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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817.

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Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind.
seyn wollte, bediente sich der Bundesform
als eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa-
ten jener Fürsten für seine nie endenden
Kriege, die ganze Staatenmasse für sein
abentheuerliches ContinentalSystem, und je-
den einzelnen Staat im Innern für seine sul-
tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh-
lich waren seine Machtgebote in den teut-
schen Staaten, besonders seitdem er auch
Preussen und den grössten Theil Polens durch
die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul.
1807) seinem gebietenden Einfluss unterwor-
fen, und Oestreichs Macht durch einen drit-
ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct.
1809) abermal bedeutend geschwächt hatte.
II) Eine Völkerschlacht bei Leipzig
(16. -- 19. Oct. 1813), verjagte die Macht
des Tyrannen aus den Staaten der Bundes-
fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm
aufgedrungenen politischen Vormundschaft
befreit, entsagte nun, ausdrücklich oder
stillschweigend, dem so genannten rheinischen
Bund, diesem schmählichen Denkmal teut-
scher Unterjochung. Die Entsagung geschah
durch Verträge a) mit den verbündeten Mäch-
ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider
Frankreich im Jahr 1813 b), und wider Buo-
naparte im Jahr 1815 c), durch Errichtung

Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind.
seyn wollte, bediente sich der Bundesform
als eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa-
ten jener Fürsten für seine nie endenden
Kriege, die ganze Staatenmasse für sein
abentheuerliches ContinentalSystem, und je-
den einzelnen Staat im Innern für seine sul-
tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh-
lich waren seine Machtgebote in den teut-
schen Staaten, besonders seitdem er auch
Preuſsen und den gröſsten Theil Polens durch
die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul.
1807) seinem gebietenden Einfluſs unterwor-
fen, und Oestreichs Macht durch einen drit-
ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct.
1809) abermal bedeutend geschwächt hatte.
II) Eine Völkerschlacht bei Leipzig
(16. — 19. Oct. 1813), verjagte die Macht
des Tyrannen aus den Staaten der Bundes-
fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm
aufgedrungenen politischen Vormundschaft
befreit, entsagte nun, ausdrücklich oder
stillschweigend, dem so genannten rheinischen
Bund, diesem schmählichen Denkmal teut-
scher Unterjochung. Die Entsagung geschah
durch Verträge a) mit den verbündeten Mäch-
ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider
Frankreich im Jahr 1813 b), und wider Buo-
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[56/0080] Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind. seyn wollte, bediente sich der Bundesform als eines Vorwandes, die Streitkräfte der Staa- ten jener Fürsten für seine nie endenden Kriege, die ganze Staatenmasse für sein abentheuerliches ContinentalSystem, und je- den einzelnen Staat im Innern für seine sul- tanische Launen zu benutzen. Unwidersteh- lich waren seine Machtgebote in den teut- schen Staaten, besonders seitdem er auch Preuſsen und den gröſsten Theil Polens durch die tilsiter Friedensschlüsse (7. und 9. Jul. 1807) seinem gebietenden Einfluſs unterwor- fen, und Oestreichs Macht durch einen drit- ten Krieg und den wiener Frieden (14. Oct. 1809) abermal bedeutend geschwächt hatte. II) Eine Völkerschlacht bei Leipzig (16. — 19. Oct. 1813), verjagte die Macht des Tyrannen aus den Staaten der Bundes- fürsten. Jeder dieser Fürsten, von der ihm aufgedrungenen politischen Vormundschaft befreit, entsagte nun, ausdrücklich oder stillschweigend, dem so genannten rheinischen Bund, diesem schmählichen Denkmal teut- scher Unterjochung. Die Entsagung geschah durch Verträge a) mit den verbündeten Mäch- ten, durch Beitritt zu den Allianzen wider Frankreich im Jahr 1813 b), und wider Buo- naparte im Jahr 1815 c), durch Errichtung

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Zitationshilfe: Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/80>, abgerufen am 27.11.2024.