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Lange, Helene: Die höhere Mädchenschule und ihre Bestimmung. Berlin, 1887.

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rerinnen hören. Die Möglichkeit, daß eine Lehrerin später
heiratet, kann in keiner Weise als Grund benutzt werden,
ihr vorläufig eine gediegene Ausbildung zu versagen; wird
doch auch der studierende Mann nicht verpflichtet, seine
reiferen Erfahrungen dem Staat zu widmen; unzählige
Männer studieren lediglich zu Privatzwecken, andere wid-
men gar ihre hier erworbenen Kenntnisse fremden Staaten.
So gut wie dem Mann steht natürlich auch der Frau das
Recht zu, die in einer etwaigen künftigen Hochschule er-
worbenen Kenntnisse, für deren Übermittlung sie ja über-
dies bezahlt, zu verwerten, wie sie will, ob für sich, die
eigene Familie, die Privatschule oder den Staat; wir
hoffen sogar, daß sich viele Frauen, die nicht Lehrerinnen
werden oder bleiben wollen, hier eine gründliche Bildung
holen. Der Besuch der Universität giebt in Deutschland
auch dem Mann nur ein Recht, dem Staat in einer be-
stimmten Weise zu dienen, legt ihm aber keineswegs dazu
die Verpflichtung auf. Warum rechnet man bei den Aus-
gaben für die männliche Bevölkerung stets so weitherzig,
bei denen für Frauen so ängstlich? Unserer Meinung nach
steht die Sache so: das Bedürfnis nach besser vorgebil-
deten Lehrerinnen für Oberklassen ist unabweisbar, so un-
abweisbar, daß man den Frauen, welche studieren wollen,
eher ganz besondere Vorteile bieten sollte, als ihnen den
Weg erschweren. Ein gewisser Procentsatz dieser Lehrerinnen
-- man wird ihn nicht allzuhoch anzuschlagen brauchen --
wird immer wieder durch spätere Verheiratung dem Beruf
verloren gehen, man muß also dafür sorgen, daß die Vor-
bereitung in nicht zu geringem Umfange geschieht. Je
mehr Heiraten dann stattfinden, desto mehr tüchtig durch-
gebildete Frauen werden den Familien zugeführt; desto
mehr Platz wird auch wieder für die vielen arbeitsuchenden
Frauen geschaffen; desto besser werden sich die zu schaffen-
den Anstalten rentieren; desto mehr Pensionen werden end-
lich dem Staate erspart.

Die Gehaltfrage.Wir müssen zum Schluß noch einen Punkt kurz er-

rerinnen hören. Die Möglichkeit, daß eine Lehrerin später
heiratet, kann in keiner Weise als Grund benutzt werden,
ihr vorläufig eine gediegene Ausbildung zu versagen; wird
doch auch der studierende Mann nicht verpflichtet, seine
reiferen Erfahrungen dem Staat zu widmen; unzählige
Männer studieren lediglich zu Privatzwecken, andere wid-
men gar ihre hier erworbenen Kenntnisse fremden Staaten.
So gut wie dem Mann steht natürlich auch der Frau das
Recht zu, die in einer etwaigen künftigen Hochschule er-
worbenen Kenntnisse, für deren Übermittlung sie ja über-
dies bezahlt, zu verwerten, wie sie will, ob für sich, die
eigene Familie, die Privatschule oder den Staat; wir
hoffen sogar, daß sich viele Frauen, die nicht Lehrerinnen
werden oder bleiben wollen, hier eine gründliche Bildung
holen. Der Besuch der Universität giebt in Deutschland
auch dem Mann nur ein Recht, dem Staat in einer be-
stimmten Weise zu dienen, legt ihm aber keineswegs dazu
die Verpflichtung auf. Warum rechnet man bei den Aus-
gaben für die männliche Bevölkerung stets so weitherzig,
bei denen für Frauen so ängstlich? Unserer Meinung nach
steht die Sache so: das Bedürfnis nach besser vorgebil-
deten Lehrerinnen für Oberklassen ist unabweisbar, so un-
abweisbar, daß man den Frauen, welche studieren wollen,
eher ganz besondere Vorteile bieten sollte, als ihnen den
Weg erschweren. Ein gewisser Procentsatz dieser Lehrerinnen
— man wird ihn nicht allzuhoch anzuschlagen brauchen —
wird immer wieder durch spätere Verheiratung dem Beruf
verloren gehen, man muß also dafür sorgen, daß die Vor-
bereitung in nicht zu geringem Umfange geschieht. Je
mehr Heiraten dann stattfinden, desto mehr tüchtig durch-
gebildete Frauen werden den Familien zugeführt; desto
mehr Platz wird auch wieder für die vielen arbeitsuchenden
Frauen geschaffen; desto besser werden sich die zu schaffen-
den Anstalten rentieren; desto mehr Pensionen werden end-
lich dem Staate erspart.

Die Gehaltfrage.Wir müssen zum Schluß noch einen Punkt kurz er-

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[64/0065] rerinnen hören. Die Möglichkeit, daß eine Lehrerin später heiratet, kann in keiner Weise als Grund benutzt werden, ihr vorläufig eine gediegene Ausbildung zu versagen; wird doch auch der studierende Mann nicht verpflichtet, seine reiferen Erfahrungen dem Staat zu widmen; unzählige Männer studieren lediglich zu Privatzwecken, andere wid- men gar ihre hier erworbenen Kenntnisse fremden Staaten. So gut wie dem Mann steht natürlich auch der Frau das Recht zu, die in einer etwaigen künftigen Hochschule er- worbenen Kenntnisse, für deren Übermittlung sie ja über- dies bezahlt, zu verwerten, wie sie will, ob für sich, die eigene Familie, die Privatschule oder den Staat; wir hoffen sogar, daß sich viele Frauen, die nicht Lehrerinnen werden oder bleiben wollen, hier eine gründliche Bildung holen. Der Besuch der Universität giebt in Deutschland auch dem Mann nur ein Recht, dem Staat in einer be- stimmten Weise zu dienen, legt ihm aber keineswegs dazu die Verpflichtung auf. Warum rechnet man bei den Aus- gaben für die männliche Bevölkerung stets so weitherzig, bei denen für Frauen so ängstlich? Unserer Meinung nach steht die Sache so: das Bedürfnis nach besser vorgebil- deten Lehrerinnen für Oberklassen ist unabweisbar, so un- abweisbar, daß man den Frauen, welche studieren wollen, eher ganz besondere Vorteile bieten sollte, als ihnen den Weg erschweren. Ein gewisser Procentsatz dieser Lehrerinnen — man wird ihn nicht allzuhoch anzuschlagen brauchen — wird immer wieder durch spätere Verheiratung dem Beruf verloren gehen, man muß also dafür sorgen, daß die Vor- bereitung in nicht zu geringem Umfange geschieht. Je mehr Heiraten dann stattfinden, desto mehr tüchtig durch- gebildete Frauen werden den Familien zugeführt; desto mehr Platz wird auch wieder für die vielen arbeitsuchenden Frauen geschaffen; desto besser werden sich die zu schaffen- den Anstalten rentieren; desto mehr Pensionen werden end- lich dem Staate erspart. Wir müssen zum Schluß noch einen Punkt kurz er- Die Gehaltfrage.

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Zitationshilfe: Lange, Helene: Die höhere Mädchenschule und ihre Bestimmung. Berlin, 1887, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_maedchenschule_1887/65>, abgerufen am 21.05.2024.