dies weiter nicht von Consequenz seyn solle. Hierauf aber lasse man sich nicht ein! Dies Do¬ cument hat keinen Nutzen; Auf der nächsten Station wird man uns, wenn grade ein Paar Pferde müssig stehen, nichts desto weniger eben so viele vorspannen, und uns wiederum einen Schein anbiethen, der eben so unwürksam bleiben würde, als der erste. Das sicherste Mittel in solchen Fällen ist, entweder dem Wagenmeister ein gutes Trinkgeld zu geben, und den Postillon, welcher fahren soll, auf eben diese Art zu gewin¬ nen, oder aber ein oder zwey Pferde mehr zu bezahlen, ohne sie vorspannen zu lassen.
Wenn man Wasser- Reisen auf Ströhmen macht, oder Hausrath auf diese Weise fortbrin¬ gen lässt; so baue man nie auf die Versprechun¬ gen der Schiffer, in Ansehung der Zeit, binnen welcher sie an Ort und Stelle seyn wollen! Sie halten sich mehrentheils unterwegens auf, um noch mehr Fracht zu ihrem Profit aufzunehmen, oder Schleichhandel zu treiben, wenn sie heim¬ lich Kaufmannsgüter mit eingeladen haben; es müsste denn über dies alles der bündigste schrift¬ liche Contract aufgesetzt seyn.
Wer
dies weiter nicht von Conſequenz ſeyn ſolle. Hierauf aber laſſe man ſich nicht ein! Dies Do¬ cument hat keinen Nutzen; Auf der naͤchſten Station wird man uns, wenn grade ein Paar Pferde muͤſſig ſtehen, nichts deſto weniger eben ſo viele vorſpannen, und uns wiederum einen Schein anbiethen, der eben ſo unwuͤrkſam bleiben wuͤrde, als der erſte. Das ſicherſte Mittel in ſolchen Faͤllen iſt, entweder dem Wagenmeiſter ein gutes Trinkgeld zu geben, und den Poſtillon, welcher fahren ſoll, auf eben dieſe Art zu gewin¬ nen, oder aber ein oder zwey Pferde mehr zu bezahlen, ohne ſie vorſpannen zu laſſen.
Wenn man Waſſer- Reiſen auf Stroͤhmen macht, oder Hausrath auf dieſe Weiſe fortbrin¬ gen laͤſſt; ſo baue man nie auf die Verſprechun¬ gen der Schiffer, in Anſehung der Zeit, binnen welcher ſie an Ort und Stelle ſeyn wollen! Sie halten ſich mehrentheils unterwegens auf, um noch mehr Fracht zu ihrem Profit aufzunehmen, oder Schleichhandel zu treiben, wenn ſie heim¬ lich Kaufmannsguͤter mit eingeladen haben; es muͤſſte denn uͤber dies alles der buͤndigſte ſchrift¬ liche Contract aufgeſetzt ſeyn.
Wer
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0309"n="287"/>
dies weiter nicht von Conſequenz ſeyn ſolle.<lb/>
Hierauf aber laſſe man ſich nicht ein! Dies Do¬<lb/>
cument hat keinen Nutzen; Auf der naͤchſten<lb/>
Station wird man uns, wenn grade ein Paar<lb/>
Pferde muͤſſig ſtehen, nichts deſto weniger eben<lb/>ſo viele vorſpannen, und uns wiederum einen<lb/>
Schein anbiethen, der eben ſo unwuͤrkſam bleiben<lb/>
wuͤrde, als der erſte. Das ſicherſte Mittel in<lb/>ſolchen Faͤllen iſt, entweder dem Wagenmeiſter<lb/>
ein gutes Trinkgeld zu geben, und den Poſtillon,<lb/>
welcher fahren ſoll, auf eben dieſe Art zu gewin¬<lb/>
nen, oder aber ein oder zwey Pferde mehr zu<lb/>
bezahlen, ohne ſie vorſpannen zu laſſen.</p><lb/><p>Wenn man Waſſer- Reiſen auf Stroͤhmen<lb/>
macht, oder Hausrath auf dieſe Weiſe fortbrin¬<lb/>
gen laͤſſt; ſo baue man nie auf die Verſprechun¬<lb/>
gen der Schiffer, in Anſehung der Zeit, binnen<lb/>
welcher ſie an Ort und Stelle ſeyn wollen! Sie<lb/>
halten ſich mehrentheils unterwegens auf, um<lb/>
noch mehr Fracht zu ihrem Profit aufzunehmen,<lb/>
oder Schleichhandel zu treiben, wenn ſie heim¬<lb/>
lich Kaufmannsguͤter mit eingeladen haben; es<lb/>
muͤſſte denn uͤber dies alles der buͤndigſte ſchrift¬<lb/>
liche Contract aufgeſetzt ſeyn.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Wer<lb/></fw></div></div></div></body></text></TEI>
[287/0309]
dies weiter nicht von Conſequenz ſeyn ſolle.
Hierauf aber laſſe man ſich nicht ein! Dies Do¬
cument hat keinen Nutzen; Auf der naͤchſten
Station wird man uns, wenn grade ein Paar
Pferde muͤſſig ſtehen, nichts deſto weniger eben
ſo viele vorſpannen, und uns wiederum einen
Schein anbiethen, der eben ſo unwuͤrkſam bleiben
wuͤrde, als der erſte. Das ſicherſte Mittel in
ſolchen Faͤllen iſt, entweder dem Wagenmeiſter
ein gutes Trinkgeld zu geben, und den Poſtillon,
welcher fahren ſoll, auf eben dieſe Art zu gewin¬
nen, oder aber ein oder zwey Pferde mehr zu
bezahlen, ohne ſie vorſpannen zu laſſen.
Wenn man Waſſer- Reiſen auf Stroͤhmen
macht, oder Hausrath auf dieſe Weiſe fortbrin¬
gen laͤſſt; ſo baue man nie auf die Verſprechun¬
gen der Schiffer, in Anſehung der Zeit, binnen
welcher ſie an Ort und Stelle ſeyn wollen! Sie
halten ſich mehrentheils unterwegens auf, um
noch mehr Fracht zu ihrem Profit aufzunehmen,
oder Schleichhandel zu treiben, wenn ſie heim¬
lich Kaufmannsguͤter mit eingeladen haben; es
muͤſſte denn uͤber dies alles der buͤndigſte ſchrift¬
liche Contract aufgeſetzt ſeyn.
Wer
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 2. Hannover, 1788, S. 287. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang02_1788/309>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.