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Kleinpaul, Ernst: Die Lehre von den Formen und Gattungen der deutschen Dichtkunst. Für höhere Lehranstalten, so wie zum Selbstunterricht. Barmen, 1843.

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poetischem Gehalt vereinigen. Soll das Drama theatralisch pkl_160.002
wirken, so muß es die Aufmerksamkeit spannen, pkl_160.003
die Theilnahme erregen. "Der dramatische Dichter muß pkl_160.004
den Zuschauer gleich anfangs durch starke Eindrücke pkl_160.005
aus sich heraus versetzen, seiner Aufmerksamkeit gleichsam pkl_160.006
körperlich gebieten. Da er auf die Menge zu wirken pkl_160.007
hat, so muß er Alles, was das gewöhnliche Maaß pkl_160.008
von Geduld und von Fassungskraft übersteigt, sorgfältig pkl_160.009
vermeiden." Daß er dabei die allgemeine Bildung pkl_160.010
der Nation und den vorhandenen Grad der Kunstbildung pkl_160.011
berücksichtige, versteht sich von selbst. Er muß den pkl_160.012
Zuschauer zu sich empor heben, wenn er sich auch scheinbar pkl_160.013
zu ihm herabläßt. Er muß ihn mit fortreißen und pkl_160.014
dazu besonders "die Wirkung der Gegensätze benutzen, pkl_160.015
wodurch es möglich wird, ruhige Stille, in sich gekehrte pkl_160.016
Betrachtung, ja die nachlässige Hingegebenheit der Erschöpfung, pkl_160.017
eben so auffallend hervorzuheben, als in andern pkl_160.018
Fällen die gewaltsamste Bewegung, den heftigsten pkl_160.019
Sturm der Leidenschaften." (A. W. Schlegel.)

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Wirkung beruht die hohe Bedeutung, pkl_160.022
die das Drama für das öffentliche Leben, für pkl_160.023
den Staat, für die Nationalbildung hat.
Man pkl_160.024
braucht sich nur zu erinnern, wie sich hier und dort pkl_160.025
an die Aufführung von einzelnen Dramen geschichtliche pkl_160.026
Ereignisse von sehr ernstem Charakter knüpften, *) wie pkl_160.027
bis auf den heutigen Tag in mehreren Ländern gewisse pkl_160.028
dramatische Dichtungen nicht auf die Bühne gebracht

*) pkl_160.029
Anmerkung. So brach z. B. die belgische Revolution pkl_160.030
von 1830 nach der Aufführung der Stummen von Portici pkl_160.031
in Brüssel aus.

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poetischem Gehalt vereinigen. Soll das Drama theatralisch pkl_160.002
wirken, so muß es die Aufmerksamkeit spannen, pkl_160.003
die Theilnahme erregen. „Der dramatische Dichter muß pkl_160.004
den Zuschauer gleich anfangs durch starke Eindrücke pkl_160.005
aus sich heraus versetzen, seiner Aufmerksamkeit gleichsam pkl_160.006
körperlich gebieten. Da er auf die Menge zu wirken pkl_160.007
hat, so muß er Alles, was das gewöhnliche Maaß pkl_160.008
von Geduld und von Fassungskraft übersteigt, sorgfältig pkl_160.009
vermeiden.“ Daß er dabei die allgemeine Bildung pkl_160.010
der Nation und den vorhandenen Grad der Kunstbildung pkl_160.011
berücksichtige, versteht sich von selbst. Er muß den pkl_160.012
Zuschauer zu sich empor heben, wenn er sich auch scheinbar pkl_160.013
zu ihm herabläßt. Er muß ihn mit fortreißen und pkl_160.014
dazu besonders „die Wirkung der Gegensätze benutzen, pkl_160.015
wodurch es möglich wird, ruhige Stille, in sich gekehrte pkl_160.016
Betrachtung, ja die nachlässige Hingegebenheit der Erschöpfung, pkl_160.017
eben so auffallend hervorzuheben, als in andern pkl_160.018
Fällen die gewaltsamste Bewegung, den heftigsten pkl_160.019
Sturm der Leidenschaften.“ (A. W. Schlegel.)

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§. 224. Vorzugsweise in der theatralischen pkl_160.021
Wirkung beruht die hohe Bedeutung, pkl_160.022
die das Drama für das öffentliche Leben, für pkl_160.023
den Staat, für die Nationalbildung hat.
Man pkl_160.024
braucht sich nur zu erinnern, wie sich hier und dort pkl_160.025
an die Aufführung von einzelnen Dramen geschichtliche pkl_160.026
Ereignisse von sehr ernstem Charakter knüpften, *) wie pkl_160.027
bis auf den heutigen Tag in mehreren Ländern gewisse pkl_160.028
dramatische Dichtungen nicht auf die Bühne gebracht

*) pkl_160.029
Anmerkung. So brach z. B. die belgische Revolution pkl_160.030
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Zitationshilfe: Kleinpaul, Ernst: Die Lehre von den Formen und Gattungen der deutschen Dichtkunst. Für höhere Lehranstalten, so wie zum Selbstunterricht. Barmen, 1843, S. 160. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kleinpaul_poetik_1843/186>, abgerufen am 24.11.2024.