V. Gegenstände. §. 20. Waarenmuster und Fabrikzeichen.
electrische Spannung versetzt. Ich erkläre, dass das Zink das Eisen negativ electrisch macht, dass das Eisen sich selbst im In- nern des Rohrs nicht oxydiren wird, so lange noch ein Atom von Zink da ist.
Sorel fand also in einem unbenutzten Producte, das Niemand anwendete, an das kein Gewerbtreibender dachte, Eigenschaften, welche es sehr werthvoll gemacht haben. Was ist das anders als eine einfache blosse Idee?"
Die oben angeführten Bestimmungen des französischen Patentgesetzes über die Patentirung von Fabricationsmethoden sind in dem italiänischen Gesetze vom 30. October 1859 Art. 2 Nr. 3 und Art. 6 Nr. 2 und 3 wiedergegeben.
In den Zollvereinsstaaten ist die Patentirung einer neuen Fabricationsmethode durch Art. IV Nr. 2 der Uebereinkunft vom 21. September 1842 ausdrücklich für zulässig erklärt. Das- selbe gilt in den Vereinigten Staaten von Nordamerika nach dem Statut vom 4. Juli 1836, welches in der Section 6 als Gegenstände der Erfindungspatente neue und nützliche Ge- werbe, Maschinen und Waaren (art, machine, manufacture) bezeichnet.
§. 20. Waarenmuster und Fabrikzeichen.
Kunst und Industrie. -- Grenze des Formschutzes. -- Französische Praxis. -- Waarenbezeichnungen. -- Firmen. -- Marken.
Der Muster- und Formenschutz umfasst in seiner weitesten Ausdehnung alle Gegenstände des materiellen Gebrauches, in- sofern deren äussere Gestalt neue auf Befriedigung des Ge- schmackes berechnete Formen aufweist. Die Gegenstände des Muster- und Formschutzes unterscheiden sich von Erfindungen dadurch, dass neue Waaren, um Gegenstände eines Erfindungs- patentes zu sein, zu einem neuen materiellen Gebrauche dienen müssen, während die Waarenmuster und Formen zu keinem andern Gebrauche dienen, als zur Befriedigung des Geschmackes. Gleichwohl ist der Zweck und die Wirkung der Waarenmuster keinesweges eine ästhetische, da die gebrauchten Formen nicht dazu bestimmt sind, ästhetische Vorstellungen mitzutheilen, son- dern nur durch eine gewisse Zusammenstellung von Linien und Farben das Auge zu erfreuen. Die Waarenmuster werden daher
V. Gegenstände. §. 20. Waarenmuster und Fabrikzeichen.
electrische Spannung versetzt. Ich erkläre, dass das Zink das Eisen negativ electrisch macht, dass das Eisen sich selbst im In- nern des Rohrs nicht oxydiren wird, so lange noch ein Atom von Zink da ist.
Sorel fand also in einem unbenutzten Producte, das Niemand anwendete, an das kein Gewerbtreibender dachte, Eigenschaften, welche es sehr werthvoll gemacht haben. Was ist das anders als eine einfache blosse Idee?«
Die oben angeführten Bestimmungen des französischen Patentgesetzes über die Patentirung von Fabricationsmethoden sind in dem italiänischen Gesetze vom 30. October 1859 Art. 2 Nr. 3 und Art. 6 Nr. 2 und 3 wiedergegeben.
In den Zollvereinsstaaten ist die Patentirung einer neuen Fabricationsmethode durch Art. IV Nr. 2 der Uebereinkunft vom 21. September 1842 ausdrücklich für zulässig erklärt. Das- selbe gilt in den Vereinigten Staaten von Nordamerika nach dem Statut vom 4. Juli 1836, welches in der Section 6 als Gegenstände der Erfindungspatente neue und nützliche Ge- werbe, Maschinen und Waaren (art, machine, manufacture) bezeichnet.
§. 20. Waarenmuster und Fabrikzeichen.
Kunst und Industrie. — Grenze des Formschutzes. — Französische Praxis. — Waarenbezeichnungen. — Firmen. — Marken.
Der Muster- und Formenschutz umfasst in seiner weitesten Ausdehnung alle Gegenstände des materiellen Gebrauches, in- sofern deren äussere Gestalt neue auf Befriedigung des Ge- schmackes berechnete Formen aufweist. Die Gegenstände des Muster- und Formschutzes unterscheiden sich von Erfindungen dadurch, dass neue Waaren, um Gegenstände eines Erfindungs- patentes zu sein, zu einem neuen materiellen Gebrauche dienen müssen, während die Waarenmuster und Formen zu keinem andern Gebrauche dienen, als zur Befriedigung des Geschmackes. Gleichwohl ist der Zweck und die Wirkung der Waarenmuster keinesweges eine ästhetische, da die gebrauchten Formen nicht dazu bestimmt sind, ästhetische Vorstellungen mitzutheilen, son- dern nur durch eine gewisse Zusammenstellung von Linien und Farben das Auge zu erfreuen. Die Waarenmuster werden daher
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V. Gegenstände. §. 20. Waarenmuster und Fabrikzeichen.
electrische Spannung versetzt. Ich erkläre, dass das Zink das
Eisen negativ electrisch macht, dass das Eisen sich selbst im In-
nern des Rohrs nicht oxydiren wird, so lange noch ein Atom von
Zink da ist.
Sorel fand also in einem unbenutzten Producte, das Niemand
anwendete, an das kein Gewerbtreibender dachte, Eigenschaften,
welche es sehr werthvoll gemacht haben. Was ist das anders als
eine einfache blosse Idee?«
Die oben angeführten Bestimmungen des französischen
Patentgesetzes über die Patentirung von Fabricationsmethoden
sind in dem italiänischen Gesetze vom 30. October 1859 Art. 2
Nr. 3 und Art. 6 Nr. 2 und 3 wiedergegeben.
In den Zollvereinsstaaten ist die Patentirung einer neuen
Fabricationsmethode durch Art. IV Nr. 2 der Uebereinkunft
vom 21. September 1842 ausdrücklich für zulässig erklärt. Das-
selbe gilt in den Vereinigten Staaten von Nordamerika nach
dem Statut vom 4. Juli 1836, welches in der Section 6 als
Gegenstände der Erfindungspatente neue und nützliche Ge-
werbe, Maschinen und Waaren (art, machine, manufacture)
bezeichnet.
§. 20. Waarenmuster und Fabrikzeichen.
Kunst und Industrie. — Grenze des Formschutzes. — Französische
Praxis. — Waarenbezeichnungen. — Firmen. — Marken.
Der Muster- und Formenschutz umfasst in seiner weitesten
Ausdehnung alle Gegenstände des materiellen Gebrauches, in-
sofern deren äussere Gestalt neue auf Befriedigung des Ge-
schmackes berechnete Formen aufweist. Die Gegenstände des
Muster- und Formschutzes unterscheiden sich von Erfindungen
dadurch, dass neue Waaren, um Gegenstände eines Erfindungs-
patentes zu sein, zu einem neuen materiellen Gebrauche dienen
müssen, während die Waarenmuster und Formen zu keinem
andern Gebrauche dienen, als zur Befriedigung des Geschmackes.
Gleichwohl ist der Zweck und die Wirkung der Waarenmuster
keinesweges eine ästhetische, da die gebrauchten Formen nicht
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dern nur durch eine gewisse Zusammenstellung von Linien und
Farben das Auge zu erfreuen. Die Waarenmuster werden daher
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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 1. Berlin, 1867, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum01_1867/222>, abgerufen am 21.11.2024.
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