Man bediene sich auch keines Solchen zu Dingen, die schleunig und einfach behandelt werden sollen!
Man sey äusserst vorsichtig, im Schreiben, Reden, Versprechen und Behaupten, gegen Rechtsgelehrte! Sie kleben am Buchstaben; Ein juristischer Beweis ist nicht immer ein Be¬ weis der gesunden Vernunft, juristische Wahr¬ heit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas we¬ niger, als gemeine Wahrheit, juristischer Aus¬ druck nicht selten einer andern Auslegung fähig, als gewöhnlicher Ausdruck, und juristischer Wille oft das Gegentheil von dem, was man im ge¬ meinen Leben Willen nennt.
3.
Ich komme jetzt zu dem Wehrstande. Wenn in unsern heutigen Kriegen noch Mann gegen Mann föchte, und die Kunst Menschen zu vertilgen nicht so methodisch und maschienen¬ mäßig getrieben würde; wenn allein persönliche Tapferkeit das Glück des Krieges entschiede, und der Soldat nur für sein Vaterland, zu Ver¬ theydigung seines Eigenthums und seiner Frey¬
heit
Man bediene ſich auch keines Solchen zu Dingen, die ſchleunig und einfach behandelt werden ſollen!
Man ſey aͤuſſerſt vorſichtig, im Schreiben, Reden, Verſprechen und Behaupten, gegen Rechtsgelehrte! Sie kleben am Buchſtaben; Ein juriſtiſcher Beweis iſt nicht immer ein Be¬ weis der geſunden Vernunft, juriſtiſche Wahr¬ heit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas we¬ niger, als gemeine Wahrheit, juriſtiſcher Aus¬ druck nicht ſelten einer andern Auslegung faͤhig, als gewoͤhnlicher Ausdruck, und juriſtiſcher Wille oft das Gegentheil von dem, was man im ge¬ meinen Leben Willen nennt.
3.
Ich komme jetzt zu dem Wehrſtande. Wenn in unſern heutigen Kriegen noch Mann gegen Mann foͤchte, und die Kunſt Menſchen zu vertilgen nicht ſo methodiſch und maſchienen¬ maͤßig getrieben wuͤrde; wenn allein perſoͤnliche Tapferkeit das Gluͤck des Krieges entſchiede, und der Soldat nur fuͤr ſein Vaterland, zu Ver¬ theydigung ſeines Eigenthums und ſeiner Frey¬
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Man bediene ſich auch keines Solchen zu
Dingen, die ſchleunig und einfach behandelt
werden ſollen!
Man ſey aͤuſſerſt vorſichtig, im Schreiben,
Reden, Verſprechen und Behaupten, gegen
Rechtsgelehrte! Sie kleben am Buchſtaben;
Ein juriſtiſcher Beweis iſt nicht immer ein Be¬
weis der geſunden Vernunft, juriſtiſche Wahr¬
heit zuweilen etwas mehr, zuweilen etwas we¬
niger, als gemeine Wahrheit, juriſtiſcher Aus¬
druck nicht ſelten einer andern Auslegung faͤhig,
als gewoͤhnlicher Ausdruck, und juriſtiſcher Wille
oft das Gegentheil von dem, was man im ge¬
meinen Leben Willen nennt.
3.
Ich komme jetzt zu dem Wehrſtande.
Wenn in unſern heutigen Kriegen noch Mann
gegen Mann foͤchte, und die Kunſt Menſchen
zu vertilgen nicht ſo methodiſch und maſchienen¬
maͤßig getrieben wuͤrde; wenn allein perſoͤnliche
Tapferkeit das Gluͤck des Krieges entſchiede,
und der Soldat nur fuͤr ſein Vaterland, zu Ver¬
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heit
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Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 2. Hannover, 1788, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang02_1788/142>, abgerufen am 21.11.2024.
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