Verfasser schon mehrmal sein Bekenntniss abgelegt, es hoffentlich auch überall durch die That bekräftigt; namentlich in dem ganzen traurigen Zeitraum des rheinischen Bundes, in welchem weit nicht alle teut- schen Staatsmänner, Rechtslehrer und Schriftsteller, die Feuerprobe der Festig- keit, des Starkmuths und der Uneigen- nützigkeit bestanden. Wohlmeinend mit den Fürsten, aber auch mit dem Volk nicht minder, setzt er eine Ehre darin, als Pu- blicist in keiner Beziehung einer politi- schen oder kirchlichen Partei anzugehören. Solche Denk- und Handlungsweise ist selten ein Mittel, zu Hof- und Privatgunst zu gelangen. Er hat aber auch die eine und die andere, wenn sie nicht auf andern Wegen erlangt ward oder zu erlangen war, nie zu schätzen gewusst, überzeugt, dass der ächte Publicist mit strenger Wahrheits- liebe, mit reinem Wohlwollen und fester Gemüthskraft, nicht weniger ausgerüstet seyn müsse, als mit einem Schatz von Er- fahrung und Kenntnissen.
Für die Uebelwollenden, für die, bei welchen Unparteilichkeit schon verdäch- tig oder verhasst macht, möchte er nicht
Vorrede.
Verfasser schon mehrmal sein Bekenntniſs abgelegt, es hoffentlich auch überall durch die That bekräftigt; namentlich in dem ganzen traurigen Zeitraum des rheinischen Bundes, in welchem weit nicht alle teut- schen Staatsmänner, Rechtslehrer und Schriftsteller, die Feuerprobe der Festig- keit, des Starkmuths und der Uneigen- nützigkeit bestanden. Wohlmeinend mit den Fürsten, aber auch mit dem Volk nicht minder, setzt er eine Ehre darin, als Pu- blicist in keiner Beziehung einer politi- schen oder kirchlichen Partei anzugehören. Solche Denk- und Handlungsweise ist selten ein Mittel, zu Hof- und Privatgunst zu gelangen. Er hat aber auch die eine und die andere, wenn sie nicht auf andern Wegen erlangt ward oder zu erlangen war, nie zu schätzen gewuſst, überzeugt, daſs der ächte Publicist mit strenger Wahrheits- liebe, mit reinem Wohlwollen und fester Gemüthskraft, nicht weniger ausgerüstet seyn müsse, als mit einem Schatz von Er- fahrung und Kenntnissen.
Für die Uebelwollenden, für die, bei welchen Unparteilichkeit schon verdäch- tig oder verhaſst macht, möchte er nicht
<TEI><text><front><divn="1"><p><pbfacs="#f0019"n="XIII"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#g">Vorrede</hi>.</fw><lb/>
Verfasser schon mehrmal sein Bekenntniſs<lb/>
abgelegt, es hoffentlich auch überall durch<lb/>
die That bekräftigt; namentlich in dem<lb/>
ganzen traurigen Zeitraum des rheinischen<lb/>
Bundes, in welchem weit nicht alle teut-<lb/>
schen Staatsmänner, Rechtslehrer und<lb/>
Schriftsteller, die Feuerprobe der Festig-<lb/>
keit, des Starkmuths und der Uneigen-<lb/>
nützigkeit bestanden. Wohlmeinend mit<lb/>
den Fürsten, aber auch mit dem Volk nicht<lb/>
minder, setzt er eine Ehre darin, als Pu-<lb/>
blicist in keiner Beziehung einer politi-<lb/>
schen oder kirchlichen Partei anzugehören.<lb/>
Solche Denk- und Handlungsweise ist<lb/>
selten ein Mittel, zu Hof- und Privatgunst<lb/>
zu gelangen. Er hat aber auch die eine<lb/>
und die andere, wenn sie nicht auf andern<lb/>
Wegen erlangt ward oder zu erlangen war,<lb/>
nie zu schätzen gewuſst, überzeugt, daſs<lb/>
der ächte Publicist mit strenger Wahrheits-<lb/>
liebe, mit reinem Wohlwollen und fester<lb/>
Gemüthskraft, nicht weniger ausgerüstet<lb/>
seyn müsse, als mit einem Schatz von Er-<lb/>
fahrung und Kenntnissen.</p><lb/><p>Für die Uebelwollenden, für die, bei<lb/>
welchen Unparteilichkeit schon verdäch-<lb/>
tig oder verhaſst macht, möchte er nicht<lb/></p></div></front></text></TEI>
[XIII/0019]
Vorrede.
Verfasser schon mehrmal sein Bekenntniſs
abgelegt, es hoffentlich auch überall durch
die That bekräftigt; namentlich in dem
ganzen traurigen Zeitraum des rheinischen
Bundes, in welchem weit nicht alle teut-
schen Staatsmänner, Rechtslehrer und
Schriftsteller, die Feuerprobe der Festig-
keit, des Starkmuths und der Uneigen-
nützigkeit bestanden. Wohlmeinend mit
den Fürsten, aber auch mit dem Volk nicht
minder, setzt er eine Ehre darin, als Pu-
blicist in keiner Beziehung einer politi-
schen oder kirchlichen Partei anzugehören.
Solche Denk- und Handlungsweise ist
selten ein Mittel, zu Hof- und Privatgunst
zu gelangen. Er hat aber auch die eine
und die andere, wenn sie nicht auf andern
Wegen erlangt ward oder zu erlangen war,
nie zu schätzen gewuſst, überzeugt, daſs
der ächte Publicist mit strenger Wahrheits-
liebe, mit reinem Wohlwollen und fester
Gemüthskraft, nicht weniger ausgerüstet
seyn müsse, als mit einem Schatz von Er-
fahrung und Kenntnissen.
Für die Uebelwollenden, für die, bei
welchen Unparteilichkeit schon verdäch-
tig oder verhaſst macht, möchte er nicht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. XIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/19>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.