Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.propter me uiuet. Mortalem enim carnem assumpsi, sed quia naturaliter vita existens habito in ea, totam ad vitam meam reformaui. Das ist / Gleich wie ich aus dem / das von Natur das Leben selbst ist / entsprossen bin / vnd ein lebendiger Mensch worden bin / vnd habe meinen Leib mit dem Leben erfüllet / also auch / wer mein Fleisch jsset / wird vmb meinen willen leben. Ich habe zwar ein sterblich Fleisch angenommen / aber weil ich von Natur das leben selbst bin / in demselbigen wohne / so habe ichs gar zu meinem Leben gebracht vnd geführet. Lib. 10. Cap. 13. Vita autem, iure ipso, vitae caro intelligi potest. Haec enim nos in nouissimo die suscitat, & quomodo dicere non grauabor: Caro vitae factun vnigeniti caro ad virtuten vitae traducta est. Non potest igitur morte superari. Propterea in nobis facta, interitum a nobis expellit. Non enim abest ab ea vnigenitus DEI Filius. Das ist / Durchs Leben verstehen wir billich das Fleisch des Lebens / dann das Fleisch wird vns am Jüngsten Tage von den Todten aufferwecken / wie aber das geschehen könne vnd werde / will ich vnbeschwert melden: Das Fleisch des eingebornen Sohns Gottes ist ein lebendigs Fleisch worden / dann es ist (durch die persönliche Vereinigung) in die Krafft des Lebens gesetzt / derhalben kan es vom Todt nicht vberweltiget werden / darumb wanns in vns belegt wird / treibts das Verderben oder die Verwehsung von vns hinweg / darumb / das der eingebornen Sohn Gottes bey vnd mit diesem Fleisch ist. Item de recta fide ad Reginas: Viuificare posse mortuos non alteri quam soli & naturali Deo congruit: Viuificat autem Christus mortuos per propriam carnem, tangens & resuscitans eos. Ibidem: Quare non potius sicut apud Lazarum contentus fuit sermone ad resuscitandam puellam, & tenuit manum eius? Nimirum, vt ostenderet viuificum suum corpus, corpus enim est vitae. Das ist / Die Todten können lebendig machen / soll niemandt zugeschrieben werden / dann Gott / der seiner Natur halben solchs alleine kan: propter me uìuet. Mortalem enim carnem assumpsi, sed quia naturaliter vita existens habito in ea, totam ad vitam meam reformaui. Das ist / Gleich wie ich aus dem / das von Natur das Leben selbst ist / entsprossen bin / vnd ein lebendiger Mensch worden bin / vnd habe meinen Leib mit dem Leben erfuͤllet / also auch / wer mein Fleisch jsset / wird vmb meinen willen leben. Ich habe zwar ein sterblich Fleisch angenommen / aber weil ich von Natur das leben selbst bin / in demselbigen wohne / so habe ichs gar zu meinem Leben gebracht vnd gefuͤhret. Lib. 10. Cap. 13. Vita autem, iure ipso, vitae caro intelligi potest. Haec enim nos in nouissimo die suscitat, & quomodo dicere nõ grauabor: Caro vitae factũ vnigeniti caro ad virtutẽ vitae traducta est. Non potest igitur morte superari. Propterea in nobis facta, interitum à nobis expellit. Non enim abest ab ea vnigenitus DEI Filius. Das ist / Durchs Leben verstehen wir billich das Fleisch des Lebens / dann das Fleisch wird vns am Juͤngsten Tage von den Todten aufferwecken / wie aber das geschehen koͤnne vnd werde / will ich vnbeschwert melden: Das Fleisch des eingebornen Sohns Gottes ist ein lebendigs Fleisch worden / dann es ist (durch die persoͤnliche Vereinigung) in die Krafft des Lebens gesetzt / derhalben kan es vom Todt nicht vberweltiget werden / darumb wañs in vns belegt wird / treibts das Verderben oder die Verwehsung von vns hinweg / darumb / das der eingebornen Sohn Gottes bey vnd mit diesem Fleisch ist. Item de recta fide ad Reginas: Viuificare posse mortuos non alteri quàm soli & naturali Deo congruit: Viuificat autem Christus mortuos per propriam carnem, tangens & resuscitans eos. Ibidem: Quare non potiùs sicut apud Lazarum contentus fuit sermone ad resuscitandam puellam, & tenuit manum eius? Nimirum, vt ostenderet viuificum suum corpus, corpus enim est vitae. Das ist / Die Todten koͤnnen lebendig machen / soll niemandt zugeschrieben werden / dann Gott / der seiner Natur halben solchs alleine kan: <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0056"/><hi rendition="#i">propter me uìuet. Mortalem enim carnem assumpsi, sed quia naturaliter vita existens habito in ea, totam ad vitam meam reformaui.</hi> Das ist / Gleich wie ich aus dem / das von Natur das Leben selbst ist / entsprossen bin / vnd ein lebendiger Mensch worden bin / vnd habe meinen Leib mit dem Leben erfuͤllet / also auch / wer mein Fleisch jsset / wird vmb meinen willen leben. Ich habe zwar ein sterblich Fleisch angenommen / aber weil ich von Natur das leben selbst bin / in demselbigen wohne / so habe ichs gar zu meinem Leben gebracht vnd gefuͤhret.</p> <p><hi rendition="#i">Lib. 10. Cap. 13. Vita autem, iure ipso, vitae caro intelligi potest. Haec enim nos in nouissimo die suscitat, & quomodo dicere nõ grauabor: Caro vitae factũ vnigeniti caro ad virtutẽ vitae traducta est. Non potest igitur morte superari. Propterea in nobis facta, interitum à nobis expellit. Non enim abest ab ea vnigenitus DEI Filius.</hi> Das ist / Durchs Leben verstehen wir billich das Fleisch des Lebens / dann das Fleisch wird vns am Juͤngsten Tage von den Todten aufferwecken / wie aber das geschehen koͤnne vnd werde / will ich vnbeschwert melden: Das Fleisch des eingebornen Sohns Gottes ist ein lebendigs Fleisch worden / dann es ist (durch die persoͤnliche Vereinigung) in die Krafft des Lebens gesetzt / derhalben kan es vom Todt nicht vberweltiget werden / darumb wañs in vns belegt wird / treibts das Verderben oder die Verwehsung von vns hinweg / darumb / das der eingebornen Sohn Gottes bey vnd mit diesem Fleisch ist.</p> <p><hi rendition="#i">Item de recta fide ad Reginas: Viuificare posse mortuos non alteri quàm soli & naturali Deo congruit: Viuificat autem Christus mortuos per propriam carnem, tangens & resuscitans eos. Ibidem: Quare non potiùs sicut apud Lazarum contentus fuit sermone ad resuscitandam puellam, & tenuit manum eius? Nimirum, vt ostenderet viuificum suum corpus, corpus enim est vitae.</hi> Das ist / Die Todten koͤnnen lebendig machen / soll niemandt zugeschrieben werden / dann Gott / der seiner Natur halben solchs alleine kan: </p> </div> </body> </text> </TEI> [0056]
propter me uìuet. Mortalem enim carnem assumpsi, sed quia naturaliter vita existens habito in ea, totam ad vitam meam reformaui. Das ist / Gleich wie ich aus dem / das von Natur das Leben selbst ist / entsprossen bin / vnd ein lebendiger Mensch worden bin / vnd habe meinen Leib mit dem Leben erfuͤllet / also auch / wer mein Fleisch jsset / wird vmb meinen willen leben. Ich habe zwar ein sterblich Fleisch angenommen / aber weil ich von Natur das leben selbst bin / in demselbigen wohne / so habe ichs gar zu meinem Leben gebracht vnd gefuͤhret.
Lib. 10. Cap. 13. Vita autem, iure ipso, vitae caro intelligi potest. Haec enim nos in nouissimo die suscitat, & quomodo dicere nõ grauabor: Caro vitae factũ vnigeniti caro ad virtutẽ vitae traducta est. Non potest igitur morte superari. Propterea in nobis facta, interitum à nobis expellit. Non enim abest ab ea vnigenitus DEI Filius. Das ist / Durchs Leben verstehen wir billich das Fleisch des Lebens / dann das Fleisch wird vns am Juͤngsten Tage von den Todten aufferwecken / wie aber das geschehen koͤnne vnd werde / will ich vnbeschwert melden: Das Fleisch des eingebornen Sohns Gottes ist ein lebendigs Fleisch worden / dann es ist (durch die persoͤnliche Vereinigung) in die Krafft des Lebens gesetzt / derhalben kan es vom Todt nicht vberweltiget werden / darumb wañs in vns belegt wird / treibts das Verderben oder die Verwehsung von vns hinweg / darumb / das der eingebornen Sohn Gottes bey vnd mit diesem Fleisch ist.
Item de recta fide ad Reginas: Viuificare posse mortuos non alteri quàm soli & naturali Deo congruit: Viuificat autem Christus mortuos per propriam carnem, tangens & resuscitans eos. Ibidem: Quare non potiùs sicut apud Lazarum contentus fuit sermone ad resuscitandam puellam, & tenuit manum eius? Nimirum, vt ostenderet viuificum suum corpus, corpus enim est vitae. Das ist / Die Todten koͤnnen lebendig machen / soll niemandt zugeschrieben werden / dann Gott / der seiner Natur halben solchs alleine kan:
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |