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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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worden. Man hat die supscriptionem bey etlichen / die sich derselben nochmals verwegern / freundlich gesucht / auch allerley Hand lung mit jnen darüber gepflogen. Da aber nichts hat können erhalten werden / hat man sie bleiben lassen / wie auch noch / vnd niemand wider seinen willen zu thun genötiget. Was wöllen sie mehr haben? Zu dem haben sie die priuatas actiones & priuata scripta, in solchen actionibus ergangen / durch den druck one vor wissen des andern theils publicieret Wie recht nu dasselbige sey / vnd was es heimlich auff sich habe / stellet man an sein ohrt / vnd verstehens beydes die löblichen Herrschafften / vnd der Christliche Leser auch one vnser erinnerung für sich selbst wol.

Also wirdt auch Gamalielis consilium Act. 5. für gestellet / welcher riet / man solte der Apostel lere gehen lassen / were sie nicht aus Gott / so würde sie von jr selbs fallen: were sie aber aus Gott so wurden sie sich der selben vergeblich sie entgegen setzen. Solcher gestallt soll man jetziger zeit jre lere auch gehen lassen. Dises consilium ist vns gar nicht zu wider / wie wir dann bißhero sie haben machen lassen / was jnen Gott verhengt / so lange sie sich nicht in vnsere Kirchen vnd Schulen / durch heimliche practicken eingedrungen / vnd alles in einen hauffen reissen wöllen. Da sie aber mit solchen practicken vnd consilijs sich vnterfangen haben / alles bey vns zuuerderben / vnd (wie jrer Redleinfürer einer von sich ge schrieben: Vide vt concilies nobis aulas Germaniae) die Furstenhöffe / Schulen vnd Kirchen einzunemen / vnd mit jrer Zwinglischen lehre anzustecken / da hat den vnsern nicht lenger zusehen gebüren wöllen: sondern sind schüldig gewesen / vermöge jhres tragenden ampts / das angehende Fewer zu leschen.

Wann sie auch nochmals des iren warteten / vnd bey jren Kir chen vnd Schulen stille blieben / hette es seinen geweiseten Weg. Das thun sie aber nicht / sondern versuchen alle mittel vnd wege / wie sie bey den vnsern einen brand schewren mögen. Darnach wischen sie das Maul / vnd hats der niemandt gethan.

worden. Man hat die supscriptionem bey etlichen / die sich derselben nochmals verwegern / freundlich gesucht / auch allerley Hand lung mit jnen daruͤber gepflogen. Da aber nichts hat koͤnnen erhalten werden / hat man sie bleiben lassen / wie auch noch / vnd niemand wider seinen willen zu thun genoͤtiget. Was woͤllen sie mehr haben? Zu dem haben sie die priuatas actiones & priuata scripta, in solchen actionibus ergangen / durch den druck one vor wissen des andern theils publicieret Wie recht nu dasselbige sey / vnd was es heimlich auff sich habe / stellet man an sein ohrt / vnd verstehens beydes die loͤblichen Herrschafften / vnd der Christliché Leser auch one vnser erinnerung fuͤr sich selbst wol.

Also wirdt auch Gamalielis consilium Act. 5. fuͤr gestellet / welcher riet / man solte der Apostel lere gehen lassen / were sie nicht aus Gott / so wuͤrde sie von jr selbs fallen: were sie aber aus Gott so wurden sie sich der selben vergeblich sie entgegen setzen. Solcher gestallt soll man jetziger zeit jre lere auch gehen lassen. Dises consilium ist vns gar nicht zu wider / wie wir dann bißhero sie haben machen lassen / was jnen Gott verhengt / so lange sie sich nicht in vnsere Kirchen vnd Schulen / durch heimliche practicken eingedrungen / vnd alles in einen hauffen reissen woͤllen. Da sie aber mit solchen practicken vnd consilijs sich vnterfangen haben / alles bey vns zuuerderben / vnd (wie jrer Redleinfuͤrer einer von sich ge schrieben: Vide vt concilies nobis aulas Germaniae) die Furstenhoͤffe / Schulen vnd Kirchen einzunemen / vnd mit jrer Zwinglischen lehre anzustecken / da hat den vnsern nicht lenger zusehen gebuͤren woͤllen: sondern sind schuͤldig gewesen / vermoͤge jhres tragenden ampts / das angehende Fewer zu leschen.

Wann sie auch nochmals des iren warteten / vnd bey jren Kir chen vnd Schulen stille blieben / hette es seinen geweiseten Weg. Das thun sie aber nicht / sondern versuchen alle mittel vnd wege / wie sie bey den vnsern einen brand schewren moͤgen. Darnach wischen sie das Maul / vnd hats der niemandt gethan.

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[339/0697] worden. Man hat die supscriptionem bey etlichen / die sich derselben nochmals verwegern / freundlich gesucht / auch allerley Hand lung mit jnen daruͤber gepflogen. Da aber nichts hat koͤnnen erhalten werden / hat man sie bleiben lassen / wie auch noch / vnd niemand wider seinen willen zu thun genoͤtiget. Was woͤllen sie mehr haben? Zu dem haben sie die priuatas actiones & priuata scripta, in solchen actionibus ergangen / durch den druck one vor wissen des andern theils publicieret Wie recht nu dasselbige sey / vnd was es heimlich auff sich habe / stellet man an sein ohrt / vnd verstehens beydes die loͤblichen Herrschafften / vnd der Christliché Leser auch one vnser erinnerung fuͤr sich selbst wol. Also wirdt auch Gamalielis consilium Act. 5. fuͤr gestellet / welcher riet / man solte der Apostel lere gehen lassen / were sie nicht aus Gott / so wuͤrde sie von jr selbs fallen: were sie aber aus Gott so wurden sie sich der selben vergeblich sie entgegen setzen. Solcher gestallt soll man jetziger zeit jre lere auch gehen lassen. Dises consilium ist vns gar nicht zu wider / wie wir dann bißhero sie haben machen lassen / was jnen Gott verhengt / so lange sie sich nicht in vnsere Kirchen vnd Schulen / durch heimliche practicken eingedrungen / vnd alles in einen hauffen reissen woͤllen. Da sie aber mit solchen practicken vnd consilijs sich vnterfangen haben / alles bey vns zuuerderben / vnd (wie jrer Redleinfuͤrer einer von sich ge schrieben: Vide vt concilies nobis aulas Germaniae) die Furstenhoͤffe / Schulen vnd Kirchen einzunemen / vnd mit jrer Zwinglischen lehre anzustecken / da hat den vnsern nicht lenger zusehen gebuͤren woͤllen: sondern sind schuͤldig gewesen / vermoͤge jhres tragenden ampts / das angehende Fewer zu leschen. Wann sie auch nochmals des iren warteten / vnd bey jren Kir chen vnd Schulen stille blieben / hette es seinen geweiseten Weg. Das thun sie aber nicht / sondern versuchen alle mittel vnd wege / wie sie bey den vnsern einen brand schewren moͤgen. Darnach wischen sie das Maul / vnd hats der niemandt gethan.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 339. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/697>, abgerufen am 04.12.2024.