Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.gel, und dem Erfinder ausser dem Hügel L. G. L. G. 4 Wenn ein Knecht darthun kann, daß Ent- L. G. Nichts ist ungerechter, als eines Andern Von D 5
gel, und dem Erfinder auſſer dem Huͤgel L. G. L. G. 4 Wenn ein Knecht darthun kann, daß Ent- L. G. Nichts iſt ungerechter, als eines Andern Von D 5
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gel, und dem Erfinder auſſer dem Huͤgel
Blatt und Eichel gegeben.
L. G.
Keiner hat gerechtere Anſpruͤche auf die
hoͤchſten Belonungen …
L. G.
Nicht die bloſſe Ausbildung, ſondern die
wirkliche Erweiterung der Wiſſenſchaf-
ten …
4
Wenn ein Knecht darthun kann, daß Ent-
deckung oder Erfindung einem andern zuge-
hoͤre, ſo wird er frey gelaſſen.
L. G.
Solte etwa ein Knecht wider alles Ver-
muthen …
Nichts iſt ungerechter, als eines Andern
Erfindung fuͤr ſeine eigne auszugeben. Des-
wegen ſind ſelbſt die Knechte gegen ſolche Raͤu-
ber aufgeboten worden.
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