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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.

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verlag von i. guttentag in berlin.
Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen. Jm Auftrage
des Vereins der Preuß. Rechtsanwälte herausgegeben von Dr. Franz
Hinschius,
Justizrath und Rechtsanwalt, und Dr. Paul Hinschius,
Professor der Rechte. II. Band. [8 Hefte.] 1868. IX u. 814 S. gr. 8. Geheftet.
Preis 4 Thlr.

Dieser Band enthält u. A. folgende Abhandlungen:

I. Ueber den Rechtsgrundsatz: "daß unter Vermögen nur dasjenige, was nach Abzug der
Schulden übrig bleibt, verstanden werden kann." Vom Herrn Kreisgerichts-Direktor a. D. Dr.
C. F. Koch zu Neisse. II. Das Gesetz für den Norddeutschen Bund, betreffend die vertrags-
mäßigen Zinsen, und seine Einwirkung auf das bisherige Civilrecht. Vom Professor Dr. Paul
Hinschius
zu Berlin. III. Jst in den Fällen des §. 129. des Berggesetzes vom 24. Juni 1865
das Verfahren zweiter und dritter Jnstanz ein schleuniges, nach dem §. 27. der Verordnung vom
21. Juli 1846? Von Herrn Kammergerichtsrath Rohden zu Berlin. IV. Das Preußische
Obertribunal und seine Stellung als künftiger deutscher Kassationshof. Vom Herrn Dr. Lüntzel,
Rechtsanwalt beim Königl. Ober-Appellations-Gericht zu Berlin. V. Vom Preußischen Papier-
geld. Vom Herrn Stadtgerichtsrath Keyßner zu Berlin. VI. Zur Frage über die Wirksamkeit
der Feststellungen und Spezialjudikate im Konkurse gegenüber dem Gemeinschuldner. Vom
Herrn Rechtsanwalt Dr. Heidenfeld zu Nimptsch. VII. Muß der erbende Descendent eine ihm
von seinem Erblasser und Ascendenten erlaffene Forderung nach dem Allgemeinen Landrecht
konferiren? Vom Herrn Kreisrichter Kleine zu Grätz. VIII. Der Preußische Bagatell-Man-
dats-Prozeß und das Hannoversche Mahnverfahren. Vom Herrn Kreisgerichtsrath Rohde zu
Marienwerder. IX. Einige Mängel unseres heutigen Verfahrens bei nothwendigen Subhafta-
tionen und deren Reform. Vom Herrn Stadt- und Kreisgerichtsrath Dr. Silberschlag zu
Magdeburg. X. Bemerkungen über das Prinzip der Mündlichkeit mit besonderer Beziehung auf
die vorbereitenden Schriftsätze und die Appellationsinstanz. Vom Herrn Professor Dr. v. Bar
zu Rostock. XI. Zur Lehre von der Entmündung. (Mit Berücksichtigung der Praxis des Königl.
Stadtgerichts zu Berlin im Jahre 1867.) Vom Herrn Gerichtsaffessor Ernst Friedel zu
Berlin (Kommissar für Gemüths-Untersuchungen). XII. Der Grundsatz der Befreiung des Rich-
ters und der Parteien im Prozesse. Ein Beitrag zu dem erwarteten Entwurfe eines Prozeß-
Gesetzes für den Norddeutschen Bund. Vom Herrn Justizrath v. Mittelstaedt zu Neuwied.
XIII. Kann und soll die künftige Norddeutsche Civilprozeß-Ordnung im Einzelnen bestimmen,
welche Personen die Fähigkeit zur Prozeßführung (personam standi in judicio) haben? Vom
Herrn Stadtgerichtsrath R. Koch zu Berlin. XIV. Einige Worte zu Gunsten des in den ältern
Preußischen Landestheilen geltenden Prozeßverfahrens gegen den ministeriellen Entwurf einer
Prozeßordnung von 1864. Vom Herrn Tribunalsrath Schlomka zu Königsberg in Preußen.
XV. Zur künftigen Anwalts-Ordnung. Vom Herrn Rechtsanwalt Martiny zu Kaukehmen.
XVI. Nachtrag zu der Abhandlung: Das Gesetz für den Norddeutschen Bund, betreffend die ver-
tragsmäßigen Zinsen. Vom Professor Dr. Paul Hinschius. XVII. Ueber die Kollation von
Zuwendungen aus gütergemeinschaftlichem Vermögen nach dem Allgemeinen Landrecht. Vom
Herrn Kreisrichter Kleine zu Grätz. XVIII. Die exekutivische Beschlagnahme des Lohns oder
Gehalts. Vom Herrn Stadt- und Kreisgerichtsrath Dr. Silberschlag zu Magdeburg.
XIX. Ueber die Umgestaltung der Anwaltsverhältnisse im Appellationsgerichtsbezirk Kassel. Vom
Herrn Adolf Stölzel zu Kassel. XX. Der Hypotheken- (Jnsatz-) und der Wechselprozeß in
Frankfurt am Main. Vom Herrn Stadtgerichtsrath Dr. Wolff zu Frankfurt a. M. XXI. Die
Hypotheken-Ordnung für Neuvorpommern und Rügen. Vom Herrn Stadt- und Kreis-
gerichtsrath Dr. Silberschlag zu Magdeburg. XXII. Ueber die Zulässigkeit der Beschlag-
nahme künftiger Löhne. Vom Herrn Stadtgerichtsrath R. Koch zu Berlin. XXIII. Gegen-
stand des Erkenntnisses in "Todeserklärungen." Vom Herrn Kreisrichter Gerhardt zu Samter.
XXIV. Jst der Hypotheken-Richter befugt, die Eintragung von Zahlungs-Modalitäten, welche
nicht schon in der Schuldurkunde, sondern erst nachträglich vereinbart sind, in das Hypotheken-
buch zu verweigern? Vom Herrn Rechtsanwalt Hänschke zu Bromberg. XXV. Ueber Samm-
lungen zu öffentlichen Zwecken nach gemeinem Recht. Vom Herrn Rechtsanwalt Puchta zu
Bütow. XXVI. Geht bei eigenen (trocknen), schlechthin "nach" oder "auf Sicht" gestellten,
oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lautenden Wechseln der wechselmäßige Anspruch
auch gegen den Aussteller verloren, wenn der Wechsel ihm nicht nach Maßgabe der darin ent-
haltenen besonderen Bestimmung oder, in deren Ermangelung, binnen zwei Jahren nach der

verlag von i. guttentag in berlin.
Zeitſchrift für Geſetzgebung und Rechtspflege in Preußen. Jm Auftrage
des Vereins der Preuß. Rechtsanwälte herausgegeben von Dr. Franz
Hinſchius,
Juſtizrath und Rechtsanwalt, und Dr. Paul Hinſchius,
Profeſſor der Rechte. II. Band. [8 Hefte.] 1868. IX u. 814 S. gr. 8. Geheftet.
Preis 4 Thlr.

Dieſer Band enthält u. A. folgende Abhandlungen:

I. Ueber den Rechtsgrundſatz: „daß unter Vermögen nur dasjenige, was nach Abzug der
Schulden übrig bleibt, verſtanden werden kann.‟ Vom Herrn Kreisgerichts-Direktor a. D. Dr.
C. F. Koch zu Neiſſe. II. Das Geſetz für den Norddeutſchen Bund, betreffend die vertrags-
mäßigen Zinſen, und ſeine Einwirkung auf das bisherige Civilrecht. Vom Profeſſor Dr. Paul
Hinſchius
zu Berlin. III. Jſt in den Fällen des §. 129. des Berggeſetzes vom 24. Juni 1865
das Verfahren zweiter und dritter Jnſtanz ein ſchleuniges, nach dem §. 27. der Verordnung vom
21. Juli 1846? Von Herrn Kammergerichtsrath Rohden zu Berlin. IV. Das Preußiſche
Obertribunal und ſeine Stellung als künftiger deutſcher Kaſſationshof. Vom Herrn Dr. Lüntzel,
Rechtsanwalt beim Königl. Ober-Appellations-Gericht zu Berlin. V. Vom Preußiſchen Papier-
geld. Vom Herrn Stadtgerichtsrath Keyßner zu Berlin. VI. Zur Frage über die Wirkſamkeit
der Feſtſtellungen und Spezialjudikate im Konkurſe gegenüber dem Gemeinſchuldner. Vom
Herrn Rechtsanwalt Dr. Heidenfeld zu Nimptſch. VII. Muß der erbende Descendent eine ihm
von ſeinem Erblaſſer und Ascendenten erlaffene Forderung nach dem Allgemeinen Landrecht
konferiren? Vom Herrn Kreisrichter Kleine zu Grätz. VIII. Der Preußiſche Bagatell-Man-
dats-Prozeß und das Hannoverſche Mahnverfahren. Vom Herrn Kreisgerichtsrath Rohde zu
Marienwerder. IX. Einige Mängel unſeres heutigen Verfahrens bei nothwendigen Subhafta-
tionen und deren Reform. Vom Herrn Stadt- und Kreisgerichtsrath Dr. Silberſchlag zu
Magdeburg. X. Bemerkungen über das Prinzip der Mündlichkeit mit beſonderer Beziehung auf
die vorbereitenden Schriftſätze und die Appellationsinſtanz. Vom Herrn Profeſſor Dr. v. Bar
zu Roſtock. XI. Zur Lehre von der Entmündung. (Mit Berückſichtigung der Praxis des Königl.
Stadtgerichts zu Berlin im Jahre 1867.) Vom Herrn Gerichtsaffeſſor Ernſt Friedel zu
Berlin (Kommiſſar für Gemüths-Unterſuchungen). XII. Der Grundſatz der Befreiung des Rich-
ters und der Parteien im Prozeſſe. Ein Beitrag zu dem erwarteten Entwurfe eines Prozeß-
Geſetzes für den Norddeutſchen Bund. Vom Herrn Juſtizrath v. Mittelſtaedt zu Neuwied.
XIII. Kann und ſoll die künftige Norddeutſche Civilprozeß-Ordnung im Einzelnen beſtimmen,
welche Perſonen die Fähigkeit zur Prozeßführung (personam standi in judicio) haben? Vom
Herrn Stadtgerichtsrath R. Koch zu Berlin. XIV. Einige Worte zu Gunſten des in den ältern
Preußiſchen Landestheilen geltenden Prozeßverfahrens gegen den miniſteriellen Entwurf einer
Prozeßordnung von 1864. Vom Herrn Tribunalsrath Schlomka zu Königsberg in Preußen.
XV. Zur künftigen Anwalts-Ordnung. Vom Herrn Rechtsanwalt Martiny zu Kaukehmen.
XVI. Nachtrag zu der Abhandlung: Das Geſetz für den Norddeutſchen Bund, betreffend die ver-
tragsmäßigen Zinſen. Vom Profeſſor Dr. Paul Hinſchius. XVII. Ueber die Kollation von
Zuwendungen aus gütergemeinſchaftlichem Vermögen nach dem Allgemeinen Landrecht. Vom
Herrn Kreisrichter Kleine zu Grätz. XVIII. Die exekutiviſche Beſchlagnahme des Lohns oder
Gehalts. Vom Herrn Stadt- und Kreisgerichtsrath Dr. Silberſchlag zu Magdeburg.
XIX. Ueber die Umgeſtaltung der Anwaltsverhältniſſe im Appellationsgerichtsbezirk Kaſſel. Vom
Herrn Adolf Stölzel zu Kaſſel. XX. Der Hypotheken- (Jnſatz-) und der Wechſelprozeß in
Frankfurt am Main. Vom Herrn Stadtgerichtsrath Dr. Wolff zu Frankfurt a. M. XXI. Die
Hypotheken-Ordnung für Neuvorpommern und Rügen. Vom Herrn Stadt- und Kreis-
gerichtsrath Dr. Silberſchlag zu Magdeburg. XXII. Ueber die Zuläſſigkeit der Beſchlag-
nahme künftiger Löhne. Vom Herrn Stadtgerichtsrath R. Koch zu Berlin. XXIII. Gegen-
ſtand des Erkenntniſſes in „Todeserklärungen.‟ Vom Herrn Kreisrichter Gerhardt zu Samter.
XXIV. Jſt der Hypotheken-Richter befugt, die Eintragung von Zahlungs-Modalitäten, welche
nicht ſchon in der Schuldurkunde, ſondern erſt nachträglich vereinbart ſind, in das Hypotheken-
buch zu verweigern? Vom Herrn Rechtsanwalt Hänſchke zu Bromberg. XXV. Ueber Samm-
lungen zu öffentlichen Zwecken nach gemeinem Recht. Vom Herrn Rechtsanwalt Puchta zu
Bütow. XXVI. Geht bei eigenen (trocknen), ſchlechthin „nach‟ oder „auf Sicht‟ geſtellten,
oder auf eine beſtimmte Zeit nach Sicht lautenden Wechſeln der wechſelmäßige Anſpruch
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[4/0455] verlag von i. guttentag in berlin. Zeitſchrift für Geſetzgebung und Rechtspflege in Preußen. Jm Auftrage des Vereins der Preuß. Rechtsanwälte herausgegeben von Dr. Franz Hinſchius, Juſtizrath und Rechtsanwalt, und Dr. Paul Hinſchius, Profeſſor der Rechte. II. Band. [8 Hefte.] 1868. IX u. 814 S. gr. 8. Geheftet. Preis 4 Thlr. Dieſer Band enthält u. A. folgende Abhandlungen: I. Ueber den Rechtsgrundſatz: „daß unter Vermögen nur dasjenige, was nach Abzug der Schulden übrig bleibt, verſtanden werden kann.‟ Vom Herrn Kreisgerichts-Direktor a. D. Dr. C. F. Koch zu Neiſſe. II. Das Geſetz für den Norddeutſchen Bund, betreffend die vertrags- mäßigen Zinſen, und ſeine Einwirkung auf das bisherige Civilrecht. Vom Profeſſor Dr. Paul Hinſchius zu Berlin. III. Jſt in den Fällen des §. 129. des Berggeſetzes vom 24. Juni 1865 das Verfahren zweiter und dritter Jnſtanz ein ſchleuniges, nach dem §. 27. der Verordnung vom 21. Juli 1846? Von Herrn Kammergerichtsrath Rohden zu Berlin. IV. Das Preußiſche Obertribunal und ſeine Stellung als künftiger deutſcher Kaſſationshof. Vom Herrn Dr. Lüntzel, Rechtsanwalt beim Königl. Ober-Appellations-Gericht zu Berlin. V. Vom Preußiſchen Papier- geld. Vom Herrn Stadtgerichtsrath Keyßner zu Berlin. VI. Zur Frage über die Wirkſamkeit der Feſtſtellungen und Spezialjudikate im Konkurſe gegenüber dem Gemeinſchuldner. Vom Herrn Rechtsanwalt Dr. Heidenfeld zu Nimptſch. VII. Muß der erbende Descendent eine ihm von ſeinem Erblaſſer und Ascendenten erlaffene Forderung nach dem Allgemeinen Landrecht konferiren? Vom Herrn Kreisrichter Kleine zu Grätz. VIII. Der Preußiſche Bagatell-Man- dats-Prozeß und das Hannoverſche Mahnverfahren. Vom Herrn Kreisgerichtsrath Rohde zu Marienwerder. IX. Einige Mängel unſeres heutigen Verfahrens bei nothwendigen Subhafta- tionen und deren Reform. Vom Herrn Stadt- und Kreisgerichtsrath Dr. Silberſchlag zu Magdeburg. X. Bemerkungen über das Prinzip der Mündlichkeit mit beſonderer Beziehung auf die vorbereitenden Schriftſätze und die Appellationsinſtanz. Vom Herrn Profeſſor Dr. v. Bar zu Roſtock. XI. Zur Lehre von der Entmündung. (Mit Berückſichtigung der Praxis des Königl. Stadtgerichts zu Berlin im Jahre 1867.) Vom Herrn Gerichtsaffeſſor Ernſt Friedel zu Berlin (Kommiſſar für Gemüths-Unterſuchungen). XII. Der Grundſatz der Befreiung des Rich- ters und der Parteien im Prozeſſe. Ein Beitrag zu dem erwarteten Entwurfe eines Prozeß- Geſetzes für den Norddeutſchen Bund. Vom Herrn Juſtizrath v. Mittelſtaedt zu Neuwied. XIII. Kann und ſoll die künftige Norddeutſche Civilprozeß-Ordnung im Einzelnen beſtimmen, welche Perſonen die Fähigkeit zur Prozeßführung (personam standi in judicio) haben? Vom Herrn Stadtgerichtsrath R. Koch zu Berlin. XIV. Einige Worte zu Gunſten des in den ältern Preußiſchen Landestheilen geltenden Prozeßverfahrens gegen den miniſteriellen Entwurf einer Prozeßordnung von 1864. Vom Herrn Tribunalsrath Schlomka zu Königsberg in Preußen. XV. Zur künftigen Anwalts-Ordnung. Vom Herrn Rechtsanwalt Martiny zu Kaukehmen. XVI. Nachtrag zu der Abhandlung: Das Geſetz für den Norddeutſchen Bund, betreffend die ver- tragsmäßigen Zinſen. Vom Profeſſor Dr. Paul Hinſchius. XVII. Ueber die Kollation von Zuwendungen aus gütergemeinſchaftlichem Vermögen nach dem Allgemeinen Landrecht. Vom Herrn Kreisrichter Kleine zu Grätz. XVIII. Die exekutiviſche Beſchlagnahme des Lohns oder Gehalts. Vom Herrn Stadt- und Kreisgerichtsrath Dr. Silberſchlag zu Magdeburg. XIX. Ueber die Umgeſtaltung der Anwaltsverhältniſſe im Appellationsgerichtsbezirk Kaſſel. Vom Herrn Adolf Stölzel zu Kaſſel. XX. Der Hypotheken- (Jnſatz-) und der Wechſelprozeß in Frankfurt am Main. Vom Herrn Stadtgerichtsrath Dr. Wolff zu Frankfurt a. M. XXI. Die Hypotheken-Ordnung für Neuvorpommern und Rügen. Vom Herrn Stadt- und Kreis- gerichtsrath Dr. Silberſchlag zu Magdeburg. XXII. Ueber die Zuläſſigkeit der Beſchlag- nahme künftiger Löhne. Vom Herrn Stadtgerichtsrath R. Koch zu Berlin. XXIII. Gegen- ſtand des Erkenntniſſes in „Todeserklärungen.‟ Vom Herrn Kreisrichter Gerhardt zu Samter. XXIV. Jſt der Hypotheken-Richter befugt, die Eintragung von Zahlungs-Modalitäten, welche nicht ſchon in der Schuldurkunde, ſondern erſt nachträglich vereinbart ſind, in das Hypotheken- buch zu verweigern? Vom Herrn Rechtsanwalt Hänſchke zu Bromberg. XXV. Ueber Samm- lungen zu öffentlichen Zwecken nach gemeinem Recht. Vom Herrn Rechtsanwalt Puchta zu Bütow. XXVI. Geht bei eigenen (trocknen), ſchlechthin „nach‟ oder „auf Sicht‟ geſtellten, oder auf eine beſtimmte Zeit nach Sicht lautenden Wechſeln der wechſelmäßige Anſpruch auch gegen den Ausſteller verloren, wenn der Wechſel ihm nicht nach Maßgabe der darin ent- haltenen beſonderen Beſtimmung oder, in deren Ermangelung, binnen zwei Jahren nach der

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Zitationshilfe: Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869/455>, abgerufen am 21.11.2024.