Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

Bild:
<< vorherige Seite

die Mütterlichkeit und Fürsorge, die das Frauenstimm-
recht in das Staatsleben hineinzutragen geeignet sei, in
den Vordergrund zu schieben. Aber auch mit dieser Be-
gründung der feministischen Bestrebungen ist es nichts.
Gerade unser Deutsches Reich, das Musterland der sozialen
Fürsorge, der organisierten Wohlfahrtspflege, bedarf ab-
solut nicht einer solchen verstärkten Mütterlichkeit von seiten
der "bewegten" Frauen, die geradezu in Verlegenheit
geraten, wenn sie angeben sollen, in welcher Richtung
denn unsere Gesetzgebung eine wesentliche Umgestaltung
im Sinne der Mütterlichkeit und Staatsfürsorge bedürfe.
Die Männer haben - das beweist die heutige Kriegs-
zeit auf das schlagendste - im Frieden derartig auf
allen Gebieten vorgesorgt
, daß es für die Frauen
nicht leicht sein würde, sie auf diesem Felde zu übertreffen
oder nur ihnen gleichzukommen. Die heute zutage tretende
moralische, physische und intellektuelle Kraft unseres Staats-
lebens ist aber nicht allein das Werk der Männer;
nein, unsere echten mütterlichen Frauen die im
häuslichen Kreise walten und nicht nach politischem Rechten
streben, haben in selbstloser Hingabe an ihre
Gatten- und Mutterpflichten den deutschen
Männern die Kraft gegeben, den stolzen Bau
zu errichten
, den heute kein Sturm von außen ver-
nichten kann. Dieser starke Männerstaat schirmt heute
auch diejenigen, die in Friedenszeiten kein höheres Ziel
kannten, als ihn seines starken männlichen Charakters zu
entkleiden und dem Niedergänge zu überliefern.

Gerade in der heutigen Lage ist es nicht schwer, das
von der Frauenbewegung immer wieder vorgetragene

die Mütterlichkeit und Fürsorge, die das Frauenstimm-
recht in das Staatsleben hineinzutragen geeignet sei, in
den Vordergrund zu schieben. Aber auch mit dieser Be-
gründung der feministischen Bestrebungen ist es nichts.
Gerade unser Deutsches Reich, das Musterland der sozialen
Fürsorge, der organisierten Wohlfahrtspflege, bedarf ab-
solut nicht einer solchen verstärkten Mütterlichkeit von seiten
der „bewegten“ Frauen, die geradezu in Verlegenheit
geraten, wenn sie angeben sollen, in welcher Richtung
denn unsere Gesetzgebung eine wesentliche Umgestaltung
im Sinne der Mütterlichkeit und Staatsfürsorge bedürfe.
Die Männer haben – das beweist die heutige Kriegs-
zeit auf das schlagendste – im Frieden derartig auf
allen Gebieten vorgesorgt
, daß es für die Frauen
nicht leicht sein würde, sie auf diesem Felde zu übertreffen
oder nur ihnen gleichzukommen. Die heute zutage tretende
moralische, physische und intellektuelle Kraft unseres Staats-
lebens ist aber nicht allein das Werk der Männer;
nein, unsere echten mütterlichen Frauen die im
häuslichen Kreise walten und nicht nach politischem Rechten
streben, haben in selbstloser Hingabe an ihre
Gatten- und Mutterpflichten den deutschen
Männern die Kraft gegeben, den stolzen Bau
zu errichten
, den heute kein Sturm von außen ver-
nichten kann. Dieser starke Männerstaat schirmt heute
auch diejenigen, die in Friedenszeiten kein höheres Ziel
kannten, als ihn seines starken männlichen Charakters zu
entkleiden und dem Niedergänge zu überliefern.

Gerade in der heutigen Lage ist es nicht schwer, das
von der Frauenbewegung immer wieder vorgetragene

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0020" n="18"/>
die Mütterlichkeit und Fürsorge, die das Frauenstimm-<lb/>
recht in das Staatsleben hineinzutragen geeignet sei, in<lb/>
den Vordergrund zu schieben. Aber auch mit dieser Be-<lb/>
gründung der feministischen Bestrebungen ist es nichts.<lb/>
Gerade unser Deutsches Reich, das Musterland der sozialen<lb/>
Fürsorge, der organisierten Wohlfahrtspflege, bedarf ab-<lb/>
solut nicht einer solchen verstärkten Mütterlichkeit von seiten<lb/>
der &#x201E;bewegten&#x201C; Frauen, die geradezu in Verlegenheit<lb/>
geraten, wenn sie angeben sollen, in welcher Richtung<lb/>
denn unsere Gesetzgebung eine wesentliche Umgestaltung<lb/>
im Sinne der Mütterlichkeit und Staatsfürsorge bedürfe.<lb/><hi rendition="#g">Die Männer haben</hi> &#x2013; das beweist die heutige Kriegs-<lb/>
zeit auf das schlagendste &#x2013; im Frieden derartig <hi rendition="#g">auf<lb/>
allen Gebieten vorgesorgt</hi>, daß es für die Frauen<lb/>
nicht leicht sein würde, sie auf diesem Felde zu übertreffen<lb/>
oder nur ihnen gleichzukommen. Die heute zutage tretende<lb/>
moralische, physische und intellektuelle Kraft unseres Staats-<lb/>
lebens ist aber nicht <hi rendition="#g">allein</hi> das Werk der Männer;<lb/>
nein, <hi rendition="#g">unsere echten mütterlichen Frauen</hi> die im<lb/>
häuslichen Kreise walten und nicht nach politischem Rechten<lb/>
streben, <hi rendition="#g">haben in selbstloser Hingabe an ihre<lb/>
Gatten- und Mutterpflichten den deutschen<lb/>
Männern die Kraft gegeben, den stolzen Bau<lb/>
zu errichten</hi>, den heute kein Sturm von außen ver-<lb/>
nichten kann. Dieser starke Männerstaat schirmt heute<lb/>
auch diejenigen, die in Friedenszeiten kein höheres Ziel<lb/>
kannten, als ihn seines starken männlichen Charakters zu<lb/>
entkleiden und dem Niedergänge zu überliefern.</p><lb/>
            <p>Gerade in der heutigen Lage ist es nicht schwer, das<lb/>
von der Frauenbewegung immer wieder vorgetragene<lb/>
&#x2003;
</p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[18/0020] die Mütterlichkeit und Fürsorge, die das Frauenstimm- recht in das Staatsleben hineinzutragen geeignet sei, in den Vordergrund zu schieben. Aber auch mit dieser Be- gründung der feministischen Bestrebungen ist es nichts. Gerade unser Deutsches Reich, das Musterland der sozialen Fürsorge, der organisierten Wohlfahrtspflege, bedarf ab- solut nicht einer solchen verstärkten Mütterlichkeit von seiten der „bewegten“ Frauen, die geradezu in Verlegenheit geraten, wenn sie angeben sollen, in welcher Richtung denn unsere Gesetzgebung eine wesentliche Umgestaltung im Sinne der Mütterlichkeit und Staatsfürsorge bedürfe. Die Männer haben – das beweist die heutige Kriegs- zeit auf das schlagendste – im Frieden derartig auf allen Gebieten vorgesorgt, daß es für die Frauen nicht leicht sein würde, sie auf diesem Felde zu übertreffen oder nur ihnen gleichzukommen. Die heute zutage tretende moralische, physische und intellektuelle Kraft unseres Staats- lebens ist aber nicht allein das Werk der Männer; nein, unsere echten mütterlichen Frauen die im häuslichen Kreise walten und nicht nach politischem Rechten streben, haben in selbstloser Hingabe an ihre Gatten- und Mutterpflichten den deutschen Männern die Kraft gegeben, den stolzen Bau zu errichten, den heute kein Sturm von außen ver- nichten kann. Dieser starke Männerstaat schirmt heute auch diejenigen, die in Friedenszeiten kein höheres Ziel kannten, als ihn seines starken männlichen Charakters zu entkleiden und dem Niedergänge zu überliefern. Gerade in der heutigen Lage ist es nicht schwer, das von der Frauenbewegung immer wieder vorgetragene  

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-04-13T13:51:38Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-04-13T13:51:38Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/20
Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/20>, abgerufen am 21.11.2024.