Lange, Helene: Die höhere Mädchenschule und ihre Bestimmung. Berlin, 1887.Lehrerinnen als von Lehrern liege, da eine bestimmte, auf 1) Protokolle etc. S. 47.
Lehrerinnen als von Lehrern liege, da eine bestimmte, auf 1) Protokolle ꝛc. S. 47.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0011" n="10"/> Lehrerinnen als von Lehrern liege, da eine bestimmte, auf<lb/> die Erziehung gerichtete Arbeit — (die selbstverständlich<lb/> von einer tüchtigen Frau besser als von Männern aus-<lb/> geführt wird)— <hi rendition="#g">neben</hi> dem Unterricht in der Mädchen-<lb/> schule nötig sei<note place="foot" n="1)">Protokolle ꝛc. S. 47.</note>; diese Ansicht wurde überstimmt. Auf-<lb/> gabe und Ziel der höheren Mädchenschule wurden von der<lb/> Berliner Konferenz erklärlicher Weise ganz im Sinne der<lb/> Weimarer Denkschrift gefaßt. Auch hier ist die Fest-<lb/> stellung dieser Aufgabe: „der weiblichen Jugend eine ihrer<lb/> Eigentümlichkeit entsprechende allgemeine Bildung zu geben“,<lb/> eine rein formale, da von dieser Eigentümlichkeit, von Na-<lb/> tur und Bestimmung der Frau nicht weiter die Rede ist.<lb/> Es würde somit eigentlich die Grundlage für die Fest-<lb/> stellung des Lehrprogramms, wie des Lehrpersonals fehlen;<lb/> jedoch zeigt der ganze Verlauf der Konferenz, daß die von<lb/> den Weimarer Pädagogen angenommene Grundlage auch<lb/> hier Ausgangspunkt gewesen ist, d. h. daß die Notwendig-<lb/> keit, der Frau einen Anteil an der allgemeinen Bildung<lb/> zu geben, nur hergeleitet wurde aus dem Umstand, daß<lb/> der Mann eine solche Bildung <hi rendition="#g">seinetwegen</hi> wünschen<lb/> müßte. Wenn diese Anschauung auch nicht ausdrücklich<lb/> ausgesprochen wurde, so fanden doch thatsächlich ihre Kon-<lb/> sequenzen in den Bestimmungen der Augustkonferenz ihren<lb/> unzweideutigen Ausdruck, und da diese Bestimmungen, ob-<lb/> wohl die Regierung ihnen nie normativen Charakter ver-<lb/><note place="left">Die höhere Mädchen-<lb/> schule entwickelt sich weiter<lb/> nach den durch die Wei-<lb/> marer Denkschrift und die<lb/> Augustkonferenz geschaffe-<lb/> nen Principien.</note>lieh, doch in der That der Weiterentwicklung unsres<lb/> Mädchenschulwesens als Grundlage gedient haben, so<lb/> mußten sich diese Konsequenzen auch hier überall zeigen.<lb/> Nach wie vor wurden nur Männer zur Leitung von<lb/> Mädchenschulen verwandt; selbst unverheiratete erschienen<lb/> und erscheinen, wie die Thatsachen zeigen, dafür geeigneter<lb/> als Frauen. Nicht nur die Oberleitung der Schulen, son-<lb/> dern folgerichtig auch die der Oberklassen blieb in den<lb/> Händen von Männern, der wissenschaftliche Unterricht auf<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [10/0011]
Lehrerinnen als von Lehrern liege, da eine bestimmte, auf
die Erziehung gerichtete Arbeit — (die selbstverständlich
von einer tüchtigen Frau besser als von Männern aus-
geführt wird)— neben dem Unterricht in der Mädchen-
schule nötig sei 1); diese Ansicht wurde überstimmt. Auf-
gabe und Ziel der höheren Mädchenschule wurden von der
Berliner Konferenz erklärlicher Weise ganz im Sinne der
Weimarer Denkschrift gefaßt. Auch hier ist die Fest-
stellung dieser Aufgabe: „der weiblichen Jugend eine ihrer
Eigentümlichkeit entsprechende allgemeine Bildung zu geben“,
eine rein formale, da von dieser Eigentümlichkeit, von Na-
tur und Bestimmung der Frau nicht weiter die Rede ist.
Es würde somit eigentlich die Grundlage für die Fest-
stellung des Lehrprogramms, wie des Lehrpersonals fehlen;
jedoch zeigt der ganze Verlauf der Konferenz, daß die von
den Weimarer Pädagogen angenommene Grundlage auch
hier Ausgangspunkt gewesen ist, d. h. daß die Notwendig-
keit, der Frau einen Anteil an der allgemeinen Bildung
zu geben, nur hergeleitet wurde aus dem Umstand, daß
der Mann eine solche Bildung seinetwegen wünschen
müßte. Wenn diese Anschauung auch nicht ausdrücklich
ausgesprochen wurde, so fanden doch thatsächlich ihre Kon-
sequenzen in den Bestimmungen der Augustkonferenz ihren
unzweideutigen Ausdruck, und da diese Bestimmungen, ob-
wohl die Regierung ihnen nie normativen Charakter ver-
lieh, doch in der That der Weiterentwicklung unsres
Mädchenschulwesens als Grundlage gedient haben, so
mußten sich diese Konsequenzen auch hier überall zeigen.
Nach wie vor wurden nur Männer zur Leitung von
Mädchenschulen verwandt; selbst unverheiratete erschienen
und erscheinen, wie die Thatsachen zeigen, dafür geeigneter
als Frauen. Nicht nur die Oberleitung der Schulen, son-
dern folgerichtig auch die der Oberklassen blieb in den
Händen von Männern, der wissenschaftliche Unterricht auf
Die höhere Mädchen-
schule entwickelt sich weiter
nach den durch die Wei-
marer Denkschrift und die
Augustkonferenz geschaffe-
nen Principien.
1) Protokolle ꝛc. S. 47.
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