muntern, die in dem Fall seyn möchten, sich einst Staatsgeschäften zu widmen. Zum wenig- sten schien ihm nicht überflüssig, in diesem Augenblick die Rechtsgelehrten eben so wohl als die Politiker auf die Nothwendigkeit die- ses Theils des Unterrichtes aufmerksam zu ma- chen.
So viel möglich das Ganze der Wissen- schaft zu umfassen, ihre Grundsätze klar und bestimmt zu entwickeln, sie zu erläutern durch historische sowohl als literärische Notizen, nütz- lich insbesondere denen, die einem tiefer ein- dringenden Studium sich widmen wollen, das war seine Absicht bei diesem Werk.
Das natürliche Völkerrecht war hiebei von grossem Gewicht. Da es einem System des unter den Staaten durch ausdrückliche oder stillschwei- gende Verträge festgesetzten Rechtes zur Grund- lage dienen soll, so kommt es hier zweifach in Betracht. Es füllt die Lücken aus, die nur zu oft in einem System des positiven Völker- rechtes sich zeigen, und so weit ist sein Ge- brauch wesentlich. Überdiess dient es demsel- ben System als Bindemittel, indem nach ihm
Vorrede.
muntern, die in dem Fall seyn möchten, sich einst Staatsgeschäften zu widmen. Zum wenig- sten schien ihm nicht überflüssig, in diesem Augenblick die Rechtsgelehrten eben so wohl als die Politiker auf die Nothwendigkeit die- ses Theils des Unterrichtes aufmerksam zu ma- chen.
So viel möglich das Ganze der Wissen- schaft zu umfassen, ihre Grundsätze klar und bestimmt zu entwickeln, sie zu erläutern durch historische sowohl als literärische Notizen, nütz- lich insbesondere denen, die einem tiefer ein- dringenden Studium sich widmen wollen, das war seine Absicht bei diesem Werk.
Das natürliche Völkerrecht war hiebei von grossem Gewicht. Da es einem System des unter den Staaten durch ausdrückliche oder stillschwei- gende Verträge festgesetzten Rechtes zur Grund- lage dienen soll, so kommt es hier zweifach in Betracht. Es füllt die Lücken aus, die nur zu oft in einem System des positiven Völker- rechtes sich zeigen, und so weit ist sein Ge- brauch wesentlich. Überdieſs dient es demsel- ben System als Bindemittel, indem nach ihm
<TEI><text><front><divn="1"><p><pbfacs="#f0012"n="6"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i"><hirendition="#g">Vorrede</hi>.</hi></fw><lb/>
muntern, die in dem Fall seyn möchten, sich<lb/>
einst Staatsgeschäften zu widmen. Zum wenig-<lb/>
sten schien ihm nicht überflüssig, in diesem<lb/>
Augenblick die Rechtsgelehrten eben so wohl<lb/>
als die Politiker auf die Nothwendigkeit die-<lb/>
ses Theils des Unterrichtes aufmerksam zu ma-<lb/>
chen.</p><lb/><p>So viel möglich das Ganze der Wissen-<lb/>
schaft zu umfassen, ihre Grundsätze klar und<lb/>
bestimmt zu entwickeln, sie zu erläutern durch<lb/>
historische sowohl als literärische Notizen, nütz-<lb/>
lich insbesondere denen, die einem tiefer ein-<lb/>
dringenden Studium sich widmen wollen, das<lb/>
war seine Absicht bei diesem Werk.</p><lb/><p>Das natürliche Völkerrecht war hiebei von<lb/>
grossem Gewicht. Da es einem System des unter<lb/>
den Staaten durch ausdrückliche oder stillschwei-<lb/>
gende Verträge festgesetzten Rechtes zur Grund-<lb/>
lage dienen soll, so kommt es hier zweifach<lb/>
in Betracht. Es füllt die Lücken aus, die nur<lb/>
zu oft in einem System des positiven Völker-<lb/>
rechtes sich zeigen, und so weit ist sein Ge-<lb/>
brauch wesentlich. Überdieſs dient es demsel-<lb/>
ben System als Bindemittel, indem nach ihm<lb/></p></div></front></text></TEI>
[6/0012]
Vorrede.
muntern, die in dem Fall seyn möchten, sich
einst Staatsgeschäften zu widmen. Zum wenig-
sten schien ihm nicht überflüssig, in diesem
Augenblick die Rechtsgelehrten eben so wohl
als die Politiker auf die Nothwendigkeit die-
ses Theils des Unterrichtes aufmerksam zu ma-
chen.
So viel möglich das Ganze der Wissen-
schaft zu umfassen, ihre Grundsätze klar und
bestimmt zu entwickeln, sie zu erläutern durch
historische sowohl als literärische Notizen, nütz-
lich insbesondere denen, die einem tiefer ein-
dringenden Studium sich widmen wollen, das
war seine Absicht bei diesem Werk.
Das natürliche Völkerrecht war hiebei von
grossem Gewicht. Da es einem System des unter
den Staaten durch ausdrückliche oder stillschwei-
gende Verträge festgesetzten Rechtes zur Grund-
lage dienen soll, so kommt es hier zweifach
in Betracht. Es füllt die Lücken aus, die nur
zu oft in einem System des positiven Völker-
rechtes sich zeigen, und so weit ist sein Ge-
brauch wesentlich. Überdieſs dient es demsel-
ben System als Bindemittel, indem nach ihm
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/12>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.