Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.I. Hauptstück. Erfordernisse rer Secte vorkam. Man kann die verschiedenen De-finitionen von der Substanz, imgleichen die von Raum und Zeit, als Beyspiele ansehen. Der Wortgebrauch ist eben kein untrieglicher Maaßstab von der Richtigkeit einer Erklärung, weil versteckte Vieldeutigkeiten und veränderliche Schranken in dem Umfange der Bedeutung (§. 30-33.) dabey vorkom- men können, und öfters auch vorkommen, wo man sie kaum vermuthete. Wir haben oben (§. 23.) ver- schiedene andere Unrichtigkeiten bey solchen Definitio- nen angemerket, und besonders (§. 27.) gezeiget, daß sie eigentlich weder Sacherklärungen noch Wort- erklärungen, sondern ein Mittelding zwischen beyden waren, weil sie aus Verhältnißbegriffen bestun- den, und daß man dabey, wenn auch alles andere richtig ist, die logischen Cirkel im definiren nicht wohl vermeiden könne. Jn der Geometrie liegt im- mer die Sache selbst zum Grunde, und Wort und Begriffe richten sich nach derselben, (§. 12.). Und dieses soll in der Grundlehre von Rechts wegen auch seyn. §. 43. Hier aber ist man darauf verfallen, eine Schwie- Fälle
I. Hauptſtuͤck. Erforderniſſe rer Secte vorkam. Man kann die verſchiedenen De-finitionen von der Subſtanz, imgleichen die von Raum und Zeit, als Beyſpiele anſehen. Der Wortgebrauch iſt eben kein untrieglicher Maaßſtab von der Richtigkeit einer Erklaͤrung, weil verſteckte Vieldeutigkeiten und veraͤnderliche Schranken in dem Umfange der Bedeutung (§. 30-33.) dabey vorkom- men koͤnnen, und oͤfters auch vorkommen, wo man ſie kaum vermuthete. Wir haben oben (§. 23.) ver- ſchiedene andere Unrichtigkeiten bey ſolchen Definitio- nen angemerket, und beſonders (§. 27.) gezeiget, daß ſie eigentlich weder Sacherklaͤrungen noch Wort- erklaͤrungen, ſondern ein Mittelding zwiſchen beyden waren, weil ſie aus Verhaͤltnißbegriffen beſtun- den, und daß man dabey, wenn auch alles andere richtig iſt, die logiſchen Cirkel im definiren nicht wohl vermeiden koͤnne. Jn der Geometrie liegt im- mer die Sache ſelbſt zum Grunde, und Wort und Begriffe richten ſich nach derſelben, (§. 12.). Und dieſes ſoll in der Grundlehre von Rechts wegen auch ſeyn. §. 43. Hier aber iſt man darauf verfallen, eine Schwie- Faͤlle
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I. Hauptſtuͤck. Erforderniſſe
rer Secte vorkam. Man kann die verſchiedenen De-
finitionen von der Subſtanz, imgleichen die von
Raum und Zeit, als Beyſpiele anſehen. Der
Wortgebrauch iſt eben kein untrieglicher Maaßſtab
von der Richtigkeit einer Erklaͤrung, weil verſteckte
Vieldeutigkeiten und veraͤnderliche Schranken in dem
Umfange der Bedeutung (§. 30-33.) dabey vorkom-
men koͤnnen, und oͤfters auch vorkommen, wo man
ſie kaum vermuthete. Wir haben oben (§. 23.) ver-
ſchiedene andere Unrichtigkeiten bey ſolchen Definitio-
nen angemerket, und beſonders (§. 27.) gezeiget,
daß ſie eigentlich weder Sacherklaͤrungen noch Wort-
erklaͤrungen, ſondern ein Mittelding zwiſchen beyden
waren, weil ſie aus Verhaͤltnißbegriffen beſtun-
den, und daß man dabey, wenn auch alles andere
richtig iſt, die logiſchen Cirkel im definiren nicht
wohl vermeiden koͤnne. Jn der Geometrie liegt im-
mer die Sache ſelbſt zum Grunde, und Wort und
Begriffe richten ſich nach derſelben, (§. 12.). Und
dieſes ſoll in der Grundlehre von Rechts wegen auch
ſeyn.
§. 43.
Hier aber iſt man darauf verfallen, eine Schwie-
rigkeit zu finden, die wir noch beruͤhren muͤſſen. Sie
betrifft die Unterſcheidung der Sachen ſelbſt von
dem Scheine. Und dabey iſt man in der Ontologie
ſehr weit gegangen, indem man den Raum, die
Zeit, die Bewegung und bewegende Kraͤfte und
damit die ganze Koͤrperwelt, unter den Namen
von Phaenomenis, fuͤr nichts beſſer, als einen bloßen
Schein ausgegeben, und die ontologiſchen Definitio-
nen dazu eingerichtet. Nun kann man allerdings
beweiſen, daß ſich die Koͤrperwelt unſern Sinnen
nur nach dem Scheine zeiget, und daß es wenige
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