II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. Verhältn.
einer Landkutsche oder einem ordentlichen Bo- ten, durch Estafette, durch Couriere, durch Reisende, durch Einschluss an dritte Personen, auch wohl unter fingirter Adresse, bald ein- fach, bald mehrfach (in Duplicaten, Triplicaten, u. s. w.), auf verschiedenen Wegen, je nach- dem Umstände und Gelegenheit solches erfor- dern oder zulassen b). Um das Geheimniss desto besser zu verhüllen, werden auch wohl unächte, oder mit dem Zeichen des Widersin- nes (contre-sens) versehene Depeschen der Post oder einer andern unsichern Gelegenheit über- geben, wenn man deren Eröffnung wünscht oder besorgt c).
a) J. L. Klüber's Kryptographik, Lehrbuch der Geheimschrei- bekunst (Chiffrir- und Dechiffrirkunst) in Staats- und Pri- vatgeschäften. Mit Tabellen und 6 Kupfertafeln. Tübingen 1809. gr. 8. Die politische Unterhandlungskunst, Cap. 18, S. 184. Bielfeld, II. 190. §. 19. sqq. Callieres a. a. O. ch. 20.
b)Bielfeld, II. 189. §. 18. u. 204. §. 16.
c)Klüber's Kryptographik, S. 31 u. 64. -- Verwahrungs- mittel gegen unmerkliche Eröffnung der Depeschen, ebendas. S. 49 -- 56.
§. 200. 3) Verhandlungen mit demjenigen, an welchen der Gesandte abgeordnet ist.
Mit demjenigen, an welchen der Gesandte abgeordnet ist, haben die gesandschaftlichen Verhandlungen theils unmittelbar statt, theils mittelbar a). Mittelbar erfolgen sie, mit Staats- ministern, Commissarien, Deputirten, oder auch,
II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. Verhältn.
einer Landkutsche oder einem ordentlichen Bo- ten, durch Estafette, durch Couriere, durch Reisende, durch Einschluſs an dritte Personen, auch wohl unter fingirter Adresse, bald ein- fach, bald mehrfach (in Duplicaten, Triplicaten, u. s. w.), auf verschiedenen Wegen, je nach- dem Umstände und Gelegenheit solches erfor- dern oder zulassen b). Um das Geheimniſs desto besser zu verhüllen, werden auch wohl unächte, oder mit dem Zeichen des Widersin- nes (contre-sens) versehene Depeschen der Post oder einer andern unsichern Gelegenheit über- geben, wenn man deren Eröffnung wünscht oder besorgt c).
a) J. L. Klüber’s Kryptographik, Lehrbuch der Geheimschrei- bekunst (Chiffrir- und Dechiffrirkunst) in Staats- und Pri- vatgeschäften. Mit Tabellen und 6 Kupfertafeln. Tübingen 1809. gr. 8. Die politische Unterhandlungskunst, Cap. 18, S. 184. Bielfeld, II. 190. §. 19. sqq. Callières a. a. O. ch. 20.
b)Bielfeld, II. 189. §. 18. u. 204. §. 16.
c)Klüber’s Kryptographik, S. 31 u. 64. — Verwahrungs- mittel gegen unmerkliche Eröffnung der Depeschen, ebendas. S. 49 — 56.
§. 200. 3) Verhandlungen mit demjenigen, an welchen der Gesandte abgeordnet ist.
Mit demjenigen, an welchen der Gesandte abgeordnet ist, haben die gesandschaftlichen Verhandlungen theils unmittelbar statt, theils mittelbar a). Mittelbar erfolgen sie, mit Staats- ministern, Commissarien, Deputirten, oder auch,
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II. Th. II. Tit. Bedingte Rechte; in friedl. Verhältn.
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Reisende, durch Einschluſs an dritte Personen,
auch wohl unter fingirter Adresse, bald ein-
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u. s. w.), auf verschiedenen Wegen, je nach-
dem Umstände und Gelegenheit solches erfor-
dern oder zulassen b). Um das Geheimniſs
desto besser zu verhüllen, werden auch wohl
unächte, oder mit dem Zeichen des Widersin-
nes (contre-sens) versehene Depeschen der Post
oder einer andern unsichern Gelegenheit über-
geben, wenn man deren Eröffnung wünscht oder
besorgt c).
a⁾ J. L. Klüber’s Kryptographik, Lehrbuch der Geheimschrei-
bekunst (Chiffrir- und Dechiffrirkunst) in Staats- und Pri-
vatgeschäften. Mit Tabellen und 6 Kupfertafeln. Tübingen
1809. gr. 8. Die politische Unterhandlungskunst, Cap. 18,
S. 184. Bielfeld, II. 190. §. 19. sqq. Callières a. a. O.
ch. 20.
b⁾ Bielfeld, II. 189. §. 18. u. 204. §. 16.
c⁾ Klüber’s Kryptographik, S. 31 u. 64. — Verwahrungs-
mittel gegen unmerkliche Eröffnung der Depeschen, ebendas.
S. 49 — 56.
§. 200.
3) Verhandlungen mit demjenigen, an welchen der Gesandte
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Mit demjenigen, an welchen der Gesandte
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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/328>, abgerufen am 18.12.2024.
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