der wirklichen Welt Theile zusammen nehmen, so viel und welche wir wollen.
4°. Da aber ein Indiuiduum ein Ganzes seyn soll, so kömmt dabey sowohl a priori als a posteriori immer die Frage vor, ob die willkührlich zusammen genommenen Theile nicht noch andere erfordern, die damit in nothwen- diger oder wenigstens in gleicher Verbin- dung sind?
§. 211.
Man wird ohne Mühe zwischen diesen zween letzten Sätzen und dem im §. 176. vorgetragenen eine völlige Aehnlichkeit des Verfahrens finden. Denn daselbst betrachteten wir willkührlich zusammen genommene Begriffe, in Absicht auf ihre gemeinsamen Merk- male, und die Frage kam dabey vor, ob nicht noch mehrere mit dazu genommen werden müssen, wenn die Classe, in welche sie, in Absicht auf diese gemein- same Merkmale, gehören, vollzählig gemacht werden soll. Hier aber betrachten wir willkührlich zusammen genommene Theile, so fern diese ein Indiuiduum aus- machen sollen, und da kömmt die Frage vor, ob nicht noch mehrere mit dazu genommen werden müssen, wenn anders das Indiuiduum ein Ganzes seyn soll. Man sieht auch leicht, daß wenn unter den zusammen genommenen Theilen einige die übrigen erfordern, oder als mit dazu gehörend voraussetzen, jene an sich schon zur Bestimmung von diesen zureichend sind. Wir merken dieses hier, eben so wie in dem §. 176. in Absicht auf die oben (§. 15.) vorgetragene Erfor- derniß einer wissenschaftlichen Grundlehre an, weil sie aller Orten die geringste Anzahl vonDatis angeben soll, aus welchen das übrige gefun- den und bestimmet werden könne.
§. 212.
Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
der wirklichen Welt Theile zuſammen nehmen, ſo viel und welche wir wollen.
4°. Da aber ein Indiuiduum ein Ganzes ſeyn ſoll, ſo koͤmmt dabey ſowohl a priori als a poſteriori immer die Frage vor, ob die willkuͤhrlich zuſammen genommenen Theile nicht noch andere erfordern, die damit in nothwen- diger oder wenigſtens in gleicher Verbin- dung ſind?
§. 211.
Man wird ohne Muͤhe zwiſchen dieſen zween letzten Saͤtzen und dem im §. 176. vorgetragenen eine voͤllige Aehnlichkeit des Verfahrens finden. Denn daſelbſt betrachteten wir willkuͤhrlich zuſammen genommene Begriffe, in Abſicht auf ihre gemeinſamen Merk- male, und die Frage kam dabey vor, ob nicht noch mehrere mit dazu genommen werden muͤſſen, wenn die Claſſe, in welche ſie, in Abſicht auf dieſe gemein- ſame Merkmale, gehoͤren, vollzaͤhlig gemacht werden ſoll. Hier aber betrachten wir willkuͤhrlich zuſammen genommene Theile, ſo fern dieſe ein Indiuiduum aus- machen ſollen, und da koͤmmt die Frage vor, ob nicht noch mehrere mit dazu genommen werden muͤſſen, wenn anders das Indiuiduum ein Ganzes ſeyn ſoll. Man ſieht auch leicht, daß wenn unter den zuſammen genommenen Theilen einige die uͤbrigen erfordern, oder als mit dazu gehoͤrend vorausſetzen, jene an ſich ſchon zur Beſtimmung von dieſen zureichend ſind. Wir merken dieſes hier, eben ſo wie in dem §. 176. in Abſicht auf die oben (§. 15.) vorgetragene Erfor- derniß einer wiſſenſchaftlichen Grundlehre an, weil ſie aller Orten die geringſte Anzahl vonDatis angeben ſoll, aus welchen das uͤbrige gefun- den und beſtimmet werden koͤnne.
§. 212.
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Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
der wirklichen Welt Theile zuſammen nehmen,
ſo viel und welche wir wollen.
4°. Da aber ein Indiuiduum ein Ganzes ſeyn ſoll,
ſo koͤmmt dabey ſowohl a priori als a poſteriori
immer die Frage vor, ob die willkuͤhrlich
zuſammen genommenen Theile nicht noch
andere erfordern, die damit in nothwen-
diger oder wenigſtens in gleicher Verbin-
dung ſind?
§. 211.
Man wird ohne Muͤhe zwiſchen dieſen zween letzten
Saͤtzen und dem im §. 176. vorgetragenen eine voͤllige
Aehnlichkeit des Verfahrens finden. Denn daſelbſt
betrachteten wir willkuͤhrlich zuſammen genommene
Begriffe, in Abſicht auf ihre gemeinſamen Merk-
male, und die Frage kam dabey vor, ob nicht noch
mehrere mit dazu genommen werden muͤſſen, wenn
die Claſſe, in welche ſie, in Abſicht auf dieſe gemein-
ſame Merkmale, gehoͤren, vollzaͤhlig gemacht werden
ſoll. Hier aber betrachten wir willkuͤhrlich zuſammen
genommene Theile, ſo fern dieſe ein Indiuiduum aus-
machen ſollen, und da koͤmmt die Frage vor, ob nicht
noch mehrere mit dazu genommen werden muͤſſen,
wenn anders das Indiuiduum ein Ganzes ſeyn ſoll.
Man ſieht auch leicht, daß wenn unter den zuſammen
genommenen Theilen einige die uͤbrigen erfordern,
oder als mit dazu gehoͤrend vorausſetzen, jene an ſich
ſchon zur Beſtimmung von dieſen zureichend ſind.
Wir merken dieſes hier, eben ſo wie in dem §. 176.
in Abſicht auf die oben (§. 15.) vorgetragene Erfor-
derniß einer wiſſenſchaftlichen Grundlehre an, weil
ſie aller Orten die geringſte Anzahl von Datis
angeben ſoll, aus welchen das uͤbrige gefun-
den und beſtimmet werden koͤnne.
§. 212.
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 173. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/209>, abgerufen am 16.02.2025.
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