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Kortum, Carl Arnold: Die Jobsiade. Bd. 1. Dortmund, 1799.

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17. Sondern Arme sowohl als Reiche
Verdienen, wenn sie böse sind, gleiche Streiche,
Und man muß zu jeglicher Zeit
Strafen mit Unpartheilichkeit.
18. Jedoch, wenn er die Kinder visitiret
Und ihnen das Obst aus der Tasche entführet:
So zeigt er, pro quinto, artig und wohl,
Daß ein Kind in der Schule nicht naschen soll.
19. Weil auch die Kinder im zarten Magen
Nicht zu viel Aepfel und Nüsse können vertra-
gen,
So ist ja des Schulmeisters Absicht hier gut,
Wenn er selbst alles verzehren thut.
20. Was ihr da noch, pro sexto, klaget,
Und von des Schulzens Einliegers Frau saget,
Item von der Schenke und Kartenspiel,
So wäre zwar dies von Herrn Jobs zu viel.
21. Indessen ist es Unser gnädiger Wille,
Daß man von solchen Dingen schweige stille,
Denn wer davon etwas saget noch,
Der soll, zur Strafe, zwei Tage ins Loch.
22. Uebrigens sollen sämmtliche Beschwerden
Künftig genauer untersuchet werden,
Wenn von der vorhabenden Reise Wir
Glücklich sind retourniret allhier.
23. Bis
Jobsiade 1r Th. K
17. Sondern Arme ſowohl als Reiche
Verdienen, wenn ſie boͤſe ſind, gleiche Streiche,
Und man muß zu jeglicher Zeit
Strafen mit Unpartheilichkeit.
18. Jedoch, wenn er die Kinder viſitiret
Und ihnen das Obſt aus der Taſche entfuͤhret:
So zeigt er, pro quinto, artig und wohl,
Daß ein Kind in der Schule nicht naſchen ſoll.
19. Weil auch die Kinder im zarten Magen
Nicht zu viel Aepfel und Nuͤſſe koͤnnen vertra-
gen,
So iſt ja des Schulmeiſters Abſicht hier gut,
Wenn er ſelbſt alles verzehren thut.
20. Was ihr da noch, pro sexto, klaget,
Und von des Schulzens Einliegers Frau ſaget,
Item von der Schenke und Kartenſpiel,
So waͤre zwar dies von Herrn Jobs zu viel.
21. Indeſſen iſt es Unſer gnaͤdiger Wille,
Daß man von ſolchen Dingen ſchweige ſtille,
Denn wer davon etwas ſaget noch,
Der ſoll, zur Strafe, zwei Tage ins Loch.
22. Uebrigens ſollen ſaͤmmtliche Beſchwerden
Kuͤnftig genauer unterſuchet werden,
Wenn von der vorhabenden Reiſe Wir
Gluͤcklich ſind retourniret allhier.
23. Bis
Jobſiade 1r Th. K
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[145/0169] 17. Sondern Arme ſowohl als Reiche Verdienen, wenn ſie boͤſe ſind, gleiche Streiche, Und man muß zu jeglicher Zeit Strafen mit Unpartheilichkeit. 18. Jedoch, wenn er die Kinder viſitiret Und ihnen das Obſt aus der Taſche entfuͤhret: So zeigt er, pro quinto, artig und wohl, Daß ein Kind in der Schule nicht naſchen ſoll. 19. Weil auch die Kinder im zarten Magen Nicht zu viel Aepfel und Nuͤſſe koͤnnen vertra- gen, So iſt ja des Schulmeiſters Abſicht hier gut, Wenn er ſelbſt alles verzehren thut. 20. Was ihr da noch, pro sexto, klaget, Und von des Schulzens Einliegers Frau ſaget, Item von der Schenke und Kartenſpiel, So waͤre zwar dies von Herrn Jobs zu viel. 21. Indeſſen iſt es Unſer gnaͤdiger Wille, Daß man von ſolchen Dingen ſchweige ſtille, Denn wer davon etwas ſaget noch, Der ſoll, zur Strafe, zwei Tage ins Loch. 22. Uebrigens ſollen ſaͤmmtliche Beſchwerden Kuͤnftig genauer unterſuchet werden, Wenn von der vorhabenden Reiſe Wir Gluͤcklich ſind retourniret allhier. 23. Bis Jobſiade 1r Th. K

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Zitationshilfe: Kortum, Carl Arnold: Die Jobsiade. Bd. 1. Dortmund, 1799, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kortum_jobsiade01_1799/169>, abgerufen am 22.11.2024.