nen wahren Menschenfreund und für kei- nen guten Seelsorger halten.
Auf die Schule, die gute Einrichtung derselben, und die angemessene Belohnung des Schulmeisters, werde ich alle Sorge tragen; mit der nöthigen Nachsicht ver- bunden, welche die Schwachheit des kind- lichen Alters erfodert. Es soll darinn ein doppelter Catechismus gelehrt werden; nehmlich der von den Christenpflichten, wie er eingeführt ist, und bey jedem Hauptstück eine deutliche, einfache An- wendung dieser Grundsätze auf ihr tägli- ches Leben; und dann ein Catechismus von gründlicher Kenntniß des Feld- und Gartenbaues, der Viehzucht, der Besor- gung der Gehölze und Waldungen, und dergleichen, als Pflichten des Berufs und der Wohlthätigkeit gegen die Nachkom- menschaft. Ueberhaupt wünsche ich, mei- ne Unterthanen erst gut gegen ihren Nächsten zu sehen, ehe sie einen An- spruch an das Lob der Frömmigkeit machen.
Dem
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nen wahren Menſchenfreund und fuͤr kei- nen guten Seelſorger halten.
Auf die Schule, die gute Einrichtung derſelben, und die angemeſſene Belohnung des Schulmeiſters, werde ich alle Sorge tragen; mit der noͤthigen Nachſicht ver- bunden, welche die Schwachheit des kind- lichen Alters erfodert. Es ſoll darinn ein doppelter Catechismus gelehrt werden; nehmlich der von den Chriſtenpflichten, wie er eingefuͤhrt iſt, und bey jedem Hauptſtuͤck eine deutliche, einfache An- wendung dieſer Grundſaͤtze auf ihr taͤgli- ches Leben; und dann ein Catechismus von gruͤndlicher Kenntniß des Feld- und Gartenbaues, der Viehzucht, der Beſor- gung der Gehoͤlze und Waldungen, und dergleichen, als Pflichten des Berufs und der Wohlthaͤtigkeit gegen die Nachkom- menſchaft. Ueberhaupt wuͤnſche ich, mei- ne Unterthanen erſt gut gegen ihren Naͤchſten zu ſehen, ehe ſie einen An- ſpruch an das Lob der Froͤmmigkeit machen.
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nen wahren Menſchenfreund und fuͤr kei-
nen guten Seelſorger halten.
Auf die Schule, die gute Einrichtung
derſelben, und die angemeſſene Belohnung
des Schulmeiſters, werde ich alle Sorge
tragen; mit der noͤthigen Nachſicht ver-
bunden, welche die Schwachheit des kind-
lichen Alters erfodert. Es ſoll darinn ein
doppelter Catechismus gelehrt werden;
nehmlich der von den Chriſtenpflichten,
wie er eingefuͤhrt iſt, und bey jedem
Hauptſtuͤck eine deutliche, einfache An-
wendung dieſer Grundſaͤtze auf ihr taͤgli-
ches Leben; und dann ein Catechismus
von gruͤndlicher Kenntniß des Feld- und
Gartenbaues, der Viehzucht, der Beſor-
gung der Gehoͤlze und Waldungen, und
dergleichen, als Pflichten des Berufs und
der Wohlthaͤtigkeit gegen die Nachkom-
menſchaft. Ueberhaupt wuͤnſche ich, mei-
ne Unterthanen erſt gut gegen ihren
Naͤchſten zu ſehen, ehe ſie einen An-
ſpruch an das Lob der Froͤmmigkeit
machen.
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[La Roche, Sophie von]: Geschichte des Fräuleins von Sternheim. Bd. 1. Hrsg. v. Christoph Martin Wieland. Leipzig, 1771, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laroche_geschichte01_1771/77>, abgerufen am 21.11.2024.
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