eben das vorige / allein das es mit andern Worten vnd auff ein ander Weise fürbracht / Vnd hette demnach des grossen Geschwetzes von der distinctione dominiorum communione Anabaptistica, iustitia commutatiua & distributiua gar nichts bedürfft. Dann wie gesagt: Ein anderst ist Realis distinctio naturarum & essentialium proprietatum in Persona Christi, Der warhafftige Vnterscheidt der Naturen vnd wesentlichen Eigenschafften in der Person Christi / welche in alle Ewigkeit muß behalten werden / vnd aber ein anders Realis communicatio Maiestatis diuinae in persona Christi, die warhafftige Mittheilung der Göttlichen Maiestet in der Person Christi. Wie nun die Res an sich selbst distinctae seindt / also müssen auch die vocabula, quae sunt notae rerum vnterschieden / vnd nicht in einander vermischt werden.

Vnd ist hiebey sonderlich zu mercken / das dieser Leut Gedancken von diesem hohen Geheimnüß nur in sensu communi schweben. Dann sie sagen selbst / es sey wider den sensum communem, oder wieder die Vernunfft / das realiter distinctum & realiter commune, warhafftig vnterscheiden / vnd warhafftig gemein / nicht sollen wieder einander sein / etc. Setzen also jhren Grundt in dieser Sachen nur auff den sensum communem, oder auff die Vernunfft / vnd stellen daraus Consequentz oder Folgereyen an / wider dieses hohe Geheimnüß in Gottes Wort sonderlich offenbaret.

musten sich dieselbigen Auctores folcher falschen Auslegung selbst In responsione ad quaestionẽ pueri, de communic Idioma. Anno 70 cdita VViteberg pag. 321. Antwort auff die Einrede / Wathaffrig vnterschieden seyn vnd warhafftig eygenthuͤmblichen sein.schaͤmen / sich in die Backen hawen / vnd endlich durch den offenen Druck bekennen / das das Wort Reale wol muͤste stehen bleiben / wann es opponiert werde ei, quod est fictum, imaginarium, vnd nur ein blosser Name vnd Titul / sine rei veritate. Aus fuͤr gesetzter richtiger vnd gegruͤndter Erklerung des Woͤrtleins Realis, wie es im Concordien Buch gebraucht vnd offt erkleret wird / faͤllet auch zu boden des Gegentheils Geschrey / von dem Realiter distincto & realiter proprio, damit sie sonderlich woͤllen gesehen sein / welches doch nichts anders ist / als eben das vorige / allein das es mit andern Worten vnd auff ein ander Weise fuͤrbracht / Vnd hette demnach des grossen Geschwetzes von der distinctione dominiorum communione Anabaptistica, iustitia commutatiua & distributiua gar nichts beduͤrfft. Dann wie gesagt: Ein anderst ist Realis distinctio naturarum & essentialium proprietatum in Persona Christi, Der warhafftige Vnterscheidt der Naturen vnd wesentlichen Eigenschafften in der Person Christi / welche in alle Ewigkeit muß behalten werden / vnd aber ein anders Realis communicatio Maiestatis diuinae in persona Christi, die warhafftige Mittheilung der Goͤttlichen Maiestet in der Person Christi. Wie nun die Res an sich selbst distinctae seindt / also muͤssen auch die vocabula, quae sunt notae rerum vnterschieden / vnd nicht in einander vermischt werden.

Vnd ist hiebey sonderlich zu mercken / das dieser Leut Gedancken von diesem hohen Geheimnuͤß nur in sensu communi schweben. Dann sie sagen selbst / es sey wider den sensum communem, oder wieder die Vernunfft / das realiter distinctum & realiter commune, warhafftig vnterscheiden / vnd warhafftig gemein / nicht sollen wieder einander sein / etc. Setzen also jhren Grundt in dieser Sachen nur auff den sensum communem, oder auff die Vernunfft / vnd stellen daraus Consequentz oder Folgereyen an / wider dieses hohe Geheimnuͤß in Gottes Wort sonderlich offenbaret.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/302>, abgerufen am 28.11.2024.