und wo möglich, mehrere Edelleute, ein gleiches zu thun, zu überreden.
Fremde und einheimische Bettler be- kommen bey keinem Bauren nichts. Diese geben bloß nach Vermögen und freyem Willen, nach jeder Erndte ein All- mosen in das Haus, und so werden alle Armen menschlich und ohne Mißbrauch der Wohlthäter versorgt. Auf Säufer. Spieler, Ruchlose und Müßiggänger, ist eine Strafe, theils an Frohnarbeit, theils an Geld gelegt, welches zum Nu- tzen des Armenhauses bestimmt ist. -- Künftigen Monat werden vier Manns- und fünf Weibspersonen das Haus bezie- hen, meine Schwester fährt alle Tage hin, um die völlige Einrichtung zu machen. Jn der Sonntagspredigt wird der Pfar- rer über die Materie von wahrem Allmo- sen und von würdigen Armen eine Rede halten, und der ganzen Gemeinde die Stiftung und die Pflichten derer, welche darinn aufgenommen werden, vorlesen. Sodann ruft er die Angenommene mit ih- ren Namen vor dem Altar, und redt ihnen
ins
und wo moͤglich, mehrere Edelleute, ein gleiches zu thun, zu uͤberreden.
Fremde und einheimiſche Bettler be- kommen bey keinem Bauren nichts. Dieſe geben bloß nach Vermoͤgen und freyem Willen, nach jeder Erndte ein All- moſen in das Haus, und ſo werden alle Armen menſchlich und ohne Mißbrauch der Wohlthaͤter verſorgt. Auf Saͤufer. Spieler, Ruchloſe und Muͤßiggaͤnger, iſt eine Strafe, theils an Frohnarbeit, theils an Geld gelegt, welches zum Nu- tzen des Armenhauſes beſtimmt iſt. — Kuͤnftigen Monat werden vier Manns- und fuͤnf Weibsperſonen das Haus bezie- hen, meine Schweſter faͤhrt alle Tage hin, um die voͤllige Einrichtung zu machen. Jn der Sonntagspredigt wird der Pfar- rer uͤber die Materie von wahrem Allmo- ſen und von wuͤrdigen Armen eine Rede halten, und der ganzen Gemeinde die Stiftung und die Pflichten derer, welche darinn aufgenommen werden, vorleſen. Sodann ruft er die Angenommene mit ih- ren Namen vor dem Altar, und redt ihnen
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und wo moͤglich, mehrere Edelleute, ein
gleiches zu thun, zu uͤberreden.
Fremde und einheimiſche Bettler be-
kommen bey keinem Bauren nichts.
Dieſe geben bloß nach Vermoͤgen und
freyem Willen, nach jeder Erndte ein All-
moſen in das Haus, und ſo werden alle
Armen menſchlich und ohne Mißbrauch
der Wohlthaͤter verſorgt. Auf Saͤufer.
Spieler, Ruchloſe und Muͤßiggaͤnger,
iſt eine Strafe, theils an Frohnarbeit,
theils an Geld gelegt, welches zum Nu-
tzen des Armenhauſes beſtimmt iſt. —
Kuͤnftigen Monat werden vier Manns-
und fuͤnf Weibsperſonen das Haus bezie-
hen, meine Schweſter faͤhrt alle Tage hin,
um die voͤllige Einrichtung zu machen.
Jn der Sonntagspredigt wird der Pfar-
rer uͤber die Materie von wahrem Allmo-
ſen und von wuͤrdigen Armen eine Rede
halten, und der ganzen Gemeinde die
Stiftung und die Pflichten derer, welche
darinn aufgenommen werden, vorleſen.
Sodann ruft er die Angenommene mit ih-
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[La Roche, Sophie von]: Geschichte des Fräuleins von Sternheim. Bd. 1. Hrsg. v. Christoph Martin Wieland. Leipzig, 1771, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laroche_geschichte01_1771/86>, abgerufen am 21.11.2024.
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