weil es hier gleich viel ist, ob man mit A oder B an- fange. Uebrigens kömmt der Fall, den wir hier be- trachtet haben, nicht oft vor, weil uns das Verhält- niß der Ausdehnung jeder Begriffe noch vollends un- bekannt ist. Wir führen dieses demnach nur als ein Beyspiel an, daß man diese Verhältnisse allerdings gebrauchen könnte.
§. 194.
Man sieht aus allem diesem, daß die hier ange- gebene Zeichnungsart eben so weit geht, als unser Erkenntniß bestimmt ist, und uns überdies noch au- genscheinlich zeigt, wie und wo sie anfängt unbestimmt zu werden, und wo wir die fernere Bestimmung aus der Natur der Sache selbst noch erst herleiten müs- sen. Ferner sehen wir gleichfalls daraus, daß, wenn man diese Bestimmungen vollständig machen könnte, unser Erkenntniß figürlich und in eine Art von Geo- metrie und Rechenkunst verwandelt werden könnte. Denn die Linien, die wir hier unter und neben ein- ander setzen, und noch großentheils unbestimmt lassen, sind nur noch die ersten Anfänge dazu. Wir merken hier nur gelegentlich an, daß auch der Ausdruck: ein Begriff sey in dem andern enthalten, eben- falls zu einer figürlichen Vorstellung der Begriffe den Grund lege; dagegen aber ein viel bestimmteres Er- kenntniß fordere, wenn sie wie die bisher angezeigte gebraucht werden solle. Die Ausdrücke abstrahiren, entwickeln, auflösen, zusammensetzen, verbin- den etc. gehören ebenfalls dahin. Uebrigens ist für sich klar, daß durch solche Zeichnungen weiter noch nichts, als nur die allgemeinsten Verhältnisse der Begriffe, ihre allgemeinen Verbindungen und Zu- sammenhang vor Augen gemalt wird. Es ist aber dieses eben nicht so unerheblich, weil, wie wir bereits
in
H 4
von den Urtheilen und Fragen.
weil es hier gleich viel iſt, ob man mit A oder B an- fange. Uebrigens koͤmmt der Fall, den wir hier be- trachtet haben, nicht oft vor, weil uns das Verhaͤlt- niß der Ausdehnung jeder Begriffe noch vollends un- bekannt iſt. Wir fuͤhren dieſes demnach nur als ein Beyſpiel an, daß man dieſe Verhaͤltniſſe allerdings gebrauchen koͤnnte.
§. 194.
Man ſieht aus allem dieſem, daß die hier ange- gebene Zeichnungsart eben ſo weit geht, als unſer Erkenntniß beſtimmt iſt, und uns uͤberdies noch au- genſcheinlich zeigt, wie und wo ſie anfaͤngt unbeſtimmt zu werden, und wo wir die fernere Beſtimmung aus der Natur der Sache ſelbſt noch erſt herleiten muͤſ- ſen. Ferner ſehen wir gleichfalls daraus, daß, wenn man dieſe Beſtimmungen vollſtaͤndig machen koͤnnte, unſer Erkenntniß figuͤrlich und in eine Art von Geo- metrie und Rechenkunſt verwandelt werden koͤnnte. Denn die Linien, die wir hier unter und neben ein- ander ſetzen, und noch großentheils unbeſtimmt laſſen, ſind nur noch die erſten Anfaͤnge dazu. Wir merken hier nur gelegentlich an, daß auch der Ausdruck: ein Begriff ſey in dem andern enthalten, eben- falls zu einer figuͤrlichen Vorſtellung der Begriffe den Grund lege; dagegen aber ein viel beſtimmteres Er- kenntniß fordere, wenn ſie wie die bisher angezeigte gebraucht werden ſolle. Die Ausdruͤcke abſtrahiren, entwickeln, aufloͤſen, zuſammenſetzen, verbin- den ꝛc. gehoͤren ebenfalls dahin. Uebrigens iſt fuͤr ſich klar, daß durch ſolche Zeichnungen weiter noch nichts, als nur die allgemeinſten Verhaͤltniſſe der Begriffe, ihre allgemeinen Verbindungen und Zu- ſammenhang vor Augen gemalt wird. Es iſt aber dieſes eben nicht ſo unerheblich, weil, wie wir bereits
in
H 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0141"n="119"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von den Urtheilen und Fragen.</hi></fw><lb/><p>weil es hier gleich viel iſt, ob man mit <hirendition="#aq">A</hi> oder <hirendition="#aq">B</hi> an-<lb/>
fange. Uebrigens koͤmmt der Fall, den wir hier be-<lb/>
trachtet haben, nicht oft vor, weil uns das Verhaͤlt-<lb/>
niß der Ausdehnung jeder Begriffe noch vollends un-<lb/>
bekannt iſt. Wir fuͤhren dieſes demnach nur als ein<lb/>
Beyſpiel an, daß man dieſe Verhaͤltniſſe allerdings<lb/>
gebrauchen koͤnnte.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 194.</head><lb/><p>Man ſieht aus allem dieſem, daß die hier ange-<lb/>
gebene Zeichnungsart eben ſo weit geht, als unſer<lb/>
Erkenntniß beſtimmt iſt, und uns uͤberdies noch au-<lb/>
genſcheinlich zeigt, wie und wo ſie anfaͤngt unbeſtimmt<lb/>
zu werden, und wo wir die fernere Beſtimmung aus<lb/>
der Natur der Sache ſelbſt noch erſt herleiten muͤſ-<lb/>ſen. Ferner ſehen wir gleichfalls daraus, daß, wenn<lb/>
man dieſe Beſtimmungen vollſtaͤndig machen koͤnnte,<lb/>
unſer Erkenntniß figuͤrlich und in eine Art von Geo-<lb/>
metrie und Rechenkunſt verwandelt werden koͤnnte.<lb/>
Denn die Linien, die wir hier unter und neben ein-<lb/>
ander ſetzen, und noch großentheils unbeſtimmt laſſen,<lb/>ſind nur noch die erſten Anfaͤnge dazu. Wir merken<lb/>
hier nur gelegentlich an, daß auch der Ausdruck:<lb/>
ein <hirendition="#fr">Begriff ſey in dem andern enthalten,</hi> eben-<lb/>
falls zu einer figuͤrlichen Vorſtellung der Begriffe den<lb/>
Grund lege; dagegen aber ein viel beſtimmteres Er-<lb/>
kenntniß fordere, wenn ſie wie die bisher angezeigte<lb/>
gebraucht werden ſolle. Die Ausdruͤcke <hirendition="#fr">abſtrahiren,<lb/>
entwickeln, aufloͤſen, zuſammenſetzen, verbin-<lb/>
den</hi>ꝛc. gehoͤren ebenfalls dahin. Uebrigens iſt fuͤr<lb/>ſich klar, daß durch ſolche Zeichnungen weiter noch<lb/>
nichts, als nur die allgemeinſten Verhaͤltniſſe der<lb/>
Begriffe, ihre allgemeinen Verbindungen und Zu-<lb/>ſammenhang vor Augen gemalt wird. Es iſt aber<lb/>
dieſes eben nicht ſo unerheblich, weil, wie wir bereits<lb/><fwplace="bottom"type="sig">H 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">in</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[119/0141]
von den Urtheilen und Fragen.
weil es hier gleich viel iſt, ob man mit A oder B an-
fange. Uebrigens koͤmmt der Fall, den wir hier be-
trachtet haben, nicht oft vor, weil uns das Verhaͤlt-
niß der Ausdehnung jeder Begriffe noch vollends un-
bekannt iſt. Wir fuͤhren dieſes demnach nur als ein
Beyſpiel an, daß man dieſe Verhaͤltniſſe allerdings
gebrauchen koͤnnte.
§. 194.
Man ſieht aus allem dieſem, daß die hier ange-
gebene Zeichnungsart eben ſo weit geht, als unſer
Erkenntniß beſtimmt iſt, und uns uͤberdies noch au-
genſcheinlich zeigt, wie und wo ſie anfaͤngt unbeſtimmt
zu werden, und wo wir die fernere Beſtimmung aus
der Natur der Sache ſelbſt noch erſt herleiten muͤſ-
ſen. Ferner ſehen wir gleichfalls daraus, daß, wenn
man dieſe Beſtimmungen vollſtaͤndig machen koͤnnte,
unſer Erkenntniß figuͤrlich und in eine Art von Geo-
metrie und Rechenkunſt verwandelt werden koͤnnte.
Denn die Linien, die wir hier unter und neben ein-
ander ſetzen, und noch großentheils unbeſtimmt laſſen,
ſind nur noch die erſten Anfaͤnge dazu. Wir merken
hier nur gelegentlich an, daß auch der Ausdruck:
ein Begriff ſey in dem andern enthalten, eben-
falls zu einer figuͤrlichen Vorſtellung der Begriffe den
Grund lege; dagegen aber ein viel beſtimmteres Er-
kenntniß fordere, wenn ſie wie die bisher angezeigte
gebraucht werden ſolle. Die Ausdruͤcke abſtrahiren,
entwickeln, aufloͤſen, zuſammenſetzen, verbin-
den ꝛc. gehoͤren ebenfalls dahin. Uebrigens iſt fuͤr
ſich klar, daß durch ſolche Zeichnungen weiter noch
nichts, als nur die allgemeinſten Verhaͤltniſſe der
Begriffe, ihre allgemeinen Verbindungen und Zu-
ſammenhang vor Augen gemalt wird. Es iſt aber
dieſes eben nicht ſo unerheblich, weil, wie wir bereits
in
H 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/141>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.