Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.III. Cap. Recht der Gleichheit. c) Eine Begrüssung mit sieben und zwanzig Canonenschüssen, liess sich Grossbritannien für seine Kriegsschiffe versprechen, in dem Friedens- und Handelsvertrag mit Tripolis, von 1751, Art. 18. Wenck cod. jur. gent. II. 578. Die schwedischen Kriegsschiffe geben den Gruss meist mit Schüssen in gleicher Zahl. -- Von dem Scharfschiessen, als einer Auszeichnung, v. Moser's kleine Schriften, XII. 23. d) Friede von Friedrichshamm, zwischen Russland u. Schwe- den, vom 17. Sept. 1809; in v. Martens recueil, Supplem. V. 29. §. 119. Fortsetzung. Ausserdem gehört noch hieher 4) das Vivat- a) z. B. bei Aufsteckung der Admiralflagge, oder wenn ein Schiff einem AdmiralSchiff seines Staates begegnet. III. Cap. Recht der Gleichheit. c) Eine Begrüssung mit sieben und zwanzig Canonenschüssen, lieſs sich Groſsbritannien für seine Kriegsschiffe versprechen, in dem Friedens- und Handelsvertrag mit Tripolis, von 1751, Art. 18. Wenck cod. jur. gent. II. 578. Die schwedischen Kriegsschiffe geben den Gruſs meist mit Schüssen in gleicher Zahl. — Von dem Scharfschiessen, als einer Auszeichnung, v. Moser’s kleine Schriften, XII. 23. d) Friede von Friedrichshamm, zwischen Ruſsland u. Schwe- den, vom 17. Sept. 1809; in v. Martens recueil, Supplém. V. 29. §. 119. Fortsetzung. Ausserdem gehört noch hieher 4) das Vivat- a) z. B. bei Aufsteckung der Admiralflagge, oder wenn ein Schiff einem AdmiralSchiff seines Staates begegnet. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <pb facs="#f0197" n="191"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#i">III. Cap. Recht der Gleichheit.</hi> </fw><lb/> <note place="end" n="c)">Eine Begrüssung mit <hi rendition="#i">sieben</hi> und <hi rendition="#i">zwanzig</hi> Canonenschüssen,<lb/> lieſs sich Groſsbritannien für seine Kriegsschiffe versprechen,<lb/> in dem Friedens- und Handelsvertrag mit Tripolis, von 1751,<lb/> Art. 18. <hi rendition="#k">Wenck</hi> cod. jur. gent. II. 578. Die schwedischen<lb/> Kriegsschiffe geben den Gruſs meist mit Schüssen in <hi rendition="#i">gleicher</hi><lb/> Zahl. — Von dem Scharfschiessen, als einer Auszeichnung,<lb/> v. <hi rendition="#k">Moser</hi>’s kleine Schriften, XII. 23.</note><lb/> <note place="end" n="d)">Friede von Friedrichshamm, zwischen Ruſsland u. Schwe-<lb/> den, vom 17. Sept. 1809; in v. <hi rendition="#k">Martens</hi> recueil, Supplém.<lb/> V. 29.</note> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 119.<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Fortsetzung</hi></hi>.</head><lb/> <p>Ausserdem gehört noch hieher 4) das <hi rendition="#i">Vivat-<lb/> rufen</hi> (salut de la voix), durch ein ein-, drei-, fünf-<lb/> oder siebenmaliges Lebehoch (vive le ....);<lb/> es erfolgt nach Lösung der Canonen, oder auch<lb/> wenn diese nicht statt haben kann oder darf <hi rendition="#i">a</hi>).<lb/> 5) Das <hi rendition="#i">Abfeuern des kleinen Gewehrs</hi> (salut de<lb/> la mousqueterie), indem man eine oder drei<lb/> Salven aus dem kleinen Gewehr giebt. Es ist<lb/> üblich bei gewissen Festen und Feierlichkeiten,<lb/> und geschieht vor Lösung der Canonen. 6) Aus-<lb/> serdem sind noch Merkmale der Höflichkeit,<lb/> daſs das Schiff sich unter den Wind legt, daſs<lb/> es einen oder mehrere Offiziere an Bord des<lb/> andern sendet, oder unter dessen Flagge kommt <hi rendition="#i">b</hi>).<lb/><hi rendition="#i">Erwiedert</hi> werden, kann der Gruſs nur durch<lb/> Canonenschüsse <hi rendition="#i">c</hi>) und Vivatrufen; doch antwor-<lb/> tet zuweilen eine Festung auch durch das Auf-<lb/> stecken eines Wimpels (flamme).</p><lb/> <note place="end" n="a)">z. B. bei Aufsteckung der Admiralflagge, oder wenn ein<lb/> Schiff einem AdmiralSchiff seines Staates begegnet.</note><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [191/0197]
III. Cap. Recht der Gleichheit.
c⁾ Eine Begrüssung mit sieben und zwanzig Canonenschüssen,
lieſs sich Groſsbritannien für seine Kriegsschiffe versprechen,
in dem Friedens- und Handelsvertrag mit Tripolis, von 1751,
Art. 18. Wenck cod. jur. gent. II. 578. Die schwedischen
Kriegsschiffe geben den Gruſs meist mit Schüssen in gleicher
Zahl. — Von dem Scharfschiessen, als einer Auszeichnung,
v. Moser’s kleine Schriften, XII. 23.
d⁾ Friede von Friedrichshamm, zwischen Ruſsland u. Schwe-
den, vom 17. Sept. 1809; in v. Martens recueil, Supplém.
V. 29.
§. 119.
Fortsetzung.
Ausserdem gehört noch hieher 4) das Vivat-
rufen (salut de la voix), durch ein ein-, drei-, fünf-
oder siebenmaliges Lebehoch (vive le ....);
es erfolgt nach Lösung der Canonen, oder auch
wenn diese nicht statt haben kann oder darf a).
5) Das Abfeuern des kleinen Gewehrs (salut de
la mousqueterie), indem man eine oder drei
Salven aus dem kleinen Gewehr giebt. Es ist
üblich bei gewissen Festen und Feierlichkeiten,
und geschieht vor Lösung der Canonen. 6) Aus-
serdem sind noch Merkmale der Höflichkeit,
daſs das Schiff sich unter den Wind legt, daſs
es einen oder mehrere Offiziere an Bord des
andern sendet, oder unter dessen Flagge kommt b).
Erwiedert werden, kann der Gruſs nur durch
Canonenschüsse c) und Vivatrufen; doch antwor-
tet zuweilen eine Festung auch durch das Auf-
stecken eines Wimpels (flamme).
a⁾ z. B. bei Aufsteckung der Admiralflagge, oder wenn ein
Schiff einem AdmiralSchiff seines Staates begegnet.
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