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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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teiligt. Die Frauen sollten aller Orten die Erweiterung
dieser Rechte anstreben.
b) Wo die Vertreter der Gemeindemitglieder im Schulvorstand
von den Vätern und Vormündern der Schulkinder gewählt
werden (Sozietätsschulen in einigen preußischen Landesteilen,
Württemberg), sollten die Frauen mindestens das Stimm-
recht für diese Wahlen bei den Staatsregierungen erbitten.
c) Wo die Wählbarkeit für die Schulverwaltung an das Ge-
meindewahlrecht gebunden ist, müssen die Frauen für die
Erlangung des Gemeindewahlrechts arbeiten.

Dies Flugblatt gibt einen guten Ueberblick über die zahl-
losen kleinen und großen Schwierigkeiten, mit denen die Frauen
bei jedem Fortschreiten zu kämpfen haben, zeigt die Schranken,
die ihnen überall erbaut sind.

Zur Durchführung solcher Forderungen wurden von seiten
verschiedenster Frauenvereine weitere Schritte getan. So hat
sich z. B. der rheinisch-westfälische Frauenver-
band
an die in den Westprovinzen ansäßigen Zweigvereine
des Allg. Dtsch. Lehrerinnenvereins, des preußischen Volksschul-
lehrerinnenverbandes, des Vereins technischer Lehrerinnen, an die
Ortsgruppen des deutsch-evangelischen Frauenbundes, an die Vor-
stände der Provinz-Vereine für höheres Mädchenschulwesen, des
katholischen Lehrerinnenvereins, des katholischen Frauenbundes,
die sämtlich ihren Sitz im Rheinland haben, gewandt, um ge-
meinsam mit diesen allen wegen Einstellung der Frau in die
kommunale Schulverwaltung in allen Stadt- und Landgemein-
den der Westprovinzen vorstellig zu werden. Er hat in allen
Frauenverbänden verständnisvolles Entgegenkommen gefunden.
Nur die Vereine für höheres Mädchenschulwesen, in denen
Direktoren ausschlaggebend sind, haben die Wünsche der Frauen
unberücksichtigt gelassen. Die Herren wollen wohl die Volks-

Krukenberg, Frauenbewegung. 5
teiligt. Die Frauen sollten aller Orten die Erweiterung
dieser Rechte anstreben.
b) Wo die Vertreter der Gemeindemitglieder im Schulvorstand
von den Vätern und Vormündern der Schulkinder gewählt
werden (Sozietätsschulen in einigen preußischen Landesteilen,
Württemberg), sollten die Frauen mindestens das Stimm-
recht für diese Wahlen bei den Staatsregierungen erbitten.
c) Wo die Wählbarkeit für die Schulverwaltung an das Ge-
meindewahlrecht gebunden ist, müssen die Frauen für die
Erlangung des Gemeindewahlrechts arbeiten.

Dies Flugblatt gibt einen guten Ueberblick über die zahl-
losen kleinen und großen Schwierigkeiten, mit denen die Frauen
bei jedem Fortschreiten zu kämpfen haben, zeigt die Schranken,
die ihnen überall erbaut sind.

Zur Durchführung solcher Forderungen wurden von seiten
verschiedenster Frauenvereine weitere Schritte getan. So hat
sich z. B. der rheinisch-westfälische Frauenver-
band
an die in den Westprovinzen ansäßigen Zweigvereine
des Allg. Dtsch. Lehrerinnenvereins, des preußischen Volksschul-
lehrerinnenverbandes, des Vereins technischer Lehrerinnen, an die
Ortsgruppen des deutsch-evangelischen Frauenbundes, an die Vor-
stände der Provinz-Vereine für höheres Mädchenschulwesen, des
katholischen Lehrerinnenvereins, des katholischen Frauenbundes,
die sämtlich ihren Sitz im Rheinland haben, gewandt, um ge-
meinsam mit diesen allen wegen Einstellung der Frau in die
kommunale Schulverwaltung in allen Stadt- und Landgemein-
den der Westprovinzen vorstellig zu werden. Er hat in allen
Frauenverbänden verständnisvolles Entgegenkommen gefunden.
Nur die Vereine für höheres Mädchenschulwesen, in denen
Direktoren ausschlaggebend sind, haben die Wünsche der Frauen
unberücksichtigt gelassen. Die Herren wollen wohl die Volks-

Krukenberg, Frauenbewegung. 5
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[65/0075] teiligt. Die Frauen sollten aller Orten die Erweiterung dieser Rechte anstreben. b) Wo die Vertreter der Gemeindemitglieder im Schulvorstand von den Vätern und Vormündern der Schulkinder gewählt werden (Sozietätsschulen in einigen preußischen Landesteilen, Württemberg), sollten die Frauen mindestens das Stimm- recht für diese Wahlen bei den Staatsregierungen erbitten. c) Wo die Wählbarkeit für die Schulverwaltung an das Ge- meindewahlrecht gebunden ist, müssen die Frauen für die Erlangung des Gemeindewahlrechts arbeiten. Dies Flugblatt gibt einen guten Ueberblick über die zahl- losen kleinen und großen Schwierigkeiten, mit denen die Frauen bei jedem Fortschreiten zu kämpfen haben, zeigt die Schranken, die ihnen überall erbaut sind. Zur Durchführung solcher Forderungen wurden von seiten verschiedenster Frauenvereine weitere Schritte getan. So hat sich z. B. der rheinisch-westfälische Frauenver- band an die in den Westprovinzen ansäßigen Zweigvereine des Allg. Dtsch. Lehrerinnenvereins, des preußischen Volksschul- lehrerinnenverbandes, des Vereins technischer Lehrerinnen, an die Ortsgruppen des deutsch-evangelischen Frauenbundes, an die Vor- stände der Provinz-Vereine für höheres Mädchenschulwesen, des katholischen Lehrerinnenvereins, des katholischen Frauenbundes, die sämtlich ihren Sitz im Rheinland haben, gewandt, um ge- meinsam mit diesen allen wegen Einstellung der Frau in die kommunale Schulverwaltung in allen Stadt- und Landgemein- den der Westprovinzen vorstellig zu werden. Er hat in allen Frauenverbänden verständnisvolles Entgegenkommen gefunden. Nur die Vereine für höheres Mädchenschulwesen, in denen Direktoren ausschlaggebend sind, haben die Wünsche der Frauen unberücksichtigt gelassen. Die Herren wollen wohl die Volks- Krukenberg, Frauenbewegung. 5

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-11-13T13:59:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-20T13:59:15Z)
Anna Pfundt: Konvertierung nach DTA-Basisformat. (2015-08-06T11:00:00Z)

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/75>, abgerufen am 21.11.2024.