haben pflegen, möchte einigen noch nicht be- kant seyn.
"Den Ausrufern und Ankündigern wird, "bey dreyjähriger Landesverweisung, und de- "nen, die selbst schreiben, bey der lauten La- "che, oder noch schärferer Rüge, verboten: "Bücher, wie sie die Ausländer lange gehabt, "und lange vergessen haben, so zu empfehlen, "als ob die Nation stolz darauf sey sie zu besi- "zen. Jst ein Ausrufer oder Ankündiger, "oder gar ein Scribent, wegen einer solchen "Anpreisung eines solchen Buches, verdienter- "maassen heimgesucht worden; und trit dann "ein gleicher Anpreiser eben dieses Buches "auf: so wird er des Verfahrens halben ange- "sehn als einer, welcher der Nation mit Wis- "sen und Willen, freventlich und öffentlich "Hohn gesprochen hat. Und ein solcher dün- "kelhafter, und unvaterländischer Mensch hat "Hochverrath begangen. "Also urtheilte, nach reifer Erwägung, "und kalter Berathschlagung, die Zunft der "Dichter auf dem Landtage zwey und siebzig "achtzehntes Jahrhundert. "Auf dem Landtage angezeigtes Jahrs an- "genommen, in der Halle aufgestelt, und mit "vollgeltender Obergewalt versehn von der ver- "sammelten Landgemeine; verworfen von der
"ge-
haben pflegen, moͤchte einigen noch nicht be- kant ſeyn.
„Den Ausrufern und Ankuͤndigern wird, „bey dreyjaͤhriger Landesverweiſung, und de- „nen, die ſelbſt ſchreiben, bey der lauten La- „che, oder noch ſchaͤrferer Ruͤge, verboten: „Buͤcher, wie ſie die Auslaͤnder lange gehabt, „und lange vergeſſen haben, ſo zu empfehlen, „als ob die Nation ſtolz darauf ſey ſie zu beſi- „zen. Jſt ein Ausrufer oder Ankuͤndiger, „oder gar ein Scribent, wegen einer ſolchen „Anpreiſung eines ſolchen Buches, verdienter- „maaſſen heimgeſucht worden; und trit dann „ein gleicher Anpreiſer eben dieſes Buches „auf: ſo wird er des Verfahrens halben ange- „ſehn als einer, welcher der Nation mit Wiſ- „ſen und Willen, freventlich und oͤffentlich „Hohn geſprochen hat. Und ein ſolcher duͤn- „kelhafter, und unvaterlaͤndiſcher Menſch hat „Hochverrath begangen. „Alſo urtheilte, nach reifer Erwaͤgung, „und kalter Berathſchlagung, die Zunft der „Dichter auf dem Landtage zwey und ſiebzig „achtzehntes Jahrhundert. „Auf dem Landtage angezeigtes Jahrs an- „genommen, in der Halle aufgeſtelt, und mit „vollgeltender Obergewalt verſehn von der ver- „ſammelten Landgemeine; verworfen von der
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haben pflegen, moͤchte einigen noch nicht be-
kant ſeyn.
„Den Ausrufern und Ankuͤndigern wird,
„bey dreyjaͤhriger Landesverweiſung, und de-
„nen, die ſelbſt ſchreiben, bey der lauten La-
„che, oder noch ſchaͤrferer Ruͤge, verboten:
„Buͤcher, wie ſie die Auslaͤnder lange gehabt,
„und lange vergeſſen haben, ſo zu empfehlen,
„als ob die Nation ſtolz darauf ſey ſie zu beſi-
„zen. Jſt ein Ausrufer oder Ankuͤndiger,
„oder gar ein Scribent, wegen einer ſolchen
„Anpreiſung eines ſolchen Buches, verdienter-
„maaſſen heimgeſucht worden; und trit dann
„ein gleicher Anpreiſer eben dieſes Buches
„auf: ſo wird er des Verfahrens halben ange-
„ſehn als einer, welcher der Nation mit Wiſ-
„ſen und Willen, freventlich und oͤffentlich
„Hohn geſprochen hat. Und ein ſolcher duͤn-
„kelhafter, und unvaterlaͤndiſcher Menſch hat
„Hochverrath begangen.
„Alſo urtheilte, nach reifer Erwaͤgung,
„und kalter Berathſchlagung, die Zunft der
„Dichter auf dem Landtage zwey und ſiebzig
„achtzehntes Jahrhundert.
„Auf dem Landtage angezeigtes Jahrs an-
„genommen, in der Halle aufgeſtelt, und mit
„vollgeltender Obergewalt verſehn von der ver-
„ſammelten Landgemeine; verworfen von der
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/343>, abgerufen am 22.11.2024.
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