Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.von abolitionistischer Seite diese Abnahme allein der Abschaffung 1 Jahre. Die an erblicher Syphilis erkrankten. [Abbildung] Zahl der Rekruten, die als ge- schlechtskrank zurückgewiesen werden mussten. [Abbildung] Geschlechtskranke Soldaten. [Abbildung] Geschlechtskranke Matrosen. Denn England war zum großen Teil - 12 Hafen- und von abolitionistischer Seite diese Abnahme allein der Abschaffung 1 Jahre. Die an erblicher Syphilis erkrankten. [Abbildung] Zahl der Rekruten, die als ge- schlechtskrank zurückgewiesen werden mussten. [Abbildung] Geschlechtskranke Soldaten. [Abbildung] Geschlechtskranke Matrosen. Denn England war zum großen Teil – 12 Hafen- und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0168" n="158"/> von abolitionistischer Seite diese Abnahme allein der Abschaffung<lb/> der Reglementierung zuschreiben wollte. Diese Tatsache kommt<lb/> hierbei verhältnismäßig wenig in Betracht.</p><lb/> <figure> <head>Todesfälle bei Kindern unter<lb/> 1 Jahre. Die an erblicher<lb/> Syphilis erkrankten.</head><lb/> </figure> <figure> <head>Zahl der Rekruten, die als ge-<lb/> schlechtskrank zurückgewiesen<lb/> werden mussten.</head><lb/> </figure> <figure> <head>Geschlechtskranke Soldaten.</head><lb/> </figure> <figure> <head>Geschlechtskranke Matrosen.</head><lb/> </figure> <p>Denn England war zum großen Teil – 12 Hafen- und<lb/> Garnisonstädte ausgenommen – immer ein abolitionistisches<lb/> Land. Die Statistik beweist nur, daß es außer der Reglemen-<lb/> tierung trotz zunehmender Bevölkerung, trotz wachsender Jn-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [158/0168]
von abolitionistischer Seite diese Abnahme allein der Abschaffung
der Reglementierung zuschreiben wollte. Diese Tatsache kommt
hierbei verhältnismäßig wenig in Betracht.
[Abbildung Todesfälle bei Kindern unter
1 Jahre. Die an erblicher
Syphilis erkrankten.
]
[Abbildung Zahl der Rekruten, die als ge-
schlechtskrank zurückgewiesen
werden mussten.
]
[Abbildung Geschlechtskranke Soldaten.
]
[Abbildung Geschlechtskranke Matrosen.
]
Denn England war zum großen Teil – 12 Hafen- und
Garnisonstädte ausgenommen – immer ein abolitionistisches
Land. Die Statistik beweist nur, daß es außer der Reglemen-
tierung trotz zunehmender Bevölkerung, trotz wachsender Jn-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-11-13T13:59:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-08-20T13:59:15Z)
Anna Pfundt: Konvertierung nach DTA-Basisformat.
(2015-08-06T11:00:00Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: wie Vorlage; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |