tector, in den Bund aufgenommen a). II) Mit derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo- mit Buonaparte den Bund gestiftet und er- weitert hatte, entzog er demselben wieder, im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm- Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan- der, so wie verschiedene Bezirke des König- reichs Westphalen und des Grossherzogthums Berg, ihren Regenten entriss und mit Frank- reich vereinigte b).
a)Klübers Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff. Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158. XXVIII. 151.
I) Sieben Jahre lang, und etliche Mo- nate, dauerte der rheinische Bund, der That nach nicht als Bund teutscher, unter diesem Namen vereinigter Fürsten unter sich, son- dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten. Dieser politische Abentheurer, der, unbe- kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
tector, in den Bund aufgenommen a). II) Mit derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo- mit Buonaparte den Bund gestiftet und er- weitert hatte, entzog er demselben wieder, im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm- Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan- der, so wie verschiedene Bezirke des König- reichs Westphalen und des Groſsherzogthums Berg, ihren Regenten entriſs und mit Frank- reich vereinigte b).
a)Klübers Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff. Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158. XXVIII. 151.
I) Sieben Jahre lang, und etliche Mo- nate, dauerte der rheinische Bund, der That nach nicht als Bund teutscher, unter diesem Namen vereinigter Fürsten unter sich, son- dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten. Dieser politische Abentheurer, der, unbe- kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt
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[55/0079]
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
tector, in den Bund aufgenommen a). II) Mit
derselben Einseitigkeit und Willkühr, wo-
mit Buonaparte den Bund gestiftet und er-
weitert hatte, entzog er demselben wieder,
im Dec. 1810, die Herzogthümer Oldenburg
und Arenberg, und die Fürstenthümer Salm-
Salm und SalmKyrburg, indem er diese Lan-
der, so wie verschiedene Bezirke des König-
reichs Westphalen und des Groſsherzogthums
Berg, ihren Regenten entriſs und mit Frank-
reich vereinigte b).
a⁾ Klübers Staatsr. d. Rheinb. §. 33, Note b, u. 77 ff.
Rhein. Bund, XVII. 320. XVIII. 473. XXII. 158.
XXVIII. 151.
b⁾ Rhein. Bund, XXVIII. 151. LI. 455. LII. 147. LIII.
309. LVIII. 117.
§. 33.
Dauer u. Ende des rheinischen Bundes.
I) Sieben Jahre lang, und etliche Mo-
nate, dauerte der rheinische Bund, der That
nach nicht als Bund teutscher, unter diesem
Namen vereinigter Fürsten unter sich, son-
dern als Bund Napoleons mit diesen Fürsten.
Dieser politische Abentheurer, der, unbe-
kümmert um Anderer Trümmer, wie Homers
Götter, mit drei Schritten am Ende der Welt
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/79>, abgerufen am 27.11.2024.
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