Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.XI. Hauptstück. Vermittelst dieser abgekürzten Ausdrücke haben wirnun folgende Sätze. 1°. Der Zufall schleußt die gesetzliche Ordnung ganz aus, (§. 316.). 2°. Die locale Ordnung in einer Reihe kann bey dem blinden Zufalle nicht ins Unendliche fort- gehen, (§. 324. N°. 7.). 3°. Hingegen in einer endlichen Reihe ist die locale Ordnung bey dem blinden Zufalle möglich, und die Wahrscheinlichkeit, daß sie in einem vor- gegebenen Falle vorkomme, kann für jede vor- gegebene Ordnung vermittelst der Anzahl der Glieder berechnet werden. 4°. Eine locale Ordnung, die in einer Reihe unendlich fortgeht, ist nothwendig gesetzlich, (N°. 2.). Man kann aber nicht a posteriori finden, ob sie unendlich fortgehe? (§. 324. N°. 7.). Hingegen wird die Wahrscheinlichkeit, daß sie nur zufällig sey, desto geringer, je weiter die Ordnung in der Reihe wirklich fortgeht, (N°. 3.). 5°. Wenn in einer unendlichen Reihe keine locale Ordnung ist, so kann sie sowohl zufällig, als gesetzlich seyn, (§. 324. N°. 7. 8. 9.). 6°. Sie ist aber nothwendig nicht zufällig, so bald nicht alle gleich mögliche Fälle darinn gleich vielmal vorkommen, (§. 324. N°. 1.). Und kommen in einer endlichen Reihe die gleich mög- lichen Fälle nicht gleich vielmal vor, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Reihe zufällig sey, desto kleiner, je größer die Anzahl der Fälle in der Reihe ist, (N°. 4.). 7°. Eine
XI. Hauptſtuͤck. Vermittelſt dieſer abgekuͤrzten Ausdruͤcke haben wirnun folgende Saͤtze. 1°. Der Zufall ſchleußt die geſetzliche Ordnung ganz aus, (§. 316.). 2°. Die locale Ordnung in einer Reihe kann bey dem blinden Zufalle nicht ins Unendliche fort- gehen, (§. 324. N°. 7.). 3°. Hingegen in einer endlichen Reihe iſt die locale Ordnung bey dem blinden Zufalle moͤglich, und die Wahrſcheinlichkeit, daß ſie in einem vor- gegebenen Falle vorkomme, kann fuͤr jede vor- gegebene Ordnung vermittelſt der Anzahl der Glieder berechnet werden. 4°. Eine locale Ordnung, die in einer Reihe unendlich fortgeht, iſt nothwendig geſetzlich, (N°. 2.). Man kann aber nicht a poſteriori finden, ob ſie unendlich fortgehe? (§. 324. N°. 7.). Hingegen wird die Wahrſcheinlichkeit, daß ſie nur zufaͤllig ſey, deſto geringer, je weiter die Ordnung in der Reihe wirklich fortgeht, (N°. 3.). 5°. Wenn in einer unendlichen Reihe keine locale Ordnung iſt, ſo kann ſie ſowohl zufaͤllig, als geſetzlich ſeyn, (§. 324. N°. 7. 8. 9.). 6°. Sie iſt aber nothwendig nicht zufaͤllig, ſo bald nicht alle gleich moͤgliche Faͤlle darinn gleich vielmal vorkommen, (§. 324. N°. 1.). Und kommen in einer endlichen Reihe die gleich moͤg- lichen Faͤlle nicht gleich vielmal vor, ſo iſt die Wahrſcheinlichkeit, daß die Reihe zufaͤllig ſey, deſto kleiner, je groͤßer die Anzahl der Faͤlle in der Reihe iſt, (N°. 4.). 7°. Eine
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XI. Hauptſtuͤck.
Vermittelſt dieſer abgekuͤrzten Ausdruͤcke haben wir
nun folgende Saͤtze.
1°. Der Zufall ſchleußt die geſetzliche Ordnung
ganz aus, (§. 316.).
2°. Die locale Ordnung in einer Reihe kann bey
dem blinden Zufalle nicht ins Unendliche fort-
gehen, (§. 324. N°. 7.).
3°. Hingegen in einer endlichen Reihe iſt die locale
Ordnung bey dem blinden Zufalle moͤglich, und
die Wahrſcheinlichkeit, daß ſie in einem vor-
gegebenen Falle vorkomme, kann fuͤr jede vor-
gegebene Ordnung vermittelſt der Anzahl der
Glieder berechnet werden.
4°. Eine locale Ordnung, die in einer Reihe
unendlich fortgeht, iſt nothwendig geſetzlich,
(N°. 2.). Man kann aber nicht a poſteriori
finden, ob ſie unendlich fortgehe? (§. 324. N°. 7.).
Hingegen wird die Wahrſcheinlichkeit, daß ſie
nur zufaͤllig ſey, deſto geringer, je weiter die
Ordnung in der Reihe wirklich fortgeht, (N°. 3.).
5°. Wenn in einer unendlichen Reihe keine locale
Ordnung iſt, ſo kann ſie ſowohl zufaͤllig, als
geſetzlich ſeyn, (§. 324. N°. 7. 8. 9.).
6°. Sie iſt aber nothwendig nicht zufaͤllig, ſo bald
nicht alle gleich moͤgliche Faͤlle darinn gleich
vielmal vorkommen, (§. 324. N°. 1.). Und
kommen in einer endlichen Reihe die gleich moͤg-
lichen Faͤlle nicht gleich vielmal vor, ſo iſt die
Wahrſcheinlichkeit, daß die Reihe zufaͤllig ſey,
deſto kleiner, je groͤßer die Anzahl der Faͤlle in
der Reihe iſt, (N°. 4.).
7°. Eine
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Zitationshilfe: | Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/354>, abgerufen am 23.06.2024. |