menden immer vermehrte, so wurde dieser glükliche Zufall (wir können es wol so nennen, weil die Herolde, geschrekt durch ehmalige abschlägige Antworten, nur wenige eingela- den hatten) dieser Zufall wurde die Veranlas- sung die Landtage einzurichten. Nach dieser Einrichtung (die auch sonst noch vieles ent- hält) dürfen von den Aldermännern nur drey, auf den Zünften nur der Zehnte, und von dem Volke nur der Sechste fehlen. Eher kann der Landtag seinen Anfang nicht nehmen. Weil man vermutete, daß verschiedne Mit- glieder des Volkes etwa saumselig seyn möch- ten, sich früh genung einzufinden; so wurde den Geschichtschreibern der Republik öffentlich befohlen, sie solten, in dem angeführten Falle, sobald ihnen die Aldermänner den Wink dazu geben würden, sagen, nach den Eingeschrieb- nen zu rechnen, wäre das Volk vollzählig, und zugleich bitten: Die verehrungswürdigen Aldermänner und Zünfter, wie auch das jezo versammelte gute Volk möchte es ihnen nicht zu Schulden kommen lassen, wenn sie etwa, aus menschlicher Schwachheit des Gedächt- nisses, oder wol gar des Urtheils, diesen und jenen des Volkes in die Jahrbücher nicht ein- geschrieben hätten.
Es
menden immer vermehrte, ſo wurde dieſer gluͤkliche Zufall (wir koͤnnen es wol ſo nennen, weil die Herolde, geſchrekt durch ehmalige abſchlaͤgige Antworten, nur wenige eingela- den hatten) dieſer Zufall wurde die Veranlaſ- ſung die Landtage einzurichten. Nach dieſer Einrichtung (die auch ſonſt noch vieles ent- haͤlt) duͤrfen von den Aldermaͤnnern nur drey, auf den Zuͤnften nur der Zehnte, und von dem Volke nur der Sechſte fehlen. Eher kann der Landtag ſeinen Anfang nicht nehmen. Weil man vermutete, daß verſchiedne Mit- glieder des Volkes etwa ſaumſelig ſeyn moͤch- ten, ſich fruͤh genung einzufinden; ſo wurde den Geſchichtſchreibern der Republik oͤffentlich befohlen, ſie ſolten, in dem angefuͤhrten Falle, ſobald ihnen die Aldermaͤnner den Wink dazu geben wuͤrden, ſagen, nach den Eingeſchrieb- nen zu rechnen, waͤre das Volk vollzaͤhlig, und zugleich bitten: Die verehrungswuͤrdigen Aldermaͤnner und Zuͤnfter, wie auch das jezo verſammelte gute Volk moͤchte es ihnen nicht zu Schulden kommen laſſen, wenn ſie etwa, aus menſchlicher Schwachheit des Gedaͤcht- niſſes, oder wol gar des Urtheils, dieſen und jenen des Volkes in die Jahrbuͤcher nicht ein- geſchrieben haͤtten.
Es
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0194"n="118"/>
menden immer vermehrte, ſo wurde dieſer<lb/>
gluͤkliche Zufall (wir koͤnnen es wol ſo nennen,<lb/>
weil die Herolde, geſchrekt durch ehmalige<lb/>
abſchlaͤgige Antworten, nur wenige eingela-<lb/>
den hatten) dieſer Zufall wurde die Veranlaſ-<lb/>ſung die Landtage einzurichten. Nach dieſer<lb/>
Einrichtung (die auch ſonſt noch vieles ent-<lb/>
haͤlt) duͤrfen von den Aldermaͤnnern nur <hirendition="#fr">drey,</hi><lb/>
auf den Zuͤnften nur der <hirendition="#fr">Zehnte,</hi> und von<lb/>
dem Volke nur der <hirendition="#fr">Sechſte</hi> fehlen. Eher<lb/>
kann der Landtag ſeinen Anfang nicht nehmen.<lb/>
Weil man vermutete, daß verſchiedne Mit-<lb/>
glieder des Volkes etwa ſaumſelig ſeyn moͤch-<lb/>
ten, ſich fruͤh genung einzufinden; ſo wurde<lb/>
den Geſchichtſchreibern der Republik oͤffentlich<lb/>
befohlen, ſie ſolten, in dem angefuͤhrten Falle,<lb/>ſobald ihnen die Aldermaͤnner den Wink dazu<lb/>
geben wuͤrden, <hirendition="#fr">ſagen,</hi> nach den <hirendition="#fr">Eingeſchrieb-<lb/>
nen</hi> zu rechnen, waͤre das Volk vollzaͤhlig,<lb/>
und zugleich bitten: Die verehrungswuͤrdigen<lb/>
Aldermaͤnner und Zuͤnfter, wie auch das jezo<lb/>
verſammelte gute Volk moͤchte es ihnen nicht<lb/>
zu Schulden kommen laſſen, wenn ſie etwa,<lb/>
aus menſchlicher Schwachheit des Gedaͤcht-<lb/>
niſſes, oder wol gar des Urtheils, dieſen und<lb/>
jenen des Volkes in die Jahrbuͤcher nicht ein-<lb/>
geſchrieben haͤtten.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Es</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[118/0194]
menden immer vermehrte, ſo wurde dieſer
gluͤkliche Zufall (wir koͤnnen es wol ſo nennen,
weil die Herolde, geſchrekt durch ehmalige
abſchlaͤgige Antworten, nur wenige eingela-
den hatten) dieſer Zufall wurde die Veranlaſ-
ſung die Landtage einzurichten. Nach dieſer
Einrichtung (die auch ſonſt noch vieles ent-
haͤlt) duͤrfen von den Aldermaͤnnern nur drey,
auf den Zuͤnften nur der Zehnte, und von
dem Volke nur der Sechſte fehlen. Eher
kann der Landtag ſeinen Anfang nicht nehmen.
Weil man vermutete, daß verſchiedne Mit-
glieder des Volkes etwa ſaumſelig ſeyn moͤch-
ten, ſich fruͤh genung einzufinden; ſo wurde
den Geſchichtſchreibern der Republik oͤffentlich
befohlen, ſie ſolten, in dem angefuͤhrten Falle,
ſobald ihnen die Aldermaͤnner den Wink dazu
geben wuͤrden, ſagen, nach den Eingeſchrieb-
nen zu rechnen, waͤre das Volk vollzaͤhlig,
und zugleich bitten: Die verehrungswuͤrdigen
Aldermaͤnner und Zuͤnfter, wie auch das jezo
verſammelte gute Volk moͤchte es ihnen nicht
zu Schulden kommen laſſen, wenn ſie etwa,
aus menſchlicher Schwachheit des Gedaͤcht-
niſſes, oder wol gar des Urtheils, dieſen und
jenen des Volkes in die Jahrbuͤcher nicht ein-
geſchrieben haͤtten.
Es
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/194>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.