Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.jhren Schrifften vnd büchern vberflüssig gehört: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhört / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschüldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilico conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunque lupi illi apparuerint, conterendi sunt. Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so köndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnüssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / öffentlich beschüldigen vnd anklagen. Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fürgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehört / möchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie öffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschüldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehöret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben. jhren Schrifften vnd buͤchern vberfluͤssig gehoͤrt: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhoͤrt / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschuͤldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilicò conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunqué lupi illi apparuerint, conterendi sunt. Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so koͤndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnuͤssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / oͤffentlich beschuͤldigen vnd anklagen. Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fuͤrgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehoͤrt / moͤchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie oͤffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschuͤldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehoͤret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0602"/> jhren Schrifften vnd buͤchern vberfluͤssig gehoͤrt: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhoͤrt / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschuͤldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilicò conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunqué lupi illi apparuerint, conterendi sunt.</p> <p>Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so koͤndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnuͤssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / oͤffentlich beschuͤldigen vnd anklagen.</p> <p>Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fuͤrgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehoͤrt / moͤchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie oͤffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschuͤldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehoͤret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0602]
jhren Schrifften vnd buͤchern vberfluͤssig gehoͤrt: Desgleichen seindt sie in conuentu Marpurgensi, Anno &c. 29. nach der lenge vnd zur notturfft gnugsam verhoͤrt / wie auch in andern Colloquijs, so mit jnen der lere halben zu vnterschiedlichen zeiten gehalten worden / an welchem allen es gnug ist: Dann wie Augustinus contra 2. epist. Pelag. recht schreibet: Apertam perniciem, etiam sine Synodi congregatione, & licitum & aequum est damnare. Darumb hilfft sie jre vermeinte entschuͤldigung gar nicht. Vnd Hieronimus: Vt apparuit Scorpius, ilicò conterendus est. Vnd abermals Angustinus: Vbicunqué lupi illi apparuerint, conterendi sunt.
Vnd thut auch dieses nichts zur sachen / das sie sagen / wann das gelten solt / so koͤndten sie vnsere lehre der gestallt auch verdammen. Antwort: Gleich als hetten sie solches bißhero vnterlassen / oder vnterliessens nochmals. Seindt nicht alle jre schrifften / vnd sonderlich die Wittembergische grundtfest / Orthodoxus consensus neben andern dergleichen / die sie wider vns drucken lassen / voller verdamnuͤssen: In welchen sie vns vnuerschempter weise / vnd wider jr gewissen aller grewlichen Ketzereyen / so jemals vor vielen huudert jaren entstanden seint / oͤffentlich beschuͤldigen vnd anklagen.
Wann man simpliciter keinen falschen lehrer verdammen soll / wie sie fuͤrgeben / er sey dann zuuor in publica Synodo gehoͤrt / moͤchten wir gleichwol gerne wissen / in welchem publica synodo sie dann dce Papistischen lerer solenniter angeklagt / die sie freylich verdammen. Item in welchem generali Synodo sie die Widerteuffer / Schwenckfelder / Libertiner / Osiandristen / vnd dergleichen / welche sie oͤffentlich verdammen / Ketzerey vnd jrrthumbs beschuͤldiget / vnd vberwunden: Ists nun jnen recht dise alle zuuerdamen / welche sie doch niemals in generali aliqua Synodo gehoͤret: Weßhalben solten wir dann allein diese macht aus vnd nach Gottes Wort nicht haben.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/602>, abgerufen am 26.06.2024. |