Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey.

Zum andern / diweil aber das Gegentheil für vnd für beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch freyAdmonitio. pag. 191 131. heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / für einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet würde. Das Concordibuch auch hefftig beschüldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als wöllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben möge / darnach er sich zurichten.

Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden derAdmonitio. pang. 290. Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in öffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen müssen. Corpus Philippi a plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver-

mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey.

Zum andern / diweil aber das Gegentheil fuͤr vnd fuͤr beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch freyAdmonitio. pag. 191 131. heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / fuͤr einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet wuͤrde. Das Concordibuch auch hefftig beschuͤldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als woͤllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben moͤge / darnach er sich zurichten.

Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden derAdmonitio. pãg. 290. Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in oͤffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen muͤssen. Corpus Philippi à plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0559" n="270"/>
mini, auch mit vnd                      neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben                      Zwinglisch worden sey.</p>
        <p>Zum andern / diweil aber das Gegentheil fu&#x0364;r vnd fu&#x0364;r beydes an diesem ort / wie                      dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de                      incommodis, &amp;c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen                      den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch                          frey<note place="right">Admonitio. pag. 191 131.</note> heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / fu&#x0364;r einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet wu&#x0364;rde. Das Concordibuch auch hefftig beschu&#x0364;ldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als wo&#x0364;llen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben mo&#x0364;ge / darnach er sich zurichten.</p>
        <p>Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das                      es niemals von allen den Stenden der<note place="right">Admonitio.                              pa&#x0303;g. 290.</note> Augspurgischen Confession / wie sie                      felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche /                      vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht                      angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen                      Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in o&#x0364;ffentlichem Druck /                      vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd                      derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort                      pag. 190. geschricben / bekennen mu&#x0364;ssen. Corpus Philippi à plerisque Augustanae                      Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd                      aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[270/0559] mini, auch mit vnd neben jme sich geendert habe / vnd sampt den Stenden vnd Kirchen derselben Zwinglisch worden sey. Zum andern / diweil aber das Gegentheil fuͤr vnd fuͤr beydes an diesem ort / wie dann auch im folgende capite von der Autoritet Luteri / vnd in capite de incommodis, &c. auff das Corpus Doctrinae Philippi dringet / desgleichen den consensum zwischen Luthero vnd Philippo so hoch vrgiert / das es auch frey heraus schreiben darff / das Lutherus / ob er wol gewust / das Philippus in beyden Artickeln von der Person Christi vnd Heiligen Abendtmal / hefftig von jhme dissentierte / gleichwol jhn der Christenheit commendieret / fuͤr einen reinen Lehrer erkandt / vnd nicht zu gelassen / das er von jhme gerissen oder getrennet wuͤrde. Das Concordibuch auch hefftig beschuͤldigen / als reisse es diese Menner / ohne einige erhebliche vrsach / von einander / etc. Als woͤllen wir dieses orts auch hierauff bestendigen bericht thnn / damit der Christliche Leser etwas gewisses haben moͤge / darnach er sich zurichten. Admonitio. pag. 191 131. Das Corpus doctrinae Philippe betreffendt / ist es vnwieder prechlich war / das es niemals von allen den Stenden der Augspurgischen Confession / wie sie felschlich schreiben / approbiert vnd angenommen sey / Dann jeder zeit etliche / vnd deren in nicht geriuger anzahl / gewest / welche es nicht allein nicht angenommen / vnd sich darzu bekandt haben / sondern demselben auch in etlichen Puncten / welche bald hernach sollen erzehlt werden / in oͤffentlichem Druck / vnd sonsten widersprochen haben. Welchs auch dem Gegentheil nicht vnbewust / vnd derhalben in capite de incommodis / pag. 399. wieder das / so sie an diesen ort pag. 190. geschricben / bekennen muͤssen. Corpus Philippi à plerisque Augustanae Confessionis socijs receptum, vnd das Wordt (ab omnibus) selbst endern vnd aussen lassen. Ist demnach eine vberaus grosse vnd verwegene Ver- Admonitio. pãg. 290.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/559
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/559>, abgerufen am 13.06.2024.