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Knopff, Albrecht F.: Die über dem Todt der Gläubigen reichlich getröstete Leydtragende. Minden, 1710.

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gnädigst bestellet worden; bey welcher Station derselbe sich dermassen wol auffgeführet und Signalisiret / daß Höchstseligstermeldte Sr. Churfürstl. Durchl. ihn / nachdem er nun zwey Jahre bey Hofe gewesen (welches gewiß etwas ungewöhnliches) mit dem Orden de la Generosite und Gnaden-Creutze in höchsten Gnaden beehret und regaliret; bey welcher gnädigsten Conferirung mehr höchstgedachte S. Churfürstl. Durchl. sonderlich gnädigste expressionen und tendresse sich gebrauchet haben sollen

Ja in welchem grossen Ansehen und Consideration der wohlsehl. Herr gewesen / erscheinet nochmehr daraus Sonnen-heiter / daß / nachdem er allererst in Anno 1683 bey hiesiger hohen Cathedral-Kirche Dohmherr worden und solchen Caracter kaum 3. Jahre gehabt / derselbe in Anno 1686 quasi exultimo stallo sive subsellio durch eine allgemeine Wahl eines gantzen Hochwürdigen Dohm-Capittels zum Dechanten der hiesigen hohen Cathedral-Kirche unanimiter erwehlet / und gereichen die Umstände / so bey dieser Wahl vorgangen / absonderlich zu dessen Nachruhm und Ehre / allermassen auff der Notorietät beruhet / daß derselbe der erstere Evangelische Dohm-Dechante gewesen / so post annum 1624 ex Evangelicis erwehltt worden.

Zu welcher Wahl vorhöchst gedachte S. Churfürstl. Durchl. selbsten gnädigsten Anlaß gegeben / und diesen dero getreuen Cammer-Junckern von dem Busch eintzig und allein respect gnädigst vorgeschlagen und confirmiret / ohnerachtet derselbe vorher hieselbsten keine Residentz gehalten.

Sothane Churfürstl. Gnade hat auch mit und nach dieser Election keines weges auffgehöret / sondern es ist vielmehr bekandt / daß der wohlsehl. Dohm-Dechante nachgehends so lange / biß S. Churfürstl. Durchl. in Jahr 1688 ihren Groß- und Heldenmühtigen Geist aufgegeben / bey Hofe beständig bleiben und auffwarten müssen / allermassen Sie / wie jederman nicht unwissend seyn kan / auff denselben eine ungemeine Gnade geworffen / und dessen Treue nicht entbehren wollen.

Gleichergestalt bestehet es auff kündiger und offenbahrer Warheit / daß sothane Churfürstl. grosse Gnade und Hulde auff Dero Durchlauchtigste Nachkommen transferiret und gleichsahm hereditair worden / zumahlen alle Churfürstl. Herrn Söhne und Descendenten unsern Herrn Dohm Dechanten eine solche

gnädigst bestellet worden; bey welcher Station derselbe sich dermassen wol auffgeführet und Signalisiret / daß Höchstseligstermeldte Sr. Churfürstl. Durchl. ihn / nachdem er nun zwey Jahre bey Hofe gewesen (welches gewiß etwas ungewöhnliches) mit dem Orden de la Generositè und Gnaden-Creutze in höchsten Gnaden beehret und regaliret; bey welcher gnädigsten Conferirung mehr höchstgedachte S. Churfürstl. Durchl. sonderlich gnädigste expressionen und tendresse sich gebrauchet haben sollen

Ja in welchem grossen Ansehen und Consideration der wohlsehl. Herr gewesen / erscheinet nochmehr daraus Sonnen-heiter / daß / nachdem er allererst in Anno 1683 bey hiesiger hohen Cathedral-Kirche Dohmherr worden und solchen Caracter kaum 3. Jahre gehabt / derselbe in Anno 1686 quasi exultimo stallo sive subsellio durch eine allgemeine Wahl eines gantzen Hochwürdigen Dohm-Capittels zum Dechanten der hiesigen hohen Cathedral-Kirche unanimiter erwehlet / und gereichen die Umstände / so bey dieser Wahl vorgangen / absonderlich zu dessen Nachruhm und Ehre / allermassen auff der Notorietät beruhet / daß derselbe der erstere Evangelische Dohm-Dechante gewesen / so post annum 1624 ex Evangelicis erwehltt worden.

Zu welcher Wahl vorhöchst gedachte S. Churfürstl. Durchl. selbsten gnädigsten Anlaß gegeben / und diesen dero getreuen Cammer-Junckern von dem Busch eintzig und allein respect gnädigst vorgeschlagen und confirmiret / ohnerachtet derselbe vorher hieselbsten keine Residentz gehalten.

Sothane Churfürstl. Gnade hat auch mit und nach dieser Election keines weges auffgehöret / sondern es ist vielmehr bekandt / daß der wohlsehl. Dohm-Dechante nachgehends so lange / biß S. Churfürstl. Durchl. in Jahr 1688 ihren Groß- und Heldenmühtigen Geist aufgegeben / bey Hofe beständig bleiben und auffwarten müssen / allermassen Sie / wie jederman nicht unwissend seyn kan / auff denselben eine ungemeine Gnade geworffen / und dessen Treue nicht entbehren wollen.

Gleichergestalt bestehet es auff kündiger und offenbahrer Warheit / daß sothane Churfürstl. grosse Gnade und Hulde auff Dero Durchlauchtigste Nachkommen transferiret und gleichsahm hereditair worden / zumahlen alle Churfürstl. Herrn Söhne und Descendenten unsern Herrn Dohm Dechanten eine solche

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                     kaum 3. Jahre gehabt / derselbe in Anno 1686 quasi exultimo stallo sive
                     subsellio durch eine allgemeine Wahl eines gantzen Hochwürdigen Dohm-Capittels
                     zum Dechanten der hiesigen hohen Cathedral-Kirche unanimiter erwehlet / und
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                     Nachruhm und Ehre / allermassen auff der Notorietät beruhet / daß derselbe der
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                     Heldenmühtigen Geist aufgegeben / bey Hofe beständig bleiben und auffwarten
                     müssen / allermassen Sie / wie jederman nicht unwissend seyn kan / auff
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[55/0057] gnädigst bestellet worden; bey welcher Station derselbe sich dermassen wol auffgeführet und Signalisiret / daß Höchstseligstermeldte Sr. Churfürstl. Durchl. ihn / nachdem er nun zwey Jahre bey Hofe gewesen (welches gewiß etwas ungewöhnliches) mit dem Orden de la Generositè und Gnaden-Creutze in höchsten Gnaden beehret und regaliret; bey welcher gnädigsten Conferirung mehr höchstgedachte S. Churfürstl. Durchl. sonderlich gnädigste expressionen und tendresse sich gebrauchet haben sollen Ja in welchem grossen Ansehen und Consideration der wohlsehl. Herr gewesen / erscheinet nochmehr daraus Sonnen-heiter / daß / nachdem er allererst in Anno 1683 bey hiesiger hohen Cathedral-Kirche Dohmherr worden und solchen Caracter kaum 3. Jahre gehabt / derselbe in Anno 1686 quasi exultimo stallo sive subsellio durch eine allgemeine Wahl eines gantzen Hochwürdigen Dohm-Capittels zum Dechanten der hiesigen hohen Cathedral-Kirche unanimiter erwehlet / und gereichen die Umstände / so bey dieser Wahl vorgangen / absonderlich zu dessen Nachruhm und Ehre / allermassen auff der Notorietät beruhet / daß derselbe der erstere Evangelische Dohm-Dechante gewesen / so post annum 1624 ex Evangelicis erwehltt worden. Zu welcher Wahl vorhöchst gedachte S. Churfürstl. Durchl. selbsten gnädigsten Anlaß gegeben / und diesen dero getreuen Cammer-Junckern von dem Busch eintzig und allein respect gnädigst vorgeschlagen und confirmiret / ohnerachtet derselbe vorher hieselbsten keine Residentz gehalten. Sothane Churfürstl. Gnade hat auch mit und nach dieser Election keines weges auffgehöret / sondern es ist vielmehr bekandt / daß der wohlsehl. Dohm-Dechante nachgehends so lange / biß S. Churfürstl. Durchl. in Jahr 1688 ihren Groß- und Heldenmühtigen Geist aufgegeben / bey Hofe beständig bleiben und auffwarten müssen / allermassen Sie / wie jederman nicht unwissend seyn kan / auff denselben eine ungemeine Gnade geworffen / und dessen Treue nicht entbehren wollen. Gleichergestalt bestehet es auff kündiger und offenbahrer Warheit / daß sothane Churfürstl. grosse Gnade und Hulde auff Dero Durchlauchtigste Nachkommen transferiret und gleichsahm hereditair worden / zumahlen alle Churfürstl. Herrn Söhne und Descendenten unsern Herrn Dohm Dechanten eine solche

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Zitationshilfe: Knopff, Albrecht F.: Die über dem Todt der Gläubigen reichlich getröstete Leydtragende. Minden, 1710, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knopff_todt_1710/57>, abgerufen am 24.11.2024.