des Zufälligen auf die Theorie der Kräfte reducirt, als welcher der Maaßstab zu den Graden der Zufäl- ligkeit sind, (§. 283.). Demnach ist die Kraft das eigentliche Fundamentum diuisionis bey dem Noth- wendigen und Zufälligen, so wie man ebenfalls die Eintheilung in Substanzen und Accidenzen darauf gründet. Man sehe aber §. 247. und §. 178. N°. 9.
§. 521.
Aus allem diesem erhellet nun, daß der Begriff eines Dinges überhaupt, oder in der Allgemeinheit, wie derselbe in der Metaphysic genommen wird, im geringsten nicht einfach ist, zumal, wenn man alle Fundamenta diuisionis, und mit diesen auch die Fun- damenta subdiuisionum mit in seinen Umfang nehmen soll, wie es die vollständige Sacherklärung erfordert. Denn um diese ist es in der Ontologie eigentlich zu thun, weil das Wort Ding so häufig vorkömmt, daß man der Worterklärung entbehren kann, und statt der- selben besser die Vieldeutigkeiten desselben anmerket. Will man aber die Worterklärung dazu gebrauchen, damit man die Sacherklärung daraus herleiten könne, so will dieses im Grunde betrachtet nichts anders sa- gen, als man wolle von den verschiedenen Bedeu- tungen des Wortes eine herausnehmen, die etwas Brauchbares und Reales habe, und das, was man sich auf eine noch confuse Art darunter vorstellet, in den Indiuiduis aufsuchen, um zu finden, was man alles in den Begriff mitnehmen müsse. So verfuh- ren Aristoteles und seine Nachfolger. Man hat aber in den neuern Zeiten geglaubt, daß man aus der Worterklärung eines Dinges, possibile, qua exi- stentiam determinabile, alle Prädicate desselben und zwar a priori herleiten könne, und dazu gebrauchte
man
Das Beſtimmen.
des Zufaͤlligen auf die Theorie der Kraͤfte reducirt, als welcher der Maaßſtab zu den Graden der Zufaͤl- ligkeit ſind, (§. 283.). Demnach iſt die Kraft das eigentliche Fundamentum diuiſionis bey dem Noth- wendigen und Zufaͤlligen, ſo wie man ebenfalls die Eintheilung in Subſtanzen und Accidenzen darauf gruͤndet. Man ſehe aber §. 247. und §. 178. N°. 9.
§. 521.
Aus allem dieſem erhellet nun, daß der Begriff eines Dinges uͤberhaupt, oder in der Allgemeinheit, wie derſelbe in der Metaphyſic genommen wird, im geringſten nicht einfach iſt, zumal, wenn man alle Fundamenta diuiſionis, und mit dieſen auch die Fun- damenta ſubdiuiſionum mit in ſeinen Umfang nehmen ſoll, wie es die vollſtaͤndige Sacherklaͤrung erfordert. Denn um dieſe iſt es in der Ontologie eigentlich zu thun, weil das Wort Ding ſo haͤufig vorkoͤmmt, daß man der Worterklaͤrung entbehren kann, und ſtatt der- ſelben beſſer die Vieldeutigkeiten deſſelben anmerket. Will man aber die Worterklaͤrung dazu gebrauchen, damit man die Sacherklaͤrung daraus herleiten koͤnne, ſo will dieſes im Grunde betrachtet nichts anders ſa- gen, als man wolle von den verſchiedenen Bedeu- tungen des Wortes eine herausnehmen, die etwas Brauchbares und Reales habe, und das, was man ſich auf eine noch confuſe Art darunter vorſtellet, in den Indiuiduis aufſuchen, um zu finden, was man alles in den Begriff mitnehmen muͤſſe. So verfuh- ren Ariſtoteles und ſeine Nachfolger. Man hat aber in den neuern Zeiten geglaubt, daß man aus der Worterklaͤrung eines Dinges, poſſibile, qua exi- ſtentiam determinabile, alle Praͤdicate deſſelben und zwar a priori herleiten koͤnne, und dazu gebrauchte
man
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0147"n="139"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Das Beſtimmen.</hi></fw><lb/>
des <hirendition="#fr">Zufaͤlligen</hi> auf die Theorie der Kraͤfte reducirt,<lb/>
als welcher der Maaßſtab zu den Graden der Zufaͤl-<lb/>
ligkeit ſind, (§. 283.). Demnach iſt die Kraft das<lb/>
eigentliche <hirendition="#aq">Fundamentum diuiſionis</hi> bey dem Noth-<lb/>
wendigen und Zufaͤlligen, ſo wie man ebenfalls die<lb/>
Eintheilung in Subſtanzen und Accidenzen darauf<lb/>
gruͤndet. Man ſehe aber §. 247. und §. 178. <hirendition="#aq">N°.</hi> 9.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 521.</head><lb/><p>Aus allem dieſem erhellet nun, daß der Begriff<lb/>
eines <hirendition="#fr">Dinges</hi> uͤberhaupt, oder in der Allgemeinheit,<lb/>
wie derſelbe in der Metaphyſic genommen wird, im<lb/>
geringſten nicht einfach iſt, zumal, wenn man alle<lb/><hirendition="#aq">Fundamenta diuiſionis,</hi> und mit dieſen auch die <hirendition="#aq">Fun-<lb/>
damenta ſubdiuiſionum</hi> mit in ſeinen Umfang nehmen<lb/>ſoll, wie es die vollſtaͤndige Sacherklaͤrung erfordert.<lb/>
Denn um dieſe iſt es in der Ontologie eigentlich zu<lb/>
thun, weil das Wort <hirendition="#fr">Ding</hi>ſo haͤufig vorkoͤmmt, daß<lb/>
man der Worterklaͤrung entbehren kann, und ſtatt der-<lb/>ſelben beſſer die Vieldeutigkeiten deſſelben anmerket.<lb/>
Will man aber die Worterklaͤrung dazu gebrauchen,<lb/>
damit man die Sacherklaͤrung daraus herleiten koͤnne,<lb/>ſo will dieſes im Grunde betrachtet nichts anders ſa-<lb/>
gen, als man wolle von den verſchiedenen Bedeu-<lb/>
tungen des Wortes eine herausnehmen, die etwas<lb/>
Brauchbares und Reales habe, und das, was man<lb/>ſich auf eine noch confuſe Art darunter vorſtellet, in<lb/>
den <hirendition="#aq">Indiuiduis</hi> aufſuchen, um zu finden, was man<lb/>
alles in den Begriff mitnehmen muͤſſe. So verfuh-<lb/>
ren <hirendition="#fr">Ariſtoteles</hi> und ſeine Nachfolger. Man hat<lb/>
aber in den neuern Zeiten geglaubt, daß man aus<lb/>
der Worterklaͤrung eines Dinges, <hirendition="#aq">poſſibile, qua exi-<lb/>ſtentiam determinabile,</hi> alle Praͤdicate deſſelben und<lb/>
zwar <hirendition="#aq">a priori</hi> herleiten koͤnne, und dazu gebrauchte<lb/><fwplace="bottom"type="catch">man</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[139/0147]
Das Beſtimmen.
des Zufaͤlligen auf die Theorie der Kraͤfte reducirt,
als welcher der Maaßſtab zu den Graden der Zufaͤl-
ligkeit ſind, (§. 283.). Demnach iſt die Kraft das
eigentliche Fundamentum diuiſionis bey dem Noth-
wendigen und Zufaͤlligen, ſo wie man ebenfalls die
Eintheilung in Subſtanzen und Accidenzen darauf
gruͤndet. Man ſehe aber §. 247. und §. 178. N°. 9.
§. 521.
Aus allem dieſem erhellet nun, daß der Begriff
eines Dinges uͤberhaupt, oder in der Allgemeinheit,
wie derſelbe in der Metaphyſic genommen wird, im
geringſten nicht einfach iſt, zumal, wenn man alle
Fundamenta diuiſionis, und mit dieſen auch die Fun-
damenta ſubdiuiſionum mit in ſeinen Umfang nehmen
ſoll, wie es die vollſtaͤndige Sacherklaͤrung erfordert.
Denn um dieſe iſt es in der Ontologie eigentlich zu
thun, weil das Wort Ding ſo haͤufig vorkoͤmmt, daß
man der Worterklaͤrung entbehren kann, und ſtatt der-
ſelben beſſer die Vieldeutigkeiten deſſelben anmerket.
Will man aber die Worterklaͤrung dazu gebrauchen,
damit man die Sacherklaͤrung daraus herleiten koͤnne,
ſo will dieſes im Grunde betrachtet nichts anders ſa-
gen, als man wolle von den verſchiedenen Bedeu-
tungen des Wortes eine herausnehmen, die etwas
Brauchbares und Reales habe, und das, was man
ſich auf eine noch confuſe Art darunter vorſtellet, in
den Indiuiduis aufſuchen, um zu finden, was man
alles in den Begriff mitnehmen muͤſſe. So verfuh-
ren Ariſtoteles und ſeine Nachfolger. Man hat
aber in den neuern Zeiten geglaubt, daß man aus
der Worterklaͤrung eines Dinges, poſſibile, qua exi-
ſtentiam determinabile, alle Praͤdicate deſſelben und
zwar a priori herleiten koͤnne, und dazu gebrauchte
man
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/147>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.