Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.det / entweder gantz vnd gar exautoriert / oder doch auff jhre das ist / die Zwinglische Meinung (in welcher sie aber / Anno &c. 30. Keiser Carolo mit nichten vbergeben) verstanden vnd menniglichen angenommen werde. Da jedermenniglich greiffen kan / wan das geschehen solte / daß der Religions Friedt zu Grundt auffgehaben vnd zerstöret. Im dreyzehenden führen sie eine grosse Klage eyn / das Christliche Concordjbuch werde alle Schulen in einen Hauffen werffen / dann viel in denselben werdens annemen. Da möchten wir gerne hören / was sie auff diesen fall thun wolten / wann die lehre der Augspurgischen Confession / von der Person Christi vnd von Abendmal in jhren Schulen vnd Kirchen wolte einreissen / ob sie auch der jenigen schonen wolten / die sich bazu bekenneten / vnd bey jrem dienst vnd beruff bleiben lassen / oder aber dieselbige abschaffen / vnd jres glaubens genossen an derselbigen stadt verordnen. Vns zweifflet aber nicht / wie wir sie bißher erkandt / das sie solches nicht thun würden / dann wie sie mit den vnsern pflegen vmbzugehen / wann sie in jhre Hende kommen / weiß die gantze Wel twol / weil sie dann die vnseren in jhren Kirchen vnd Schulen nicht dulden vnd leiden / derenthalben das sie nicht mit jnen in der lehre einig / weßhalben verdencken sie dann die vnsern / das sie nicht zusehen / das jhre Schulen vnnd Kirchen wissentlich mit solcher lehre / die sie für vnrecht halten / beschmitzt werden. Wann sie die vnsern abweisen / ist es alles köstlich vnd wol gethan / vnd heist Gott einen Dienst geleistet. Wann wir aber hergegen die jhren nicht wöllen Gifft in vnser Kirchen vnd Schuls eynstrewen lassen / sonder wehren / wo wir / vnd so viel wir durch Gottes Gnade können / da soll es eitel Todt Sündt seyn. Ihr Gesellen macht es gar zu grob / das es auch die Einfeltigen mercken können: Daß jhr vnser Kirchen vnd Schulen zerstö det / entweder gantz vnd gar exautoriert / oder doch auff jhre das ist / die Zwinglische Meinung (in welcher sie aber / Anno &c. 30. Keiser Carolo mit nichten vbergeben) verstanden vnd menniglichen angenommen werde. Da jedermenniglich greiffen kan / wan das geschehen solte / daß der Religions Friedt zu Grundt auffgehaben vnd zerstoͤret. Im dreyzehenden fuͤhren sie eine grosse Klage eyn / das Christliche Concordjbuch werde alle Schulen in einen Hauffen werffen / dann viel in denselben werdens annemen. Da moͤchten wir gerne hoͤren / was sie auff diesen fall thun wolten / wann die lehre der Augspurgischen Confession / von der Person Christi vnd von Abendmal in jhren Schulen vnd Kirchen wolte einreissen / ob sie auch der jenigen schonen wolten / die sich bazu bekenneten / vnd bey jrem dienst vnd beruff bleiben lassen / oder aber dieselbige abschaffen / vnd jres glaubens genossen an derselbigen stadt verordnen. Vns zweifflet aber nicht / wie wir sie bißher erkandt / das sie solches nicht thun wuͤrden / dann wie sie mit den vnsern pflegen vmbzugehen / wann sie in jhre Hende kommen / weiß die gantze Wel twol / weil sie dann die vnseren in jhren Kirchen vnd Schulen nicht dulden vnd leiden / derenthalben das sie nicht mit jnen in der lehre einig / weßhalben verdencken sie dann die vnsern / das sie nicht zusehen / das jhre Schulen vnnd Kirchen wissentlich mit solcher lehre / die sie fuͤr vnrecht halten / beschmitzt werden. Wann sie die vnsern abweisen / ist es alles koͤstlich vñ wol gethan / vnd heist Gott einen Dienst geleistet. Wann wir aber hergegen die jhren nicht woͤllen Gifft in vnser Kirchen vnd Schuls eynstrewen lassen / sonder wehren / wo wir / vnd so viel wir durch Gottes Gnade koͤnnen / da soll es eitel Todt Suͤndt seyn. Ihr Gesellen macht es gar zu grob / das es auch die Einfeltigen mercken koͤnnen: Daß jhr vnser Kirchen vnd Schulen zerstoͤ <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0680"/> det / entweder gantz vnd gar exautoriert / oder doch auff jhre das ist / die Zwinglische Meinung (in welcher sie aber / Anno &c. 30. Keiser Carolo mit nichten vbergeben) verstanden vnd menniglichen angenommen werde. 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det / entweder gantz vnd gar exautoriert / oder doch auff jhre das ist / die Zwinglische Meinung (in welcher sie aber / Anno &c. 30. Keiser Carolo mit nichten vbergeben) verstanden vnd menniglichen angenommen werde. Da jedermenniglich greiffen kan / wan das geschehen solte / daß der Religions Friedt zu Grundt auffgehaben vnd zerstoͤret.
Im dreyzehenden fuͤhren sie eine grosse Klage eyn / das Christliche Concordjbuch werde alle Schulen in einen Hauffen werffen / dann viel in denselben werdens annemen.
Da moͤchten wir gerne hoͤren / was sie auff diesen fall thun wolten / wann die lehre der Augspurgischen Confession / von der Person Christi vnd von Abendmal in jhren Schulen vnd Kirchen wolte einreissen / ob sie auch der jenigen schonen wolten / die sich bazu bekenneten / vnd bey jrem dienst vnd beruff bleiben lassen / oder aber dieselbige abschaffen / vnd jres glaubens genossen an derselbigen stadt verordnen.
Vns zweifflet aber nicht / wie wir sie bißher erkandt / das sie solches nicht thun wuͤrden / dann wie sie mit den vnsern pflegen vmbzugehen / wann sie in jhre Hende kommen / weiß die gantze Wel twol / weil sie dann die vnseren in jhren Kirchen vnd Schulen nicht dulden vnd leiden / derenthalben das sie nicht mit jnen in der lehre einig / weßhalben verdencken sie dann die vnsern / das sie nicht zusehen / das jhre Schulen vnnd Kirchen wissentlich mit solcher lehre / die sie fuͤr vnrecht halten / beschmitzt werden.
Wann sie die vnsern abweisen / ist es alles koͤstlich vñ wol gethan / vnd heist Gott einen Dienst geleistet. Wann wir aber hergegen die jhren nicht woͤllen Gifft in vnser Kirchen vnd Schuls eynstrewen lassen / sonder wehren / wo wir / vnd so viel wir durch Gottes Gnade koͤnnen / da soll es eitel Todt Suͤndt seyn.
Ihr Gesellen macht es gar zu grob / das es auch die Einfeltigen mercken koͤnnen: Daß jhr vnser Kirchen vnd Schulen zerstoͤ
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