Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.dem Schranke die Ohren zuhalten, wenn er Von den Lehrgebäuden. 1 Neue Lehrgebäude werden gleich, wenn sie L. G. 2 Wenn das Lehrgebäude brent, wird der L. G. 3 Wer auch nur als Handlanger dabey gehol- sezt
dem Schranke die Ohren zuhalten, wenn er Von den Lehrgebaͤuden. 1 Neue Lehrgebaͤude werden gleich, wenn ſie L. G. 2 Wenn das Lehrgebaͤude brent, wird der L. G. 3 Wer auch nur als Handlanger dabey gehol- ſezt
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dem Schranke die Ohren zuhalten, wenn er
nicht voͤllig betaͤubt werden will.
Von den Lehrgebaͤuden.
1
Neue Lehrgebaͤude werden gleich, wenn ſie
fertig ſind, verbraut.
L. G.
Damit die Republik nicht durch groſſe
Wahrheitsverluſte in Gefahr komme …
2
Wenn das Lehrgebaͤude brent, wird der
Erbauer an die Graͤnze gefuͤhrt. Laͤſt er
beym Umſehen nur eine Thraͤne fallen, ſo
wird er ſo lange verwieſen, bis der Wind die
Aſche ganz zerſtreuet hat.
L. G.
Hartnaͤckige oder welchliche Anhaͤnglich-
keit darf nie den Richter …
3
Wer auch nur als Handlanger dabey gehol-
fen, vornaͤmlich aber wer den Kranz aufge-
ſezt
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