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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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chen Stenden / ein sonderlichen ehren danck verdienet haben? wolten die löbliche Stende abermals excipiern: Es würde jnen solche Retractation zu grosser schande gereichen / so praeoccupiren sie vnd sagen: Es were jnen keine schande sondern ein grosses lob / wann sie von jren vnbillichen fürnemen abstünden / so hetten sie ja auch zuuor das Corpus Philippi abgeschafft / warumb sie dann auch nicht dises buch abschaffen wolten. Liebe Herrn / das der löblichen stende fürnemen vnbillich sey / habt jhr noch lange nicht erwiesen: sonder ist in dieser Apologia das gegenspiel ausführlich dargethan / darum es auch viel zu frü ist / daß jr rahtet dauon abzustehen.

Zu dem / so seydt jr dißfalls gar vnuerschempte Rahtsgeber / die jr euch ohn einigen beruff bey den löblichen Stenden eindringet zu rahten / wie sie jre Kirchen vnd Schulen bestellen / vnd predigen lassen sollen / da jr doch nicmals darzu erfordert / oder darumb gefragt seyt.

Vber das / wann ewer raht gelten solte / so bedürfft er gar keines Synodi / darinn erst zwischen euch vnd vns in dieser sache gesprochen würde / dann wann man ewer Schwermerey anneme / so würdet jr des Synodi als baldt geschweigen.

Das Corpus doctrinae Philippi betreffende / ist niemals solcher gestallt vnd meynung vberall / vnd von allen Stenden belibet (wie sie fürgeben) vnd hat auch also abgeschafft werden dürf fen. Was aber an etlichen orten auff etlicher meuchlerischen practicken geschehen / das praeseribiert nicht / vnd haben etliche hohe Christliche heupter hochwichtige vrsachen gehabt / warumb / nach dem sie den betrug vnd falsch etlicher tückischer Leut gemercket / fernerm ergernüß gewert vnd vorkomen. Demnach sie aber jres gefallens fürgeschrieben / was sie von den löblichen Stenden gern wolten gethan vnd ins werck gerichtet haben: thun sie auch diesen vorschlag / damit vnter deß / ehe der synodus würde / gleichwol frid sein möchte / solte nach dem Corporc Philippi alles reguliert / vnd verbotten werden / auff den Cantzeln etwar von dieser Sachen zu

chen Stenden / ein sonderlichen ehren danck verdienet haben? wolten die loͤbliche Stende abermals excipiern: Es wuͤrde jnen solche Retractation zu grosser schande gereichen / so praeoccupiren sie vnd sagen: Es were jnen keine schande sondern ein grosses lob / wann sie von jren vnbillichen fuͤrnemen abstuͤnden / so hetten sie ja auch zuuor das Corpus Philippi abgeschafft / warumb sie dann auch nicht dises buch abschaffen wolten. Liebe Herrn / das der loͤblichen stende fuͤrnemen vnbillich sey / habt jhr noch lange nicht erwiesen: sonder ist in dieser Apologia das gegenspiel ausfuͤhrlich dargethan / darum es auch viel zu fruͤ ist / daß jr rahtet dauon abzustehẽ.

Zu dem / so seydt jr dißfalls gar vnuerschempte Rahtsgeber / die jr euch ohn einigen beruff bey den loͤblichen Stenden eindringet zu rahten / wie sie jre Kirchen vnd Schulen bestellen / vnd predigen lassen sollen / da jr doch nicmals darzu erfordert / oder darumb gefragt seyt.

Vber das / wann ewer raht gelten solte / so beduͤrfft er gar keines Synodi / darinn erst zwischen euch vnd vns in dieser sache gesprochen wuͤrde / dann wann man ewer Schwermerey anneme / so wuͤrdet jr des Synodi als baldt geschweigen.

Das Corpus doctrinae Philippi betreffende / ist niemals solcher gestallt vnd meynung vberall / vnd von allen Stenden belibet (wie sie fuͤrgeben) vnd hat auch also abgeschafft werden duͤrf fen. Was aber an etlichen orten auff etlicher meuchlerischen practicken geschehen / das praeseribiert nicht / vnd haben etliche hohe Christliche heupter hochwichtige vrsachen gehabt / warumb / nach dem sie den betrug vnd falsch etlicher tuͤckischer Leut gemercket / fernerm ergernuͤß gewert vnd vorkomen. Demnach sie aber jres gefallens fuͤrgeschrieben / was sie von den loͤblichen Stenden gern wolten gethan vnd ins werck gerichtet haben: thun sie auch diesen vorschlag / damit vnter deß / ehe der synodus wuͤrde / gleichwol frid sein moͤchte / solte nach dem Corporc Philippi alles reguliert / vnd verbotten werden / auff den Cantzeln etwar von dieser Sachen zu

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[338/0695] chen Stenden / ein sonderlichen ehren danck verdienet haben? wolten die loͤbliche Stende abermals excipiern: Es wuͤrde jnen solche Retractation zu grosser schande gereichen / so praeoccupiren sie vnd sagen: Es were jnen keine schande sondern ein grosses lob / wann sie von jren vnbillichen fuͤrnemen abstuͤnden / so hetten sie ja auch zuuor das Corpus Philippi abgeschafft / warumb sie dann auch nicht dises buch abschaffen wolten. Liebe Herrn / das der loͤblichen stende fuͤrnemen vnbillich sey / habt jhr noch lange nicht erwiesen: sonder ist in dieser Apologia das gegenspiel ausfuͤhrlich dargethan / darum es auch viel zu fruͤ ist / daß jr rahtet dauon abzustehẽ. Zu dem / so seydt jr dißfalls gar vnuerschempte Rahtsgeber / die jr euch ohn einigen beruff bey den loͤblichen Stenden eindringet zu rahten / wie sie jre Kirchen vnd Schulen bestellen / vnd predigen lassen sollen / da jr doch nicmals darzu erfordert / oder darumb gefragt seyt. Vber das / wann ewer raht gelten solte / so beduͤrfft er gar keines Synodi / darinn erst zwischen euch vnd vns in dieser sache gesprochen wuͤrde / dann wann man ewer Schwermerey anneme / so wuͤrdet jr des Synodi als baldt geschweigen. Das Corpus doctrinae Philippi betreffende / ist niemals solcher gestallt vnd meynung vberall / vnd von allen Stenden belibet (wie sie fuͤrgeben) vnd hat auch also abgeschafft werden duͤrf fen. Was aber an etlichen orten auff etlicher meuchlerischen practicken geschehen / das praeseribiert nicht / vnd haben etliche hohe Christliche heupter hochwichtige vrsachen gehabt / warumb / nach dem sie den betrug vnd falsch etlicher tuͤckischer Leut gemercket / fernerm ergernuͤß gewert vnd vorkomen. Demnach sie aber jres gefallens fuͤrgeschrieben / was sie von den loͤblichen Stenden gern wolten gethan vnd ins werck gerichtet haben: thun sie auch diesen vorschlag / damit vnter deß / ehe der synodus wuͤrde / gleichwol frid sein moͤchte / solte nach dem Corporc Philippi alles reguliert / vnd verbotten werden / auff den Cantzeln etwar von dieser Sachen zu

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/695>, abgerufen am 04.12.2024.