Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.das was Philippi Lehre vom Abendtmal / ehe dann die Augspurgische Confession vbergeben / zur zeit da sie ist exhibiert vnd hernacher etliche Jar anlanget / daß Philippus durchaus eben das gelehret / das die Augspurgische Confession / vnd das Christliche Concordibuch vom Abendtmal des HERRN noch heutiges tags lehret: Wie solches aus folgenden vrkunden gnungsam zu erkennen. Dann in colloquio Marburgensi, Anno, &c. 29. (welches er auch selbst beschrieben) hat er Zwinglium vnd Oecolampadium nicht wöllen pro fratribus erkennen / darüber Oecolampadius in seinem dialogo de Eucharistia selbst klagt. So ist er auch auff den Reichstag zu Augspurg noch nicht der Zwinglischen meinung gewest / wie ex literis ipsius ad Buceri petita, aus der Epistel an den Landgraffen zu Hessen / da er neben Brentio vrsache anzeigt / warunb man die Zwinglischen für Brüder in Religione nicht erkennen köndte. Item / aus der Epistel / in welchen Lutherum vermahnet an den Landtgraffen zu schreiben / das er sich von den Zwinglischen nicht solt einnemmen lassen Item / aus den testimonijs Patrum / so er Anno / etc. 30. colligiert vnd publiciert / augenscheinlich zu vernemen. Also ist er Anno / etc. 32. noch kein Zwingler gewesen / wie aus der Epistel ad Rottmannum gegen Münster geschrieben / die auch im Druck vorhanden / zusehen ist. Desgleichen aus der Concordia Anno / etc. 36. mit Bucero vnd andern Oberlendischen Theologen auffgericht. Item / aus den Schmalkaldischen Artickeln / denen er Anno etc. 37. vnterschrieben. Item / aus dem Büchlein de visitatione Ecclesiarum Saxonicarum, Tom. 4. Germ. Jenensi zu finden ist / vnd entlich aus dem Colloquio Ratisbonensi, Anno / etc. 41. welchem auch Bucerus beigewohnet. Admonitio. pag. 191.Ob er nun wol in diesem Arlickel seines Bekendtnüß vnd Lehr geendert / vnd zu jnen getretten / so folget aber darumb nicht / das die Augspurgische Confession / in articulo de Coena Do - das was Philippi Lehre vom Abendtmal / ehe dann die Augspurgische Confession vbergeben / zur zeit da sie ist exhibiert vnd hernacher etliche Jar anlanget / daß Philippus durchaus eben das gelehret / das die Augspurgische Confession / vnd das Christliche Concordibuch vom Abendtmal des HERRN noch heutiges tags lehret: Wie solches aus folgenden vrkunden gnungsam zu erkennen. Dann in colloquio Marburgensi, Anno, &c. 29. (welches er auch selbst beschrieben) hat er Zwinglium vnd Oecolampadium nicht woͤllen pro fratribus erkennen / daruͤber Oecolampadius in seinem dialogo de Eucharistia selbst klagt. So ist er auch auff den Reichstag zu Augspurg noch nicht der Zwinglischen meinung gewest / wie ex literis ipsius ad Buceri petita, aus der Epistel an den Landgraffen zu Hessen / da er neben Brentio vrsache anzeigt / warũb man die Zwinglischen fuͤr Bruͤder in Religione nicht erkennen koͤndte. Item / aus der Epistel / in welchen Lutherum vermahnet an den Landtgraffen zu schreiben / das er sich von den Zwinglischen nicht solt einnemmen lassen Item / aus den testimonijs Patrum / so er Anno / etc. 30. colligiert vnd publiciert / augenscheinlich zu vernemen. Also ist er Anno / etc. 32. noch kein Zwingler gewesen / wie aus der Epistel ad Rottmannum gegen Muͤnster geschrieben / die auch im Druck vorhanden / zusehen ist. Desgleichen aus der Concordia Anno / etc. 36. mit Bucero vnd andern Oberlendischen Theologen auffgericht. Item / aus den Schmalkaldischen Artickeln / denen er Anno etc. 37. vnterschrieben. Item / aus dem Buͤchlein de visitatione Ecclesiarum Saxonicarum, Tom. 4. Germ. Jenensi zu finden ist / vnd entlich aus dem Colloquio Ratisbonensi, Anno / etc. 41. welchem auch Bucerus beigewohnet. Admonitio. pag. 191.Ob er nun wol in diesem Arlickel seines Bekendtnuͤß vnd Lehr geendert / vnd zu jnen getretten / so folget aber darumb nicht / das die Augspurgische Confession / in articulo de Coena Do - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0558"/> das was Philippi Lehre vom Abendtmal / ehe dann die Augspurgische Confession vbergeben / zur zeit da sie ist exhibiert vnd hernacher etliche Jar anlanget / daß Philippus durchaus eben das gelehret / das die Augspurgische Confession / vnd das Christliche Concordibuch vom Abendtmal des HERRN noch heutiges tags lehret: Wie solches aus folgenden vrkunden gnungsam zu erkennen. Dann in colloquio Marburgensi, Anno, &c. 29. (welches er auch selbst beschrieben) hat er Zwinglium vnd Oecolampadium nicht woͤllen pro fratribus erkennen / daruͤber Oecolampadius in seinem dialogo de Eucharistia selbst klagt. So ist er auch auff den Reichstag zu Augspurg noch nicht der Zwinglischen meinung gewest / wie ex literis ipsius ad Buceri petita, aus der Epistel an den Landgraffen zu Hessen / da er neben Brentio vrsache anzeigt / warũb man die Zwinglischen fuͤr Bruͤder in Religione nicht erkennen koͤndte. Item / aus der Epistel / in welchen Lutherum vermahnet an den Landtgraffen zu schreiben / das er sich von den Zwinglischen nicht solt einnemmen lassen Item / aus den testimonijs Patrum / so er Anno / etc. 30. colligiert vnd publiciert / augenscheinlich zu vernemen.</p> <p>Also ist er Anno / etc. 32. noch kein Zwingler gewesen / wie aus der Epistel ad Rottmannum gegen Muͤnster geschrieben / die auch im Druck vorhanden / zusehen ist. Desgleichen aus der Concordia Anno / etc. 36. mit Bucero vnd andern Oberlendischen Theologen auffgericht. Item / aus den Schmalkaldischen Artickeln / denen er Anno etc. 37. vnterschrieben. Item / aus dem Buͤchlein de visitatione Ecclesiarum Saxonicarum, Tom. 4. Germ. 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das was Philippi Lehre vom Abendtmal / ehe dann die Augspurgische Confession vbergeben / zur zeit da sie ist exhibiert vnd hernacher etliche Jar anlanget / daß Philippus durchaus eben das gelehret / das die Augspurgische Confession / vnd das Christliche Concordibuch vom Abendtmal des HERRN noch heutiges tags lehret: Wie solches aus folgenden vrkunden gnungsam zu erkennen. Dann in colloquio Marburgensi, Anno, &c. 29. (welches er auch selbst beschrieben) hat er Zwinglium vnd Oecolampadium nicht woͤllen pro fratribus erkennen / daruͤber Oecolampadius in seinem dialogo de Eucharistia selbst klagt. So ist er auch auff den Reichstag zu Augspurg noch nicht der Zwinglischen meinung gewest / wie ex literis ipsius ad Buceri petita, aus der Epistel an den Landgraffen zu Hessen / da er neben Brentio vrsache anzeigt / warũb man die Zwinglischen fuͤr Bruͤder in Religione nicht erkennen koͤndte. Item / aus der Epistel / in welchen Lutherum vermahnet an den Landtgraffen zu schreiben / das er sich von den Zwinglischen nicht solt einnemmen lassen Item / aus den testimonijs Patrum / so er Anno / etc. 30. colligiert vnd publiciert / augenscheinlich zu vernemen.
Also ist er Anno / etc. 32. noch kein Zwingler gewesen / wie aus der Epistel ad Rottmannum gegen Muͤnster geschrieben / die auch im Druck vorhanden / zusehen ist. Desgleichen aus der Concordia Anno / etc. 36. mit Bucero vnd andern Oberlendischen Theologen auffgericht. Item / aus den Schmalkaldischen Artickeln / denen er Anno etc. 37. vnterschrieben. Item / aus dem Buͤchlein de visitatione Ecclesiarum Saxonicarum, Tom. 4. Germ. Jenensi zu finden ist / vnd entlich aus dem Colloquio Ratisbonensi, Anno / etc. 41. welchem auch Bucerus beigewohnet.
Ob er nun wol in diesem Arlickel seines Bekendtnuͤß vnd Lehr geendert / vnd zu jnen getretten / so folget aber darumb nicht / das die Augspurgische Confession / in articulo de Coena Do -
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/558>, abgerufen am 27.07.2024. |