stellungen minder lebhaft sind, wo man nur stufen- weise zur Kenntniß der nöthigen Aenderung und der Mittel kömmt, und wo die Beweggründe sich nur nach und nach zeigen, und so wie sie sich zeigen, oder ohne sich vorerst aufzuhäufen, den Willen lenken etc.
§. 559.
Die Subordination verursacht eigentlich zwischen der Ausdehnung und Stärke der Kräfte, wodurch eine Societät in ihrer Wirksamkeit und in dem Be- harrungsstande erhalten wird, ein gewisses Eben- maaß, weil eine Kraft, die sich auf mehrere Objecte zugleich erstrecken soll, auf jedes schwächer wirkt, und daher auch langsamer ihre Wirkung ganz hervorbringt. Wo demnach etwas, wozu mehrere einzelne Kräfte erfordert werden, mit einem Male und ohne Zeitver- lust geschehen soll, da wird die Subordination unent- behrlicher und strenger erfordert, besonders wo alle die einzelnen Kräfte sich lebendig (§. 410.) äußern müssen, und wo die Art, wie sie müssen angewandt werden, sehr zusammengesetzet ist, und nach der Be- schaffenheit der sich äußernden Umstände so gleich ge- ändert werden müssen.
§. 560.
Die Kräfte des Willens sind gewissermaßen eine Mittelstufe zwischen den Kräften des Verstandes und den Kräften zu wirken, und mit diesen beyden genau verbunden. Jn Absicht auf den Verstand, dessen Object an sich das Wahre ist, erfordern sie die Vor- stellung des Guten, und durch dieses in Bewegung gesetzet, ergießen sie sich gleichsam in die Kräfte zu wirken, um diese in Activität zu bringen. Es ist aber nicht zu vermuthen, daß man diese drey Arten
von
M 2
Das Zuſammenſetzen.
ſtellungen minder lebhaft ſind, wo man nur ſtufen- weiſe zur Kenntniß der noͤthigen Aenderung und der Mittel koͤmmt, und wo die Beweggruͤnde ſich nur nach und nach zeigen, und ſo wie ſie ſich zeigen, oder ohne ſich vorerſt aufzuhaͤufen, den Willen lenken ꝛc.
§. 559.
Die Subordination verurſacht eigentlich zwiſchen der Ausdehnung und Staͤrke der Kraͤfte, wodurch eine Societaͤt in ihrer Wirkſamkeit und in dem Be- harrungsſtande erhalten wird, ein gewiſſes Eben- maaß, weil eine Kraft, die ſich auf mehrere Objecte zugleich erſtrecken ſoll, auf jedes ſchwaͤcher wirkt, und daher auch langſamer ihre Wirkung ganz hervorbringt. Wo demnach etwas, wozu mehrere einzelne Kraͤfte erfordert werden, mit einem Male und ohne Zeitver- luſt geſchehen ſoll, da wird die Subordination unent- behrlicher und ſtrenger erfordert, beſonders wo alle die einzelnen Kraͤfte ſich lebendig (§. 410.) aͤußern muͤſſen, und wo die Art, wie ſie muͤſſen angewandt werden, ſehr zuſammengeſetzet iſt, und nach der Be- ſchaffenheit der ſich aͤußernden Umſtaͤnde ſo gleich ge- aͤndert werden muͤſſen.
§. 560.
Die Kraͤfte des Willens ſind gewiſſermaßen eine Mittelſtufe zwiſchen den Kraͤften des Verſtandes und den Kraͤften zu wirken, und mit dieſen beyden genau verbunden. Jn Abſicht auf den Verſtand, deſſen Object an ſich das Wahre iſt, erfordern ſie die Vor- ſtellung des Guten, und durch dieſes in Bewegung geſetzet, ergießen ſie ſich gleichſam in die Kraͤfte zu wirken, um dieſe in Activitaͤt zu bringen. Es iſt aber nicht zu vermuthen, daß man dieſe drey Arten
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Das Zuſammenſetzen.
ſtellungen minder lebhaft ſind, wo man nur ſtufen-
weiſe zur Kenntniß der noͤthigen Aenderung und der
Mittel koͤmmt, und wo die Beweggruͤnde ſich nur
nach und nach zeigen, und ſo wie ſie ſich zeigen, oder
ohne ſich vorerſt aufzuhaͤufen, den Willen lenken ꝛc.
§. 559.
Die Subordination verurſacht eigentlich zwiſchen
der Ausdehnung und Staͤrke der Kraͤfte, wodurch
eine Societaͤt in ihrer Wirkſamkeit und in dem Be-
harrungsſtande erhalten wird, ein gewiſſes Eben-
maaß, weil eine Kraft, die ſich auf mehrere Objecte
zugleich erſtrecken ſoll, auf jedes ſchwaͤcher wirkt, und
daher auch langſamer ihre Wirkung ganz hervorbringt.
Wo demnach etwas, wozu mehrere einzelne Kraͤfte
erfordert werden, mit einem Male und ohne Zeitver-
luſt geſchehen ſoll, da wird die Subordination unent-
behrlicher und ſtrenger erfordert, beſonders wo alle
die einzelnen Kraͤfte ſich lebendig (§. 410.) aͤußern
muͤſſen, und wo die Art, wie ſie muͤſſen angewandt
werden, ſehr zuſammengeſetzet iſt, und nach der Be-
ſchaffenheit der ſich aͤußernden Umſtaͤnde ſo gleich ge-
aͤndert werden muͤſſen.
§. 560.
Die Kraͤfte des Willens ſind gewiſſermaßen eine
Mittelſtufe zwiſchen den Kraͤften des Verſtandes und
den Kraͤften zu wirken, und mit dieſen beyden genau
verbunden. Jn Abſicht auf den Verſtand, deſſen
Object an ſich das Wahre iſt, erfordern ſie die Vor-
ſtellung des Guten, und durch dieſes in Bewegung
geſetzet, ergießen ſie ſich gleichſam in die Kraͤfte zu
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/187>, abgerufen am 23.11.2024.
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