Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen, 1876.§. 2. Die Gründung des nordd. Bundes. Am 14. März 1866 berührte das offizielle Organ der Preu- Bald darauf, am 24. März 1866, richtete Fürst Bismark an Am 9. April 1866 stellte Preußen am Bundestage den An- einigen würden, die Integrität ihres Gebietes gewährleistete. Vgl. Hahn S. 128 ff. Staatsarch. XI. Nr. 2322 und 2324. (An Hannover, Sachsen und Kurhessen gerichtete, sogenannte Sommationen.) 1) Hahn S. 37. 2) Hahn S. 43 ff. 3) Bemerkenswerth ist folgende Stelle: "Wenn wir Deutschlands nicht sicher sind, ist unsere Stellung gerade wegen unserer geographischen Lage gefährdeter, als die der meisten andern europäischen Staaten; das Schicksal Preußens aber wird das Schicksal Deutschlands nach sich ziehen, und wir zweifeln nicht, daß, wenn Preußens Kraft einmal gebrochen wäre, Deutschland an der Politik der europäischen Nationen nur noch passiv betheiligt bleiben würde. .... Wenn der deutsche Bund in seiner jetzigen Gestalt und mit seinen jetzigen politischen und militärischen Einrichtungen den großen, europäischen Krisen, die aus mehr als einer Ursache jeden Augenblick auftauchen können, entgegen gehen soll, so ist nur zu sehr zu befürchten, daß er seiner Aufgabe erliegen und Deutsch- land vor dem Schicksale Polens nicht schützen werde." 4) Hahn S. 60--65.
§. 2. Die Gründung des nordd. Bundes. Am 14. März 1866 berührte das offizielle Organ der Preu- Bald darauf, am 24. März 1866, richtete Fürſt Bismark an Am 9. April 1866 ſtellte Preußen am Bundestage den An- einigen würden, die Integrität ihres Gebietes gewährleiſtete. Vgl. Hahn S. 128 ff. Staatsarch. XI. Nr. 2322 und 2324. (An Hannover, Sachſen und Kurheſſen gerichtete, ſogenannte Sommationen.) 1) Hahn S. 37. 2) Hahn S. 43 ff. 3) Bemerkenswerth iſt folgende Stelle: „Wenn wir Deutſchlands nicht ſicher ſind, iſt unſere Stellung gerade wegen unſerer geographiſchen Lage gefährdeter, als die der meiſten andern europäiſchen Staaten; das Schickſal Preußens aber wird das Schickſal Deutſchlands nach ſich ziehen, und wir zweifeln nicht, daß, wenn Preußens Kraft einmal gebrochen wäre, Deutſchland an der Politik der europäiſchen Nationen nur noch paſſiv betheiligt bleiben würde. .... Wenn der deutſche Bund in ſeiner jetzigen Geſtalt und mit ſeinen jetzigen politiſchen und militäriſchen Einrichtungen den großen, europäiſchen Kriſen, die aus mehr als einer Urſache jeden Augenblick auftauchen können, entgegen gehen ſoll, ſo iſt nur zu ſehr zu befürchten, daß er ſeiner Aufgabe erliegen und Deutſch- land vor dem Schickſale Polens nicht ſchützen werde.“ 4) Hahn S. 60—65.
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§. 2. Die Gründung des nordd. Bundes.
Am 14. März 1866 berührte das offizielle Organ der Preu-
ßiſchen Regierung, die Provinzial-Correſpondenz, die Nothwendig-
keit, bei der Entſcheidung der ſchleswig-holſteiniſchen Angelegenheit
auch die Reform der Bundesverhältniſſe in Frage zu ziehen; ſie
erinnerte an die in der Denkſchrift vom 15. September 1863 vom
Preußiſchen Staatsminiſterium dargelegten Grundſätze und erklärte:
„die Preußiſche Regierung würde, falls jetzt die Nothwendigkeit
hervorträte, die Umbildung der Bundesverhältniſſe wieder ins Auge
zu faſſen, vermuthlich an ihre Vorſchläge in der erwähnten Denk-
ſchrift wieder anknüpfen“ 1).
Bald darauf, am 24. März 1866, richtete Fürſt Bismark an
die Vertreter Preußens bei den deutſchen Regierungen eine Cir-
cular-Depeſche 2), welche eine ſcharfe Kritik der Bundesverhältniſſe
enthält und die Nothwendigkeit einer Bundesreform den deutſchen
Regierungen dringend ans Herz legt 3).
Am 9. April 1866 ſtellte Preußen am Bundestage den An-
trag auf eine Reform des deutſchen Bundes 4). In der Erklärung
des Preußiſchen Bundestags-Geſandten wird die Nothwendigkeit
einer Umgeſtaltung der Bundesverfaſſung nachgewieſen, namentlich
aber darauf der größte Nachdruck gelegt, daß weder die einſeitigen
Verhandlungen unter den Regierungen, noch die Debatten und
Beſchlüſſe einer gewählten Verſammlung allein im Stande wären,
eine Neugeſtaltung des nationalen Verfaſſungswerkes zu ſchaffen,
2)
1) Hahn S. 37.
2) Hahn S. 43 ff.
3) Bemerkenswerth iſt folgende Stelle: „Wenn wir Deutſchlands nicht ſicher
ſind, iſt unſere Stellung gerade wegen unſerer geographiſchen Lage gefährdeter,
als die der meiſten andern europäiſchen Staaten; das Schickſal Preußens aber
wird das Schickſal Deutſchlands nach ſich ziehen, und wir zweifeln nicht, daß,
wenn Preußens Kraft einmal gebrochen wäre, Deutſchland an der Politik der
europäiſchen Nationen nur noch paſſiv betheiligt bleiben würde. .... Wenn
der deutſche Bund in ſeiner jetzigen Geſtalt und mit ſeinen jetzigen politiſchen
und militäriſchen Einrichtungen den großen, europäiſchen Kriſen, die aus mehr
als einer Urſache jeden Augenblick auftauchen können, entgegen gehen ſoll, ſo
iſt nur zu ſehr zu befürchten, daß er ſeiner Aufgabe erliegen und Deutſch-
land vor dem Schickſale Polens nicht ſchützen werde.“
4) Hahn S. 60—65.
2) einigen würden, die Integrität ihres Gebietes gewährleiſtete. Vgl. Hahn
S. 128 ff. Staatsarch. XI. Nr. 2322 und 2324. (An Hannover, Sachſen
und Kurheſſen gerichtete, ſogenannte Sommationen.)
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