Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.Berufe gering eingeschätzt. Nicht nur dem äußeren Ansehen Schon an der ureigensten Domäne der Frau, dem Haus- Aber die Stellung der Hausfrau und Mutter ihrer Be- Berufe gering eingeschätzt. Nicht nur dem äußeren Ansehen Schon an der ureigensten Domäne der Frau, dem Haus- Aber die Stellung der Hausfrau und Mutter ihrer Be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0105" n="95"/> Berufe gering eingeschätzt. Nicht nur dem äußeren Ansehen<lb/> nach standen sie hinter den Männerberufen zurück, sondern,<lb/> was z. T. noch verhängnisvoller wirkte, auch betreffs der<lb/> Besoldung.</p><lb/> <p>Schon an der ureigensten Domäne der Frau, dem Haus-<lb/> frauen- und Mutterberuf, läßt sich das zeigen. Welche Fülle<lb/> von Arbeit, von Verantwortung bringt die Leitung eines<lb/> Hauswesens in sich. Welche schwierige, wenn auch schöne, ein<lb/> Frauenherz voll befriedigende Aufgabe bedeutet die Erziehung<lb/> der Kinder. Wo die Hausfrau fehlt, da verödet das Heim,<lb/> fremde Hände verderben oft die Seelen der Kinder, vernach-<lb/> lässigen die körperliche Pflege, veruntreuen das ihnen anver-<lb/> traute Gut.</p><lb/> <p>Aber die Stellung der Hausfrau und Mutter ihrer Be-<lb/> deutung entsprechend frei und angesehen zu gestalten, für<lb/> gründliche Vorbereitung Sorge zu tragen, wurde – Ausnahmen<lb/> selbstverständlich immer zugegeben – versäumt. Das Gesetz ist der<lb/> beste Gradmesser für die Durchschnitts-Schätzung der Frau und der<lb/> Mutter. Als Unmündige wurde sie, sobald sie sich verheiratete,<lb/> bezeichnet, pekuniär vollständig abhängig war sie selbst dann<lb/> vom Manne, wenn es <hi rendition="#g">ihr</hi> mit in die Ehe gebrachtes Geld<lb/> war, das er nach Belieben verwandte. Selbst für das, was<lb/><hi rendition="#g">er</hi> – gute Küche beanspruchend – am heimischen Tische ver-<lb/> zehrte, mußte sie sich das Geld von ihm oft genug noch erbitten,<lb/> und bekam es zugleich mit Ermahnungen, nicht zu verschwen-<lb/> den, so daß sie sich mühte, an allem, nur nicht an <hi rendition="#g">seinem</hi><lb/> Essen und Trinken – zu sparen. Von einer Entlohnung für<lb/> alle die Mühe und Arbeit ist nirgends die Rede. Jn wenigen<lb/> Familien kann die Frau nach eigenem Belieben über größere<lb/> Geldsummen frei verfügen, selten nur denkt man daran, der<lb/> Frau, die mit Haus und Kindern Sorge und Arbeit hat von<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [95/0105]
Berufe gering eingeschätzt. Nicht nur dem äußeren Ansehen
nach standen sie hinter den Männerberufen zurück, sondern,
was z. T. noch verhängnisvoller wirkte, auch betreffs der
Besoldung.
Schon an der ureigensten Domäne der Frau, dem Haus-
frauen- und Mutterberuf, läßt sich das zeigen. Welche Fülle
von Arbeit, von Verantwortung bringt die Leitung eines
Hauswesens in sich. Welche schwierige, wenn auch schöne, ein
Frauenherz voll befriedigende Aufgabe bedeutet die Erziehung
der Kinder. Wo die Hausfrau fehlt, da verödet das Heim,
fremde Hände verderben oft die Seelen der Kinder, vernach-
lässigen die körperliche Pflege, veruntreuen das ihnen anver-
traute Gut.
Aber die Stellung der Hausfrau und Mutter ihrer Be-
deutung entsprechend frei und angesehen zu gestalten, für
gründliche Vorbereitung Sorge zu tragen, wurde – Ausnahmen
selbstverständlich immer zugegeben – versäumt. Das Gesetz ist der
beste Gradmesser für die Durchschnitts-Schätzung der Frau und der
Mutter. Als Unmündige wurde sie, sobald sie sich verheiratete,
bezeichnet, pekuniär vollständig abhängig war sie selbst dann
vom Manne, wenn es ihr mit in die Ehe gebrachtes Geld
war, das er nach Belieben verwandte. Selbst für das, was
er – gute Küche beanspruchend – am heimischen Tische ver-
zehrte, mußte sie sich das Geld von ihm oft genug noch erbitten,
und bekam es zugleich mit Ermahnungen, nicht zu verschwen-
den, so daß sie sich mühte, an allem, nur nicht an seinem
Essen und Trinken – zu sparen. Von einer Entlohnung für
alle die Mühe und Arbeit ist nirgends die Rede. Jn wenigen
Familien kann die Frau nach eigenem Belieben über größere
Geldsummen frei verfügen, selten nur denkt man daran, der
Frau, die mit Haus und Kindern Sorge und Arbeit hat von
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-11-13T13:59:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-08-20T13:59:15Z)
Anna Pfundt: Konvertierung nach DTA-Basisformat.
(2015-08-06T11:00:00Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: wie Vorlage; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |