Korn, Philipp Anton: Die erste deutsche Frauen-Conferenz in Leipzig. Leipzig, 1865.Gewerbthätigkeit, der individuellen Beschaffenheit der Kinder angemessen, übergehen. Vor Allem wird auf die Bewegungsspiele im Freien, auf das Bepflanzen der jedem Kinde zugetheilten Blumen- oder Gemüsebeete und auf die Elemente der Erd- und Pflanzenkunde Rücksicht genommen werden müssen. Der erheiternde Gesang beim Anfang und Schluß der Arbeit, ebenso auch beim Uebergang von einer Beschäftigung zur andern, soll der Trockenheit des Lernens einen gewissen Reiz verleihen und die Arbeit in den Augen der Kinder als Mittel zur Wohlfahrt der Menschen darstellen. Sodann sollen in der ersten Klasse des Jugendgartens die Kinder beiderlei Geschlechts unterwiesen werden im Nähen, Stopfen und im Anfertigen von Puppenanzügen; ferner in der Fabrikation der Spielwaaren aus Pappe, Holz, Horn und Metall. Die Spielwaaren sollen nicht mehr für theures Geld angekauft werden, um den Kindern damit nur eine kurze Freude zu bereiten, sondern die Kinder sollen die Spielereisachen selbst anfertigen lernen, was ihnen jedenfalls eine dauernde Freude bereiten und ihnen gleichzeitig eine Anschauung verschaffen wird von der Verarbeitung des Rohmaterials in künstliche Gegenstände. In der zweiten Classe für Kinder von 11-12 Jahren, wo die Geschlechter schon getrennt werden müssen, sollen die Näharbeiten schon angewendet werden zum Anfertigen vollständiger Kinderanzüge, Kinderschuhe und zum Ausbessern sämmtlicher, den Kindern angehörigen Bekleidungsgegenstände. Während noch außerdem die Mädchen angehalten werden sollen zum Waschen, Plätten und Scheuern, sollen die Knaben und eben so auch die intelligenteren Mädchen in der Fabrikation der feineren Spielsachen, die an das Gebiet der Drechslerei, Gürtlerei, Weberei, Malerei, Tapezier- und Galanteriearbeit gehören, angehalten werden. Mit der Erd- und Pflanzenkunde soll in dieser Klasse schon die Zoologie ebenso mit der wirklichen Pflege und Wartung der Hausthiere vorgegangen werden. Bis hierher würde der Jugend schon eine Vorbereitung geboten werden in den Elementen der Gewerbe und der Landwirthschaft, ihre individuelle Befähigung und besondere Neigung für die eine oder die andere Branche, für das eine oder das andere Handwerk würde sich bereits constatirt haben. In der dritten Classe endlich für Kinder von 13 und 14 Jahren sollten die Mädchen im Kochen, Backen, in der Viehwartung, Gärtnerei und allen praktischen Ausübungen in der Haus- und Landwirthschaft unterwiesen werden, während die Knaben und intelligenten Mädchen, die eine Neigung und Befähigung zu einem Handwerk gezeigt, in dasselbe ordentlich unterwiesen werden sollen, wo keine Befähigung und Neigung vorhanden ist, sollen die Knaben angehalten werden zum Bauwesen, zu Erdarbeiten und zur Feldwirthschaft, während die Mädchen, die keine besonderen Talente bekunden, bei den obigen Verrichtungen stehen bleiben. Auf diese Art würden aus den minderbegabten Menschen tüchtige Dienstmädchen und Handlanger herangebildet werden, die in ihrem 15. Jahre schon einen ordentlichen Dienst übernehmen und eine tüchtige Hilfsarbeit leisten könnten, während den Begabteren der Weg zu den verschiedenen Berufszweigen geebnet werden würde. Die Zeit zum Besuche der Jugendgärten würde die sein, in der die Kinder von der Schule frei sind, und zwar an den zwei freien Nachmittagen in der Woche und je 2-3 Stunden an den übrigen Wochentagen, wo freilich die überflüssigen Hausaufgaben der Schule auf ein nothwendiges Maaß reducirt werden müßten. 6. Vorlage. Die Errichtung von Mädchenherbergen, für arbeitssuchende Arbeiterinnen und zugereis'te Dienstmädchen. Der Mangel solcher Herbergen, hat schon oft brave Mädchen, die, wenn sie außer Stelle waren, in Gewerbthätigkeit, der individuellen Beschaffenheit der Kinder angemessen, übergehen. Vor Allem wird auf die Bewegungsspiele im Freien, auf das Bepflanzen der jedem Kinde zugetheilten Blumen- oder Gemüsebeete und auf die Elemente der Erd- und Pflanzenkunde Rücksicht genommen werden müssen. Der erheiternde Gesang beim Anfang und Schluß der Arbeit, ebenso auch beim Uebergang von einer Beschäftigung zur andern, soll der Trockenheit des Lernens einen gewissen Reiz verleihen und die Arbeit in den Augen der Kinder als Mittel zur Wohlfahrt der Menschen darstellen. Sodann sollen in der ersten Klasse des Jugendgartens die Kinder beiderlei Geschlechts unterwiesen werden im Nähen, Stopfen und im Anfertigen von Puppenanzügen; ferner in der Fabrikation der Spielwaaren aus Pappe, Holz, Horn und Metall. Die Spielwaaren sollen nicht mehr für theures Geld angekauft werden, um den Kindern damit nur eine kurze Freude zu bereiten, sondern die Kinder sollen die Spielereisachen selbst anfertigen lernen, was ihnen jedenfalls eine dauernde Freude bereiten und ihnen gleichzeitig eine Anschauung verschaffen wird von der Verarbeitung des Rohmaterials in künstliche Gegenstände. In der zweiten Classe für Kinder von 11–12 Jahren, wo die Geschlechter schon getrennt werden müssen, sollen die Näharbeiten schon angewendet werden zum Anfertigen vollständiger Kinderanzüge, Kinderschuhe und zum Ausbessern sämmtlicher, den Kindern angehörigen Bekleidungsgegenstände. Während noch außerdem die Mädchen angehalten werden sollen zum Waschen, Plätten und Scheuern, sollen die Knaben und eben so auch die intelligenteren Mädchen in der Fabrikation der feineren Spielsachen, die an das Gebiet der Drechslerei, Gürtlerei, Weberei, Malerei, Tapezier- und Galanteriearbeit gehören, angehalten werden. Mit der Erd- und Pflanzenkunde soll in dieser Klasse schon die Zoologie ebenso mit der wirklichen Pflege und Wartung der Hausthiere vorgegangen werden. Bis hierher würde der Jugend schon eine Vorbereitung geboten werden in den Elementen der Gewerbe und der Landwirthschaft, ihre individuelle Befähigung und besondere Neigung für die eine oder die andere Branche, für das eine oder das andere Handwerk würde sich bereits constatirt haben. In der dritten Classe endlich für Kinder von 13 und 14 Jahren sollten die Mädchen im Kochen, Backen, in der Viehwartung, Gärtnerei und allen praktischen Ausübungen in der Haus- und Landwirthschaft unterwiesen werden, während die Knaben und intelligenten Mädchen, die eine Neigung und Befähigung zu einem Handwerk gezeigt, in dasselbe ordentlich unterwiesen werden sollen, wo keine Befähigung und Neigung vorhanden ist, sollen die Knaben angehalten werden zum Bauwesen, zu Erdarbeiten und zur Feldwirthschaft, während die Mädchen, die keine besonderen Talente bekunden, bei den obigen Verrichtungen stehen bleiben. Auf diese Art würden aus den minderbegabten Menschen tüchtige Dienstmädchen und Handlanger herangebildet werden, die in ihrem 15. Jahre schon einen ordentlichen Dienst übernehmen und eine tüchtige Hilfsarbeit leisten könnten, während den Begabteren der Weg zu den verschiedenen Berufszweigen geebnet werden würde. Die Zeit zum Besuche der Jugendgärten würde die sein, in der die Kinder von der Schule frei sind, und zwar an den zwei freien Nachmittagen in der Woche und je 2-3 Stunden an den übrigen Wochentagen, wo freilich die überflüssigen Hausaufgaben der Schule auf ein nothwendiges Maaß reducirt werden müßten. 6. Vorlage. Die Errichtung von Mädchenherbergen, für arbeitssuchende Arbeiterinnen und zugereis’te Dienstmädchen. Der Mangel solcher Herbergen, hat schon oft brave Mädchen, die, wenn sie außer Stelle waren, in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0025" n="25"/> Gewerbthätigkeit, der individuellen Beschaffenheit der Kinder angemessen, übergehen. Vor Allem wird auf die Bewegungsspiele im Freien, auf das Bepflanzen der jedem Kinde zugetheilten Blumen- oder Gemüsebeete und auf die Elemente der Erd- und Pflanzenkunde Rücksicht genommen werden müssen. Der erheiternde Gesang beim Anfang und Schluß der Arbeit, ebenso auch beim Uebergang von einer Beschäftigung zur andern, soll der Trockenheit des Lernens einen gewissen Reiz verleihen und die Arbeit in den Augen der Kinder als Mittel zur Wohlfahrt der Menschen darstellen.</p> <p>Sodann sollen in der ersten Klasse des Jugendgartens die Kinder beiderlei Geschlechts unterwiesen werden im Nähen, Stopfen und im Anfertigen von Puppenanzügen; ferner in der Fabrikation der Spielwaaren aus Pappe, Holz, Horn und Metall. Die Spielwaaren sollen nicht mehr für theures Geld angekauft werden, um den Kindern damit nur eine kurze Freude zu bereiten, sondern die Kinder sollen die Spielereisachen selbst anfertigen lernen, was ihnen jedenfalls eine dauernde Freude bereiten und ihnen gleichzeitig eine Anschauung verschaffen wird von der Verarbeitung des Rohmaterials in künstliche Gegenstände.</p> <p>In der zweiten Classe für Kinder von 11–12 Jahren, wo die Geschlechter schon getrennt werden müssen, sollen die Näharbeiten schon angewendet werden zum Anfertigen vollständiger Kinderanzüge, Kinderschuhe und zum Ausbessern sämmtlicher, den Kindern angehörigen Bekleidungsgegenstände. Während noch außerdem die Mädchen angehalten werden sollen zum Waschen, Plätten und Scheuern, sollen die Knaben und eben so auch die intelligenteren Mädchen in der Fabrikation der feineren Spielsachen, die an das Gebiet der Drechslerei, Gürtlerei, Weberei, Malerei, Tapezier- und Galanteriearbeit gehören, angehalten werden. Mit der Erd- und Pflanzenkunde soll in dieser Klasse schon die Zoologie ebenso mit der wirklichen Pflege und Wartung der Hausthiere vorgegangen werden.</p> <p>Bis hierher würde der Jugend schon eine Vorbereitung geboten werden in den Elementen der Gewerbe und der Landwirthschaft, ihre individuelle Befähigung und besondere Neigung für die eine oder die andere Branche, für das eine oder das andere Handwerk würde sich bereits constatirt haben.</p> <p>In der dritten Classe endlich für Kinder von 13 und 14 Jahren sollten die Mädchen im Kochen, Backen, in der Viehwartung, Gärtnerei und allen praktischen Ausübungen in der Haus- und Landwirthschaft unterwiesen werden, während die Knaben und intelligenten Mädchen, die eine Neigung und Befähigung zu einem Handwerk gezeigt, in dasselbe ordentlich unterwiesen werden sollen, wo keine Befähigung und Neigung vorhanden ist, sollen die Knaben angehalten werden zum Bauwesen, zu Erdarbeiten und zur Feldwirthschaft, während die Mädchen, die keine besonderen Talente bekunden, bei den obigen Verrichtungen stehen bleiben. Auf diese Art würden aus den minderbegabten Menschen tüchtige Dienstmädchen und Handlanger herangebildet werden, die in ihrem 15. Jahre schon einen ordentlichen Dienst übernehmen und eine tüchtige Hilfsarbeit leisten könnten, während den Begabteren der Weg zu den verschiedenen Berufszweigen geebnet werden würde.</p> <p>Die Zeit zum Besuche der Jugendgärten würde die sein, in der die Kinder von der Schule frei sind, und zwar an den zwei freien Nachmittagen in der Woche und je 2-3 Stunden an den übrigen Wochentagen, wo freilich die überflüssigen Hausaufgaben der Schule auf ein nothwendiges Maaß reducirt werden müßten.</p> <p><hi rendition="#g">6. Vorlage.</hi> Die Errichtung von Mädchenherbergen, für arbeitssuchende Arbeiterinnen und zugereis’te Dienstmädchen. Der Mangel solcher Herbergen, hat schon oft brave Mädchen, die, wenn sie außer Stelle waren, in </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [25/0025]
Gewerbthätigkeit, der individuellen Beschaffenheit der Kinder angemessen, übergehen. Vor Allem wird auf die Bewegungsspiele im Freien, auf das Bepflanzen der jedem Kinde zugetheilten Blumen- oder Gemüsebeete und auf die Elemente der Erd- und Pflanzenkunde Rücksicht genommen werden müssen. Der erheiternde Gesang beim Anfang und Schluß der Arbeit, ebenso auch beim Uebergang von einer Beschäftigung zur andern, soll der Trockenheit des Lernens einen gewissen Reiz verleihen und die Arbeit in den Augen der Kinder als Mittel zur Wohlfahrt der Menschen darstellen.
Sodann sollen in der ersten Klasse des Jugendgartens die Kinder beiderlei Geschlechts unterwiesen werden im Nähen, Stopfen und im Anfertigen von Puppenanzügen; ferner in der Fabrikation der Spielwaaren aus Pappe, Holz, Horn und Metall. Die Spielwaaren sollen nicht mehr für theures Geld angekauft werden, um den Kindern damit nur eine kurze Freude zu bereiten, sondern die Kinder sollen die Spielereisachen selbst anfertigen lernen, was ihnen jedenfalls eine dauernde Freude bereiten und ihnen gleichzeitig eine Anschauung verschaffen wird von der Verarbeitung des Rohmaterials in künstliche Gegenstände.
In der zweiten Classe für Kinder von 11–12 Jahren, wo die Geschlechter schon getrennt werden müssen, sollen die Näharbeiten schon angewendet werden zum Anfertigen vollständiger Kinderanzüge, Kinderschuhe und zum Ausbessern sämmtlicher, den Kindern angehörigen Bekleidungsgegenstände. Während noch außerdem die Mädchen angehalten werden sollen zum Waschen, Plätten und Scheuern, sollen die Knaben und eben so auch die intelligenteren Mädchen in der Fabrikation der feineren Spielsachen, die an das Gebiet der Drechslerei, Gürtlerei, Weberei, Malerei, Tapezier- und Galanteriearbeit gehören, angehalten werden. Mit der Erd- und Pflanzenkunde soll in dieser Klasse schon die Zoologie ebenso mit der wirklichen Pflege und Wartung der Hausthiere vorgegangen werden.
Bis hierher würde der Jugend schon eine Vorbereitung geboten werden in den Elementen der Gewerbe und der Landwirthschaft, ihre individuelle Befähigung und besondere Neigung für die eine oder die andere Branche, für das eine oder das andere Handwerk würde sich bereits constatirt haben.
In der dritten Classe endlich für Kinder von 13 und 14 Jahren sollten die Mädchen im Kochen, Backen, in der Viehwartung, Gärtnerei und allen praktischen Ausübungen in der Haus- und Landwirthschaft unterwiesen werden, während die Knaben und intelligenten Mädchen, die eine Neigung und Befähigung zu einem Handwerk gezeigt, in dasselbe ordentlich unterwiesen werden sollen, wo keine Befähigung und Neigung vorhanden ist, sollen die Knaben angehalten werden zum Bauwesen, zu Erdarbeiten und zur Feldwirthschaft, während die Mädchen, die keine besonderen Talente bekunden, bei den obigen Verrichtungen stehen bleiben. Auf diese Art würden aus den minderbegabten Menschen tüchtige Dienstmädchen und Handlanger herangebildet werden, die in ihrem 15. Jahre schon einen ordentlichen Dienst übernehmen und eine tüchtige Hilfsarbeit leisten könnten, während den Begabteren der Weg zu den verschiedenen Berufszweigen geebnet werden würde.
Die Zeit zum Besuche der Jugendgärten würde die sein, in der die Kinder von der Schule frei sind, und zwar an den zwei freien Nachmittagen in der Woche und je 2-3 Stunden an den übrigen Wochentagen, wo freilich die überflüssigen Hausaufgaben der Schule auf ein nothwendiges Maaß reducirt werden müßten.
6. Vorlage. Die Errichtung von Mädchenherbergen, für arbeitssuchende Arbeiterinnen und zugereis’te Dienstmädchen. Der Mangel solcher Herbergen, hat schon oft brave Mädchen, die, wenn sie außer Stelle waren, in
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