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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Zeit vnnötig achten / vnd das aus diesen vrsachen / das es noch zur zeit zu solchen Synodo nicht kömmen / vnd als dann / wann solcher allgemeiner Synodus aus der gantzen Christenheit gewilliget vnd eingangen / die rechte zeit sein wirdt / von solchen medijs vnd dem gantzem proeeß zu deliberieren.

Droben in capite de authoritate Aogustanae Confessionis Newstedter Buch. pag 140.disputieren sie auch de vniuersali Sinydo, vnd setzen daß ein solcher Synodus müste auß allen Völckern / die sich zum Christlichen namen bekennen / versamlet werden. Item / es müsten alle jrrige Ketzer verhöret werden / dann ein solche Formula der einigkeit / so von allen solte beliebet werden / müste auch von allen zuuor bewilliget seyn / das sich kein Mensch vberall zu beklagen hette / er were nicht gnugsam gehort worden / bekennen auch / das ein solcher Synodus nicht könne versamlet werden / es were dann / das die Christlichen Potentaten darein bewilligten / welches aber vmb aller handt vrsachen vnd hindernüß willen schwerlich zu diesen zeiten zu erhalten sey / das ein solch allgemein Formula fürgeschrieben würde. Dann es sey viel wunderlicher Köpffe / die sich nicht leichtlich würde weisen lassen / vnd darinn consentieren / so würden auch etliche Kirchen / so was sonderlichs für sich haben / ob sie gleich sonst in andern stücken mit andern Kirchen einig / dannoch nicht leichtlich sich derselben stück begeben / vnd inn die allgemeine Formul / die etwa da möcht gestellet werden / einwilligen. Solte demnach jhres bedenckens ambequemsten sein / das mitler weile ein solcher Consentz getroffen würde / da ein jedere Kirch jhre Symbola oder bekenntnüß behielte / vnd doch der andern Kirchen bekendtnüß / so nicht aller ding mit jrem bekendtnüß vbereinstimpte / passiren liesse / vnd zum besten oder nach jrem bekendtnüs deutete vnd verstünde / dergleichen die andere Kirch herwieder auch / vnd ließ ein jglichen bey seyner bekendtnüs vnd meinung bleiben.

Was aber dieses auff sich habe / darff bey verstendigen Chri -

Zeit vnnoͤtig achten / vnd das aus diesen vrsachen / das es noch zur zeit zu solchen Synodo nicht koͤmmen / vnd als dann / wann solcher allgemeiner Synodus aus der gantzen Christenheit gewilliget vnd eingangen / die rechte zeit sein wirdt / von solchen medijs vnd dem gantzem proeeß zu deliberieren.

Droben in capite de authoritate Aogustanae Confessionis Newstedter Buch. pag 140.disputieren sie auch de vniuersali Sinydo, vnd setzen daß ein solcher Synodus muͤste auß allen Voͤlckern / die sich zum Christlichen namen bekennen / versamlet werden. Item / es muͤsten alle jrrige Ketzer verhoͤret werden / dann ein solche Formula der einigkeit / so von allen solte beliebet werden / muͤste auch von allen zuuor bewilliget seyn / das sich kein Mensch vberall zu beklagen hette / er were nicht gnugsam gehort worden / bekennen auch / das ein solcher Synodus nicht koͤnne versamlet werden / es were dann / das die Christlichen Potentaten darein bewilligten / welches aber vmb aller handt vrsachen vnd hindernuͤß willen schwerlich zu diesen zeiten zu erhalten sey / das ein solch allgemein Formula fuͤrgeschrieben wuͤrde. Dann es sey viel wunderlicher Koͤpffe / die sich nicht leichtlich wuͤrde weisen lassen / vnd darinn consentieren / so wuͤrden auch etliche Kirchen / so was sonderlichs fuͤr sich haben / ob sie gleich sonst in andern stuͤcken mit andern Kirchen einig / dannoch nicht leichtlich sich derselben stuͤck begeben / vnd inn die allgemeine Formul / die etwa da moͤcht gestellet werden / einwilligen. Solte demnach jhres bedenckens ambequemsten sein / das mitler weile ein solcher Consentz getroffen wuͤrde / da ein jedere Kirch jhre Symbola oder bekenntnuͤß behielte / vnd doch der andern Kirchen bekendtnuͤß / so nicht aller ding mit jrem bekendtnuͤß vbereinstimpte / passiren liesse / vnd zum besten oder nach jrem bekendtnuͤs deutete vnd verstuͤnde / dergleichen die andere Kirch herwieder auch / vnd ließ ein jglichen bey seyner bekendtnuͤs vnd meinung bleiben.

Was aber dieses auff sich habe / darff bey verstendigen Chri -

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[0688] Zeit vnnoͤtig achten / vnd das aus diesen vrsachen / das es noch zur zeit zu solchen Synodo nicht koͤmmen / vnd als dann / wann solcher allgemeiner Synodus aus der gantzen Christenheit gewilliget vnd eingangen / die rechte zeit sein wirdt / von solchen medijs vnd dem gantzem proeeß zu deliberieren. Droben in capite de authoritate Aogustanae Confessionis disputieren sie auch de vniuersali Sinydo, vnd setzen daß ein solcher Synodus muͤste auß allen Voͤlckern / die sich zum Christlichen namen bekennen / versamlet werden. Item / es muͤsten alle jrrige Ketzer verhoͤret werden / dann ein solche Formula der einigkeit / so von allen solte beliebet werden / muͤste auch von allen zuuor bewilliget seyn / das sich kein Mensch vberall zu beklagen hette / er were nicht gnugsam gehort worden / bekennen auch / das ein solcher Synodus nicht koͤnne versamlet werden / es were dann / das die Christlichen Potentaten darein bewilligten / welches aber vmb aller handt vrsachen vnd hindernuͤß willen schwerlich zu diesen zeiten zu erhalten sey / das ein solch allgemein Formula fuͤrgeschrieben wuͤrde. Dann es sey viel wunderlicher Koͤpffe / die sich nicht leichtlich wuͤrde weisen lassen / vnd darinn consentieren / so wuͤrden auch etliche Kirchen / so was sonderlichs fuͤr sich haben / ob sie gleich sonst in andern stuͤcken mit andern Kirchen einig / dannoch nicht leichtlich sich derselben stuͤck begeben / vnd inn die allgemeine Formul / die etwa da moͤcht gestellet werden / einwilligen. Solte demnach jhres bedenckens ambequemsten sein / das mitler weile ein solcher Consentz getroffen wuͤrde / da ein jedere Kirch jhre Symbola oder bekenntnuͤß behielte / vnd doch der andern Kirchen bekendtnuͤß / so nicht aller ding mit jrem bekendtnuͤß vbereinstimpte / passiren liesse / vnd zum besten oder nach jrem bekendtnuͤs deutete vnd verstuͤnde / dergleichen die andere Kirch herwieder auch / vnd ließ ein jglichen bey seyner bekendtnuͤs vnd meinung bleiben. Newstedter Buch. pag 140. Was aber dieses auff sich habe / darff bey verstendigen Chri -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/688>, abgerufen am 04.12.2024.