Dieses sind aber nur die einfachen Fälle. Denn wenn die Dinge A, B, C aus verschiedenen und un- gleichartigen Theilen zusammengesetzt sind, so müssen jede davon und ihre Bestimmungen und Verhältnisse besonders betrachtet, gegeben oder gesuchet werden; und da kann man überhaupt leicht einsehen, daß un- zählige und sehr mannichfaltige Combinationen dabey vorkommen können, und daß man alles genau aus einander lesen müsse, bis man sieht, wie fern die Data zureichend und genug bestimmt sind. So z. E. wenn A ganz gegeben, und ein Theil von dessen Ver- hältnissen zu B: so kann B zum Theil, oder so weit diese Verhältnisse reichen, bestimmt werden. Weiß man nun das übrige von B an sich schon, oder aus den Verhältnissen des B zu C, oder aus irgend an- dern Gründen, so ist B ganz bestimmt. Dieser Fall kömmt nun sehr oft und besonders in historischen Sachen vor, wie z. E. wenn man den Thäter einer Sache aufsuchen, oder auch nur ein Indiuiduum, des- sen Namen man nicht weiß oder vergessen hat, durch äußerliche Umstände und Verhältnisse kenntlich ma- chen will. Man kann, an sich betrachtet, dabey im- mer solche und so viele aufbringen, daß sie bey kei- nem andern Indiuiduo zugleich vorkommen.
§. 572.
Man kann sich eben so drey Dinge A, B, C der- gestalt vorstellen, daß man einige Verhältnisse des B und des C zu A weiß. Dadurch wird nun B und C zum Theil bekannt. Ferner kann man sich gedenken, daß das Verhältniß des bekannten Theils von B zu dem durch A noch nicht bestimmten Theile in C, und hinwiederum das Verhätniß des durch A bestimmten
Theils
XVIII. Hauptſtuͤck.
§. 571.
Dieſes ſind aber nur die einfachen Faͤlle. Denn wenn die Dinge A, B, C aus verſchiedenen und un- gleichartigen Theilen zuſammengeſetzt ſind, ſo muͤſſen jede davon und ihre Beſtimmungen und Verhaͤltniſſe beſonders betrachtet, gegeben oder geſuchet werden; und da kann man uͤberhaupt leicht einſehen, daß un- zaͤhlige und ſehr mannichfaltige Combinationen dabey vorkommen koͤnnen, und daß man alles genau aus einander leſen muͤſſe, bis man ſieht, wie fern die Data zureichend und genug beſtimmt ſind. So z. E. wenn A ganz gegeben, und ein Theil von deſſen Ver- haͤltniſſen zu B: ſo kann B zum Theil, oder ſo weit dieſe Verhaͤltniſſe reichen, beſtimmt werden. Weiß man nun das uͤbrige von B an ſich ſchon, oder aus den Verhaͤltniſſen des B zu C, oder aus irgend an- dern Gruͤnden, ſo iſt B ganz beſtimmt. Dieſer Fall koͤmmt nun ſehr oft und beſonders in hiſtoriſchen Sachen vor, wie z. E. wenn man den Thaͤter einer Sache aufſuchen, oder auch nur ein Indiuiduum, deſ- ſen Namen man nicht weiß oder vergeſſen hat, durch aͤußerliche Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe kenntlich ma- chen will. Man kann, an ſich betrachtet, dabey im- mer ſolche und ſo viele aufbringen, daß ſie bey kei- nem andern Indiuiduo zugleich vorkommen.
§. 572.
Man kann ſich eben ſo drey Dinge A, B, C der- geſtalt vorſtellen, daß man einige Verhaͤltniſſe des B und des C zu A weiß. Dadurch wird nun B und C zum Theil bekannt. Ferner kann man ſich gedenken, daß das Verhaͤltniß des bekannten Theils von B zu dem durch A noch nicht beſtimmten Theile in C, und hinwiederum das Verhaͤtniß des durch A beſtimmten
Theils
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XVIII. Hauptſtuͤck.
§. 571.
Dieſes ſind aber nur die einfachen Faͤlle. Denn
wenn die Dinge A, B, C aus verſchiedenen und un-
gleichartigen Theilen zuſammengeſetzt ſind, ſo muͤſſen
jede davon und ihre Beſtimmungen und Verhaͤltniſſe
beſonders betrachtet, gegeben oder geſuchet werden;
und da kann man uͤberhaupt leicht einſehen, daß un-
zaͤhlige und ſehr mannichfaltige Combinationen dabey
vorkommen koͤnnen, und daß man alles genau aus
einander leſen muͤſſe, bis man ſieht, wie fern die
Data zureichend und genug beſtimmt ſind. So z. E.
wenn A ganz gegeben, und ein Theil von deſſen Ver-
haͤltniſſen zu B: ſo kann B zum Theil, oder ſo weit
dieſe Verhaͤltniſſe reichen, beſtimmt werden. Weiß
man nun das uͤbrige von B an ſich ſchon, oder aus
den Verhaͤltniſſen des B zu C, oder aus irgend an-
dern Gruͤnden, ſo iſt B ganz beſtimmt. Dieſer Fall
koͤmmt nun ſehr oft und beſonders in hiſtoriſchen
Sachen vor, wie z. E. wenn man den Thaͤter einer
Sache aufſuchen, oder auch nur ein Indiuiduum, deſ-
ſen Namen man nicht weiß oder vergeſſen hat, durch
aͤußerliche Umſtaͤnde und Verhaͤltniſſe kenntlich ma-
chen will. Man kann, an ſich betrachtet, dabey im-
mer ſolche und ſo viele aufbringen, daß ſie bey kei-
nem andern Indiuiduo zugleich vorkommen.
§. 572.
Man kann ſich eben ſo drey Dinge A, B, C der-
geſtalt vorſtellen, daß man einige Verhaͤltniſſe des B
und des C zu A weiß. Dadurch wird nun B und C
zum Theil bekannt. Ferner kann man ſich gedenken,
daß das Verhaͤltniß des bekannten Theils von B zu
dem durch A noch nicht beſtimmten Theile in C, und
hinwiederum das Verhaͤtniß des durch A beſtimmten
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/202>, abgerufen am 23.11.2024.
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