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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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waisenrätlichen Helfern oder Pflegern. Für die eigentliche
Armenwaisenpflege sind dagegen Frauen vielfach mit gleichen
Rechten und Pflichten wie die männlichen Beamten zugelassen.
Sie beteiligen sich an den Aufgaben der Waisenpflege in einer
der genannten Formen in Posen, Königsberg, Hannover, Char-
lottenburg, in den badischen Städten, in Köln, Bonn, Berlin,
Dortmund, Merseburg, Potsdam, Frankfurt a.O. u. a. m.

Auch für die Aufgaben des Gemeindewaisenrats und der
Armenwaisenpflege ist die vollberechtigte und verpflichtete Zu-
lassung der Frauen zu fordern."

Zahlreiche Städte haben inzwischen Frauen in die Armen-
und noch häufiger in die Waisenpflege eingestellt und die
Frauen haben sich z. B. in Bonn so bewährt, daß auch in
die obere Behörde, den Armenrat, zwei Frauen, wenn auch
nur mit beratender Stimme, hinzugezogen wurden. Die Ur-
teile über die Tätigkeit der Frau als Waisen- und Armen-
pflegerin lauten wie die angeführten über die Frau als Vor-
münderin, durchaus günstig. - - -

Das möge genügen, um die Tüchtigkeit und Verwendbar-
keit der Frau auf dem Gebiete sozialer Hilfsarbeit auch in
öffentlichen Aemtern, ihr neue Einrichtungen ins Leben ru-
fendes Jnteresse für diese Art des Wirkens zu zeigen. Auch
als besoldete Beamtinnen finden wir Frauen in der städtischen
Armenpflege: zur Ueberwachung der Ziehkinder (nach Ein-
führung des Taubeschen Systems). So in Leipzig, in Halle a. S.

Woran es aber vielen Frauen fehlte und noch immer
fehlte, das war Schulung für die Aufgaben sozialer Hilfs-
tätigkeit. Und doch hängt von dem Vorhandensein tüchtiger
geschulter Kräfte jeder weitere Fortschritt, hängt der Erfolg
auch des hingehendsten Wirkens sehr wesentlich ab.

Auf Anregung von Minna Cauer-Berlin entstanden

waisenrätlichen Helfern oder Pflegern. Für die eigentliche
Armenwaisenpflege sind dagegen Frauen vielfach mit gleichen
Rechten und Pflichten wie die männlichen Beamten zugelassen.
Sie beteiligen sich an den Aufgaben der Waisenpflege in einer
der genannten Formen in Posen, Königsberg, Hannover, Char-
lottenburg, in den badischen Städten, in Köln, Bonn, Berlin,
Dortmund, Merseburg, Potsdam, Frankfurt a.O. u. a. m.

Auch für die Aufgaben des Gemeindewaisenrats und der
Armenwaisenpflege ist die vollberechtigte und verpflichtete Zu-
lassung der Frauen zu fordern.“

Zahlreiche Städte haben inzwischen Frauen in die Armen-
und noch häufiger in die Waisenpflege eingestellt und die
Frauen haben sich z. B. in Bonn so bewährt, daß auch in
die obere Behörde, den Armenrat, zwei Frauen, wenn auch
nur mit beratender Stimme, hinzugezogen wurden. Die Ur-
teile über die Tätigkeit der Frau als Waisen- und Armen-
pflegerin lauten wie die angeführten über die Frau als Vor-
münderin, durchaus günstig. – – –

Das möge genügen, um die Tüchtigkeit und Verwendbar-
keit der Frau auf dem Gebiete sozialer Hilfsarbeit auch in
öffentlichen Aemtern, ihr neue Einrichtungen ins Leben ru-
fendes Jnteresse für diese Art des Wirkens zu zeigen. Auch
als besoldete Beamtinnen finden wir Frauen in der städtischen
Armenpflege: zur Ueberwachung der Ziehkinder (nach Ein-
führung des Taubeschen Systems). So in Leipzig, in Halle a. S.

Woran es aber vielen Frauen fehlte und noch immer
fehlte, das war Schulung für die Aufgaben sozialer Hilfs-
tätigkeit. Und doch hängt von dem Vorhandensein tüchtiger
geschulter Kräfte jeder weitere Fortschritt, hängt der Erfolg
auch des hingehendsten Wirkens sehr wesentlich ab.

Auf Anregung von Minna Cauer-Berlin entstanden

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[128/0138] waisenrätlichen Helfern oder Pflegern. Für die eigentliche Armenwaisenpflege sind dagegen Frauen vielfach mit gleichen Rechten und Pflichten wie die männlichen Beamten zugelassen. Sie beteiligen sich an den Aufgaben der Waisenpflege in einer der genannten Formen in Posen, Königsberg, Hannover, Char- lottenburg, in den badischen Städten, in Köln, Bonn, Berlin, Dortmund, Merseburg, Potsdam, Frankfurt a.O. u. a. m. Auch für die Aufgaben des Gemeindewaisenrats und der Armenwaisenpflege ist die vollberechtigte und verpflichtete Zu- lassung der Frauen zu fordern.“ Zahlreiche Städte haben inzwischen Frauen in die Armen- und noch häufiger in die Waisenpflege eingestellt und die Frauen haben sich z. B. in Bonn so bewährt, daß auch in die obere Behörde, den Armenrat, zwei Frauen, wenn auch nur mit beratender Stimme, hinzugezogen wurden. Die Ur- teile über die Tätigkeit der Frau als Waisen- und Armen- pflegerin lauten wie die angeführten über die Frau als Vor- münderin, durchaus günstig. – – – Das möge genügen, um die Tüchtigkeit und Verwendbar- keit der Frau auf dem Gebiete sozialer Hilfsarbeit auch in öffentlichen Aemtern, ihr neue Einrichtungen ins Leben ru- fendes Jnteresse für diese Art des Wirkens zu zeigen. Auch als besoldete Beamtinnen finden wir Frauen in der städtischen Armenpflege: zur Ueberwachung der Ziehkinder (nach Ein- führung des Taubeschen Systems). So in Leipzig, in Halle a. S. Woran es aber vielen Frauen fehlte und noch immer fehlte, das war Schulung für die Aufgaben sozialer Hilfs- tätigkeit. Und doch hängt von dem Vorhandensein tüchtiger geschulter Kräfte jeder weitere Fortschritt, hängt der Erfolg auch des hingehendsten Wirkens sehr wesentlich ab. Auf Anregung von Minna Cauer-Berlin entstanden

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/138>, abgerufen am 26.11.2024.