Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.Der Maaßstab. Maaßstab gebracht werden soll, gleichartig seyn muß,wenigstens in derjenigen Absicht, in welcher man es ausmißt, und wozu der Maaßstab dienet, (§. 717.). Kann man aber die einzeln Ganzen als Einheiten anse- hen, die in solcher Absicht in eine Classe gehören, so kann sich auch die dabey vorkommende Rechnung weiter als auf das Numeriren erstrecken. Das allgemeinste Beyspiel hievon giebt uns die Berechnung der Wahr- scheinlichkeit, als bey welcher die Abzählung der zu jeder Classe gehörenden Fälle (§. 152. seqq. Phäno- menol.), und so auch der zu einem Begriffe gehören- den einfachen Bestimmungen (§. 459.) vorkömmt, und wobey jeder Fall und jede einfache Bestimmung als eine Einheit angesehen wird. §. 767. Man sieht aus den bisher angeführten Fällen und Grade B b 2
Der Maaßſtab. Maaßſtab gebracht werden ſoll, gleichartig ſeyn muß,wenigſtens in derjenigen Abſicht, in welcher man es ausmißt, und wozu der Maaßſtab dienet, (§. 717.). Kann man aber die einzeln Ganzen als Einheiten anſe- hen, die in ſolcher Abſicht in eine Claſſe gehoͤren, ſo kann ſich auch die dabey vorkommende Rechnung weiter als auf das Numeriren erſtrecken. Das allgemeinſte Beyſpiel hievon giebt uns die Berechnung der Wahr- ſcheinlichkeit, als bey welcher die Abzaͤhlung der zu jeder Claſſe gehoͤrenden Faͤlle (§. 152. ſeqq. Phaͤno- menol.), und ſo auch der zu einem Begriffe gehoͤren- den einfachen Beſtimmungen (§. 459.) vorkoͤmmt, und wobey jeder Fall und jede einfache Beſtimmung als eine Einheit angeſehen wird. §. 767. Man ſieht aus den bisher angefuͤhrten Faͤllen und Grade B b 2
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Der Maaßſtab.
Maaßſtab gebracht werden ſoll, gleichartig ſeyn muß,
wenigſtens in derjenigen Abſicht, in welcher man es
ausmißt, und wozu der Maaßſtab dienet, (§. 717.).
Kann man aber die einzeln Ganzen als Einheiten anſe-
hen, die in ſolcher Abſicht in eine Claſſe gehoͤren, ſo kann
ſich auch die dabey vorkommende Rechnung weiter
als auf das Numeriren erſtrecken. Das allgemeinſte
Beyſpiel hievon giebt uns die Berechnung der Wahr-
ſcheinlichkeit, als bey welcher die Abzaͤhlung der zu
jeder Claſſe gehoͤrenden Faͤlle (§. 152. ſeqq. Phaͤno-
menol.), und ſo auch der zu einem Begriffe gehoͤren-
den einfachen Beſtimmungen (§. 459.) vorkoͤmmt,
und wobey jeder Fall und jede einfache Beſtimmung
als eine Einheit angeſehen wird.
§. 767.
Man ſieht aus den bisher angefuͤhrten Faͤllen und
Beyſpielen, auf wie vielerley Arten man es ange-
griffen, um die Ausmeſſung nach jeder Verſchieden-
heit derſelben moͤglich zu machen, und Maaßſtaͤbe
dabey anbringen zu koͤnnen. Um nun daruͤber eini-
ge allgemeinere Betrachtungen zu machen, ſo bemer-
ken wir erſtlich, als etwas fuͤr ſich offenbares, daß
es zur Ausmeſſung einer Groͤße nicht genug iſt, daß
man wiſſe, ſie koͤnne ſtufenweiſe groͤßer oder kleiner
werden, und daß zwey, drey, vier Grade, zwey,
drey, viermal groͤßer ſey als einer. Denn erſteres
zeiget nur an, daß Ausmeſſung und Maaßſtaͤbe da-
bey moͤglich ſind, das andere aber iſt weiter nichts
als einer der erſten Saͤtze der Arithmetic, welcher die
Grade in der Sache ſelbſt weder angiebt noch kennt-
lich machet. Dieſes wird aber eigentlich zu der Aus-
meſſung erfordert, und ſetzet zugleich voraus, daß
etwas da ſeyn muͤſſe, woran und wodurch die
Grade
B b 2
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