Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.das zwanzigjährige Frauenstimmrecht, dem es gelungen Unsere erwerbenden Frauen pflegen vom Frauen- das zwanzigjährige Frauenstimmrecht, dem es gelungen Unsere erwerbenden Frauen pflegen vom Frauen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0080" n="78"/> das zwanzigjährige Frauenstimmrecht, dem es gelungen<lb/> ist, die Tüchtigen auszuscheiden und die Schwachen zur<lb/> Herrschaft zu bringen.“ – Eine treffendere Charakteristik<lb/> des Frauenstimmrechts in einem Satze dürfte kaum ge-<lb/> geben werden können: <hi rendition="#g">Es bedeutet die Herrschaft<lb/> der Schwachen</hi>.</p><lb/> <p>Unsere erwerbenden Frauen pflegen vom Frauen-<lb/> stimmrecht die gesetzliche Gleichstellung der Frauenlöhne<lb/> mit denen der Männer zu erwarten. Zunächst würde<lb/> die Durchführung dieses Grundsatzes für den leistungs-<lb/> fähigeren Mann und besonders für den Familienvater<lb/> die größte Ungerechtigkeit bedeuten und einer Prämiierung<lb/> der Ehelosigkeit gleichkommen. Zugleich zeigen aber<lb/> auch die Verhältnisse der Frauenstimmrechtsländer, daß<lb/> das Frauenstimmrecht in dieser Richtung durchaus nicht<lb/> leistet, was die Frauen von ihm voraussetzen. Jn Neu-<lb/> Südwales z. B. kamen in einem Orte auf 717 Arbeiter<lb/> 232 Arbeiterinnen. Diese 232 Frauen erhielten aber<lb/> statt bei zu erwartenden 33% nur 11 % des Lohnes<lb/> der Männer; und ähnlich liegen die Dinge anderswo.<lb/> Jn Kanada hat man bei einem Versuch mit der un-<lb/> natürlichen Gleichstellung der Gehälter die Erfahrung<lb/> gemacht, daß die Verwendung der Frauenkräfte sofort<lb/> einen starken Rückgang aufwies und die Frauen brotlos<lb/> wurden. Um einer Verschlechterung der <choice><sic>Erwerbsver-</sic><corr>Erwerbs-</corr></choice><lb/> verhältnisse der Männer durch das Frauenstimmrecht vor-<lb/> zubeugen, sorgen die Australier mit aller Anstrengung<lb/> dafür, daß die Frauen wenigstens nicht als Abgeordnete<lb/> ins Parlament kommen. – Zu Finnland, wo zur Zeit<lb/> 21 weibliche Abgeordnete in der Volksvertretung sitzen,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [78/0080]
das zwanzigjährige Frauenstimmrecht, dem es gelungen
ist, die Tüchtigen auszuscheiden und die Schwachen zur
Herrschaft zu bringen.“ – Eine treffendere Charakteristik
des Frauenstimmrechts in einem Satze dürfte kaum ge-
geben werden können: Es bedeutet die Herrschaft
der Schwachen.
Unsere erwerbenden Frauen pflegen vom Frauen-
stimmrecht die gesetzliche Gleichstellung der Frauenlöhne
mit denen der Männer zu erwarten. Zunächst würde
die Durchführung dieses Grundsatzes für den leistungs-
fähigeren Mann und besonders für den Familienvater
die größte Ungerechtigkeit bedeuten und einer Prämiierung
der Ehelosigkeit gleichkommen. Zugleich zeigen aber
auch die Verhältnisse der Frauenstimmrechtsländer, daß
das Frauenstimmrecht in dieser Richtung durchaus nicht
leistet, was die Frauen von ihm voraussetzen. Jn Neu-
Südwales z. B. kamen in einem Orte auf 717 Arbeiter
232 Arbeiterinnen. Diese 232 Frauen erhielten aber
statt bei zu erwartenden 33% nur 11 % des Lohnes
der Männer; und ähnlich liegen die Dinge anderswo.
Jn Kanada hat man bei einem Versuch mit der un-
natürlichen Gleichstellung der Gehälter die Erfahrung
gemacht, daß die Verwendung der Frauenkräfte sofort
einen starken Rückgang aufwies und die Frauen brotlos
wurden. Um einer Verschlechterung der Erwerbs-
verhältnisse der Männer durch das Frauenstimmrecht vor-
zubeugen, sorgen die Australier mit aller Anstrengung
dafür, daß die Frauen wenigstens nicht als Abgeordnete
ins Parlament kommen. – Zu Finnland, wo zur Zeit
21 weibliche Abgeordnete in der Volksvertretung sitzen,
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(2017-04-13T13:51:38Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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