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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegründet.

Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches für augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen möge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / möge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette können verhütet werden / wann nicht die löbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkündig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum höchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden müssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten.

Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden möge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegrün -

Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet.

Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten.

Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn -

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[330/0679] Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet. Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten. Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/679>, abgerufen am 17.05.2024.